GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
     

Aus SILBER wird GOLD: Qualitätsbetrieb Medved & Troll GmbH erreicht den GOLD-Status bei der Bauherrenhilfe! Wir freuen uns, die Firma Medved & Troll GmbH nach positiv erfolgter Überprüfung nunmehr mit dem GOLD-Siegel der Bauherrenhilfe auszeichnen zu dürfen und heißen sie unter unseren GOLD-Mitgliedern herzlich willkommen! Medved & Troll GmbH ist ein Klein- bzw. Mittelbetrieb, welcher am 01.01.1999 von Herrn Medved und Herrn Troll gegründet wurde. Das Dienstleistungsprogramm reicht von Elektroinstallationen jeder Art, speziell für Industrie und Private, über Reparaturen bis zum Störungsdienst von 0-24 Uhr. Alle Arbeiten werden von einem kompetenten Team rasch, präzise und vor allem terminorientiert ausgeführt. Firma Medved & Troll GmbH installiert außerdem Alarmanlagen, Videoüberwachungen, Sprechanlagen, Blitzschutzanlagen und Brandmeldeanlagen. Auch Elektrobefunde erhalten Sie vom Unternehmen, sowie Nachtstromanlagen, Netzwerktechnik und Satellitentechnik gehören zu den angebotenen Leistungen. Nähere Informationen finden Sie auf der Website von Medved & Troll GmbH. Medved & Troll GmbH Adresse: Josef Kainzgasse 15 PLZ: 2325 Himberg Telefonnummer geschäftlich: +43 2235 84158 Email geschäftlich: office@medved-troll.at (Veröffentlicht am 14.09.2021)…

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Die Konrad GmbH hat sich im November 2016 für ein weiteres Jahr qualifiziert, das Bauherrenhilfe.org-Qualitätssiegel zu tragen. Ob in der Industrie oder Privat bietet das Unternehmen individuell auf den Kunden abgestimmte Elektrotechnik auf höchstem Niveau. Die Konrad GmbH ist ein namhafter Fachbetrieb mit langjähriger Erfahrung im Schaltschrankbau und dem Bau von  Zweizimmerwohnungen bishin zu Ein- oder Mehrfamilienhäusern oder großen Industrieanlagen. Mehr Informationen finden Sie unter www.energie-profi.at…

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Zustand und Zeiträume der wiederkehrenden Überprüfung von elektrischen Anlagen! Wien (OTS) – Welcher Hausbesitzer, Wohnungseigentümer oder -mieter macht sich schon ernsthaft Gedanken, ob die heimische elektrische Anlage korrekt und sicher funktioniert – kommt der Strom ja ohnehin ganz selbstverständlich aus der Steckdose. Damit aber neben dem Alltäglichen der Sicherheitsgedanke nicht zu kurz kommt, hat der OVE Österreichischer Verband für Elektrotechnik nun eine neue Richtlinie herausgegeben: OVE-Richtlinie R 5 „Bedienen und Erhalten des ordnungsgemäßen Zustandes von elektrischen Anlagen durch Laien“. Diese Richtlinie gilt für Anlagen mit Nennwechselspannungen bis 230/400 V – somit für alle konventionellen Installationen (Wohnungsinstallationen), die für den Gebrauch durch Laien installiert wurden, und bringt den Benutzern der elektrischen Anlagen den Sicherheitsaspekt und die gesetzlichen Grundlagen für den täglichen Betrieb näher. Unter anderem werden Verantwortlichkeiten, der ordnungsgemäße Zustand und auch die Zeiträume der wiederkehrenden Überprüfung der elektrischen Anlage behandelt. Anschauliches Infoblatt für den Verteilerschrank. Um den wesentlichen Inhalt dieser neuen Richtlinie möglichst anschaulich darzustellen, wurde ein Infoblatt mit Sicherheitshinweisen erstellt, das am oder im Verteilerschrank angebracht werden sollte und auch die Möglichkeit zur Auflistung der Stromkreise bietet. Im Infoblatt wird unter anderem  darauf hingewiesen, dass mindestens zweimal im Jahr die Prüftaste am FI-Schutzschalter zu betätigen ist, um das korrekte Auslösen zu testen. Auch ist mindestens alle zehn Jahre eine wiederkehrende Prüfung der elektrischen Anlage durch eine befugte Elektrofachkraft durchzuführen. Die Daten dieser Prüfungen werden im Infoblatt eingetragen und stehen somit deutlich sichtbar zur Verfügung. Die Richtlinie R 5 wurde vom Technischen Subkomitee H 5 „Betrieb elektrischer Hochspannungsanlagen“ des Österreichischen Elektrotechnischen Komitees (OEK) im OVE in Zusammenarbeit mit der Landesinnung Wien der Elektro-, Gebäude-, Alarm- und Kommunikationstechniker sowie Vertretern aus dem Technischen Komitee E „Elektrische Niederspannungsanlagen“ des OEK erarbeitet. Die OVE-Richtlinie R 5 und das selbstklebende Infoblatt sind beim OVE (verkauf@ove.at) und beim Kuratorium für Elektrotechnik (kuratorium@wkw.at) erhältlich bzw. können auch online über den OVE-Webshop bestellt werden. Preis Richtlinie gedruckt: 23,- Euro, Preis selbstklebendes Infoblatt (jew. 20 Stück): 41,- Euro. Über den OVE Der Österreichische Verband für Elektrotechnik (OVE) repräsentiert alle Bereiche der Elektrotechnik und Informationstechnik und vertritt die Interessen seiner Mitglieder sowie der gesamten Branche auf nationaler und internationaler Ebene. Seine Kerngebiete sind die elektrotechnische Normung, die Zertifizierung, die Blitzortung und Blitzforschung sowie die fachliche Aus- und Weiterbildung. Der OVE ist der offizielle österreichische Vertreter bei IEC und CENELEC,…

