GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
     

Eine Anlagenübergabe ohne Dokumentation und Einweisung ist unzulässig!  Bei Neuinstallation einer elektrischen Anlage ist ein Erstbefund zu erstellen und dieser muss vor allem auch an den Anlagenbetreiber übergeben werden. Eine Übergabe einer elektrischen Anlage muss mit Einweisung und vollständiger Dokumentation seitens des Errichters durchgeführt werden. Alleinig eine mündliche Bestätigung: „Die elektrische Anlage ist in Ordnung“ findet keine Gültigkeit! Ebenso ist darauf zu achten, dass bei Wiederkehrende und Außerordentliche Prüfungen eine Dokumentation via Elektro-Befund dem Anlagenbetreiber übergeben wird. Normeninformation In der Normenreihe ÖVE/ÖNORM E 8001 wird die Prüfung für elektrische Anlagen im Teil 6 behandelt. Grundlage dafür ist die europäische Vorschrift IEC 60364 mit nationalen Ergänzungen, Klarstellungen und Erläuterungen. Durch Herausgabe der Elektrotechnikverordnung 2002 ist der Teil 6-61 verbindlich. ÖVE/ÖNORM E 8001-6 gliedert sich in drei Teile: • Teil 6-61: Prüfungen –  Erstprüfungen. • Teil 6-62: Prüfungen – Wiederkehrende und außerordentliche Prüfungen • Teil 6-63: Prüfungen – Anlagenbuch und Prüfberichte. Der Teil 6-62 und -63 wurde am 1.1.2003 vom ÖVE herausgegeben und ist damit Regel der Technik. Unter Prüfen von elek. Anlagen gem. E 8001 wird die Zustandsfeststellung der elektrischen Anlage mit Besichtigen, Erproben und Messen verstanden. Die Erstprüfungen (Teil 6-61) legt die Mindestanforderungen für die Prüfung fest, welche gleichzeitig die Vorgabe für die wiederkehrenden Prüfungen (Teil 6-62) darstellt. Mit dem Abschluss der Erstprüfungen einer neu errichteten Anlage oder einer wiederkehrenden Prüfung bzw. im Fall einer wesentlich erweiterten oder geänderten Anlage ist ein Anlagenbuch mit Befunden über die Ergebnisse der Prüfungen zu erstellen. In diesem Anlagenbuch sind sämtliche Veränderungen der Anlage festzuhalten und die Prüfbefunde über die wiederkehrende Prüfung beizulegen. Falls das Anlagenbuch nicht vorhanden ist, so ist ein Ersatzanlagenbuch zu erstellen. In der Broschüre „Der Elektro-Befund“ wird eingehend auf folgende Punkte hingewiesen: Wiederkehrende und Außerordentliche Prüfung Prüffirsten und Zeitaufwand der Prüfung Prüfvignette Elektro-Anlagenbuch Prüfbefund Anlagenbuch für PV-Anlagen. Broschüre zum Download: „Der Elektro-Befund“ Mit freundlicher Bereitstellung durch das Kuratorium für Elektrotechnik (KFE)  sowie der Landesinnung Wien der Elektro-, Gebäude-, Alarm- und Kommunikationstechniker…

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