GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
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Eine Anlagenübergabe ohne Dokumentation und Einweisung ist unzulässig!  Bei Neuinstallation einer elektrischen Anlage ist ein Erstbefund zu erstellen und dieser muss vor allem auch an den Anlagenbetreiber übergeben werden. Eine Übergabe einer elektrischen Anlage muss mit Einweisung und vollständiger Dokumentation seitens des Errichters durchgeführt werden. Alleinig eine mündliche Bestätigung: „Die elektrische Anlage ist in Ordnung“ findet keine Gültigkeit! Ebenso ist darauf zu achten, dass bei Wiederkehrende und Außerordentliche Prüfungen eine Dokumentation via Elektro-Befund dem Anlagenbetreiber übergeben wird. Normeninformation In der Normenreihe ÖVE/ÖNORM E 8001 wird die Prüfung für elektrische Anlagen im Teil 6 behandelt. Grundlage dafür ist die europäische Vorschrift IEC 60364 mit nationalen Ergänzungen, Klarstellungen und Erläuterungen. Durch Herausgabe der Elektrotechnikverordnung 2002 ist der Teil 6-61 verbindlich. ÖVE/ÖNORM E 8001-6 gliedert sich in drei Teile: • Teil 6-61: Prüfungen –  Erstprüfungen. • Teil 6-62: Prüfungen – Wiederkehrende und außerordentliche Prüfungen • Teil 6-63: Prüfungen – Anlagenbuch und Prüfberichte. Der Teil 6-62 und -63 wurde am 1.1.2003 vom ÖVE herausgegeben und ist damit Regel der Technik. Unter Prüfen von elek. Anlagen gem. E 8001 wird die Zustandsfeststellung der elektrischen Anlage mit Besichtigen, Erproben und Messen verstanden. Die Erstprüfungen (Teil 6-61) legt die Mindestanforderungen für die Prüfung fest, welche gleichzeitig die Vorgabe für die wiederkehrenden Prüfungen (Teil 6-62) darstellt. Mit dem Abschluss der Erstprüfungen einer neu errichteten Anlage oder einer wiederkehrenden Prüfung bzw. im Fall einer wesentlich erweiterten oder geänderten Anlage ist ein Anlagenbuch mit Befunden über die Ergebnisse der Prüfungen zu erstellen. In diesem Anlagenbuch sind sämtliche Veränderungen der Anlage festzuhalten und die Prüfbefunde über die wiederkehrende Prüfung beizulegen. Falls das Anlagenbuch nicht vorhanden ist, so ist ein Ersatzanlagenbuch zu erstellen. In der Broschüre „Der Elektro-Befund“ wird eingehend auf folgende Punkte hingewiesen: Wiederkehrende und Außerordentliche Prüfung Prüffirsten und Zeitaufwand der Prüfung Prüfvignette Elektro-Anlagenbuch Prüfbefund Anlagenbuch für PV-Anlagen. Broschüre zum Download: „Der Elektro-Befund“ Mit freundlicher Bereitstellung durch das Kuratorium für Elektrotechnik (KFE)  sowie der Landesinnung Wien der Elektro-, Gebäude-, Alarm- und Kommunikationstechniker…

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Ist die Montage einer Blitzschutzanlagen im Bereich des privaten Bauens gesetzlich vorgeschrieben? Bauherrenhilfeautor Georg Dachs; Sachverständiger für Elektrotechnik in München: Eine gesetzliche Regelung für Blitzschutzanlagen auf privaten Häusern besteht nicht. Bei Sonderbauten (öffentlichen Bauten, Schulen, Krankhäuser, Kindergärten, Gaststätten im Gebirge usw.) oder bei den meisten landwirtschaftlichen Gebäuden werden jedoch Blitzschutzanlagen gefordert. Hier sind gesetzliche oder behördliche Auflagen oder das Brandschutzgutachten zu beachten. Auch kann eine Versicherung eine Anlage fordern wenn z.B. „erhebliche“ Risiken versichert werden sollen. Eine Blitzschutzanlage, als Teil der Elektroanlage, besteht aus einem „äußeren“ Blitzschutz o Fundament- oder Blitzschutzerder o Fangeinrichtungen  und einem „inneren“ Blitzschutz o 3 Stufen Konzept (Grob-Mittel-Feinschutz) Nur wenn alles optimal aufeinander abgestimmt ist, und alle Bauteile wie Gebäudehülle,  Elektroanlage, Telekommunikationsanlage, Fernsehanlage und evtl. sogar Teile der Außenanlage berücksichtigt sind, wird das geforderte Schutzziel erreicht.  Eine Berechnung und die Ausführung erfolgt nach VDE 0185 und wird durch eine Blitzschutzfachkraft durchgeführt. Eine Blitzschutzfachkraft im Sinne der VDE ist ein Elektrotechniker mit einer Zusatzausbildung. Ihre örtliche Innung für Elektro-und Informationstechnik oder ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger kann Ihnen bei Bedarf weiter beraten. Georg Dachs; Sachverständiger für Elektrotechnik; LANDESINNUNG WIEN der Elektro-, Gebäude-, Alarm- und Kommunikationstechniker…

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Ein Knopfdruck rettet Leben und schützt vor Bränden und Stromunfällen Ein Knopfdruck rettet Leben und schützt vor Bränden und Stromunfällen Funktionsfähige FI-Schutzschalter sind der ultimative Schutz vor Stromschlägen und elektrisch gezündeten Bränden. Defekte FI-Schalter können Brände verursachen und Menschenleben gefährden. Ing. Josef Witke – Landesinnungsmeister Wien rät dringend, bei der kommenden Zeitumstellung den FI-Test nicht zu vergessen! Ein Druck auf den Prüfknopf genügt. Schaltet der FI den Strom in der gesamten Elektroanlage sofort ab, funktioniert er und wird einfach wieder eingeschaltet. Schaltet er „nicht“ ab, ist er defekt und muss sofort von einem Elektrotechniker ausgetauscht werden. Mit freundlicher Nutzungserlaubnis der Wiener Landesinnung für Elektrotechnik „Ein Knopfdruck rettet Leben und schützt vor Bränden und Stromunfällen“ FI Schalter-Test…

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