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Vorsicht „Strom“- Useranfrage: Wenn man sich unmittelbar, für längere Zeit neben einer Stromleitung mit niedriger Stromspannung befindet,  besteht die Möglichkeit einen Stromschlag zu erleiden obwohl man nicht mit der Leitung in Berührung kommt? Bauherrenhilfeautor Ing. Gerhard Jungbauer: Bei dieser Anfrage ist zu  unterscheiden ob es sich um Niederspannungsleitungen bis 400V oder um Leitungen höherer Spannung handelt. Ausgangspunkt Niederspannungsleitungen bis zu 400 V: Wenn man mit dieser Leitung nicht direkt in Berührung kommt und wenn diese Leitung mit einer intakten Isolierung versehen ist besteht keine Gefahr einen Stromschlag zu erhalten. Sollten sie sich längere Zeit in unmittelbarem Bereich dieser Leitung aufhalten, zum Beispiel eine Stromleitung im Schlafzimmer neben dem Bett, besteht zwar keine Gefahr eines direkten Stromschlages, es kann jedoch langfristig gesehen zu einer gesundheitlichen Beeinträchtigung führen. Bei Leitungen höherer Spannung handelt es sich um Freileitungen zur Übertragung von Energie. Diese beginnen ab 1000 Volt bis 220 000 Volt. Unglücksfälle mit Starkstrom (über 1000 Volt) können für die Betroffenen verheerende Auswirkungen haben. In der Regel kommt der Normalverbraucher mit diesen Leitungen kaum in Berührung kommt. Als Faustregel gilt: Ein Überschlag erfolgt auf 1cm je 1000 Volt. Das heißt bei einer Hochspannungsfreileitung mit 20 000 Volt besteht die Gefahr  eines Überschlages in 20cm Abstand. Das kann jedoch in Abhängigkeit von der Luftfeuchtigkeit erheblich variieren (Nebel)!…

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Ein Knopfdruck rettet Leben und schützt vor Bränden und Stromunfällen Ein Knopfdruck rettet Leben und schützt vor Bränden und Stromunfällen Funktionsfähige FI-Schutzschalter sind der ultimative Schutz vor Stromschlägen und elektrisch gezündeten Bränden. Defekte FI-Schalter können Brände verursachen und Menschenleben gefährden. Ing. Josef Witke – Landesinnungsmeister Wien rät dringend, bei der kommenden Zeitumstellung den FI-Test nicht zu vergessen! Ein Druck auf den Prüfknopf genügt. Schaltet der FI den Strom in der gesamten Elektroanlage sofort ab, funktioniert er und wird einfach wieder eingeschaltet. Schaltet er „nicht“ ab, ist er defekt und muss sofort von einem Elektrotechniker ausgetauscht werden. Mit freundlicher Nutzungserlaubnis der Wiener Landesinnung für Elektrotechnik „Ein Knopfdruck rettet Leben und schützt vor Bränden und Stromunfällen“ FI Schalter-Test…

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Bauherrenhilfe-Autor und Elektro-Sachverständiger Ing. Christian Panhofer behandelt im vorliegenden Bericht das Thema: Prüfung von elektrotechnischen Anlagen in Österreich im privaten Bereich, kein gewerblicher Betrieb von elektrischen Anlagen. Wenn eine elektrotechnische Anlage funktioniert, heißt das noch lange nicht, dass diese sicher ist, für einen Laien sind elektrotechnische Mängel nicht immer erkennbar. Der Mensch hat kein Sinnesorgan, das ihn vor elektrischem Strom warnt, jedoch können Wechselspannungen ab 65 Volt für den Menschen und ab 25 Volt für Tiere im Haushalt gefährlich werden, im Haushalt sind im Regelfall Spannungen mit 230 Volt bzw. 400 Volt vorhanden. Ob man bei einem elektrischen Schlag „ Stromschlag“ glimpflich davon kommt, hängt immer von unterschiedlichen Umständen ab, wie die Höhe des Stromes, der den menschlichen Körper bzw. den tierischen Körper durchfließt und natürlich von der Dauer der Stromeinwirkung. Bei Errichtung von neuen elektrotechnischen Anlagen, die von einem befugten gewerblichen Elektrotechniker installiert werden, muss eine Überprüfung der elektrischen Anlage von ihm durchgeführt werden. Wenn die elektrische Anlage in Ordnung ist, stellt er ein Prüfprotokoll aus und bringt eine Prüfplakette mit dem nächsten Überprüfungstermin an. Bei älteren Bauten kann es schon vorkommen, dass durch schadhafte elektrische Anlagen und Geräten, die nicht mehr den aktuellen Sicherheitsbestimmungen entsprechen, Kabelbrände und Kurzschlüsse die Folgen sein können, für die der Betreiber (Eigentümer eines Hauses oder Wohnung, Endverbraucher) haftbar gemacht werden kann. Leider gibt es für die Überprüfung von elektrischen Anlagen von nicht gewerblichen Endverbrauchern noch keinen gesetzlich vorgeschrieben Überprüfungsintervall. Das in Österreich gültige Elektrotechnikgesetz schreibt aber vor: „Elektrische Betriebsmittel und elektrische Anlagen sind innerhalb des ganzen Bundesgebietes so zu errichten, herzustellen, instand zu halten und zu betreiben, dass ihre Betriebssicherheit, die Sicherheit der Personen und Sachen, ferner in ihrem Gefährdungs- und Störungsbereich der sichere und ungestörte Betrieb anderer elektrischer Anlagen und Betriebsmittel sowie sonstiger Anlagen gewährleistet wird.“ Mit dieser Gesetzesstelle wird von jedermann gefordert, elektrische Anlagen und Betriebsmittel bzw. Geräte sicher, ohne schädigende und negativ beeinträchtigende Auswirkungen, zu betreiben und instand zu halten. Im Regelfall ist eben dieser Betreiber, der elektrotechnischen Anlage, ein elektrotechnischer Laie, der natürlich kein Detailwissen über die Elektrotechnik aufweist. Im nächsten Artikel Teil II wird beschrieben wie ein Prüfbefund auszusehen hat.

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Die Elektrotechnikverordnung ETV 2002 / A2 ist am 12. Juli 2010 in Kraft getreten. Jedes Jahr kommt es zu tödlichen Stromunfällen und Brandschäden: Hab und Gut werden durch die Flammen zerstört, Menschen werden verletzt oder kommen im schlimmsten Fall ums Leben. Die neue Elektrotechnik-Verordnung hilft nun, gefährlichen Stromunfällen vorzubeugen: Die neue Verordnung erfasst nun endlich die Überprüfung bestehender Elektroanlagen im privaten Bereich – wenn auch leider nur teilweise – die bisher von einer gesetzlich vorgeschriebenen Überprüfung komplett ausgenommen waren. Ein erster Schritt in die richtige Richtung und ein kleiner Erfolg für all jene mit der Elektrotechnik befassten Unternehmer, Behörden und Sachverständige, die sich jahrelang mit der Novelle befasst haben und vielfach gegen den Widerstand verschiedenster Interessensgruppen und Organisationen ankämpfen mussten. Die neue ETV 2002 / A2 steht Ihnen – samt allen geänderten bzw. neuen Verbindlichen Bestimmungen“ zur Verfügung. Die wesentlichste Neuerung besteht darin, dass gemäß § 7a künftig der Vermieter bei der „Vermietung einer Wohnung gem. § 2 Abs 1 MRG“ sicherstellen muss, dass die elektrische Anlage der Wohnung den Bestimmungen des Elektrotechnikgesetz ETG 1992 entspricht. Des Weiteren ist, unbeschadet des vorhandenen Anlagenzustandes, jedenfalls der Einbau eines Fehlerstrom- Schutzschalters mit einem Nennfehlerstrom von nicht mehr als 30 mA unmittelbar vor den in der Wohnung befindlichen Leitungsschutzeinrichtungen erforderlich. Wichtig ist auch das Vorliegen einer Dokumentation darüber. Denn: „Liegt hierüber keine geeignete Dokumentation vor, so kann die Mieterin bzw. der Mieter der Wohnung nicht davon ausgehen, dass die elektrische Anlage diesen Anforderungen entspricht.“ Somit haben wir zumindest „einen Fuß in der Tür“, um endlich die vielen noch in Betrieb stehenden Altanlagen in Wohnhäusern unter die Lupe nehmen zu können und sie hinsichtlich den Sicherheitsbestimmungen und den Anforderungen eines modernen Haushaltes anzupassen. Das KFE arbeitet bereits an einer solchen Dokumentation, die praxisgerecht und schnell erstellt werden kann. Achtung: Die neue ETV ist mit dem erscheinen der Verordnung gültig!  Danke, Herr Ing. Peter Markuzy für Ihren Hinweis auf die neue Elektrotechnikverordnung.  …

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