GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
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Wir freuen uns über den neuen Qualitätsbetrieb „Wimberger Bau GmbH“ Firmenname: Wimberger Bau GmbH Anschrift: A-4291 Lasberg, Walchshof Betriebsgegenstände: Baumeister,Planung,Fertigteil-Bauweise,WimbergerHaus, Geschäftsführer: Franz Wimberger Link zur WKO Link zur Homepage Link zur Bauherrenhilfe.org/Firmensuche Geprüft wurden: Gewerbeschein Homepage Bonität Firmenbuch…

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Immer öfter wird eine klare Fassadengestaltung gewünscht. Die Baumit HardTop Fassade bietet neben einer Vielfalt an Gestaltungsmöglichkeiten, auch die moderne Dämmtechnik, die sich unter dem HardTop Board befindet und für optimalen Schutz gegen Hitze und Kälte sorgt. Im nachfolgenden Video sind Tipps zur Verarbeitung zu sehen. Mehr Information unter www.baumit.at…

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Im Mai 2015 wurde Aust-Bau Gesellschaft m.b.H. nach Durchlaufen der Basis- und Silber Kriterien  – Gold-Mitglied. Geschäftsführer Ing. Karl Macho überzeugt von der Qualität seines Betriebes, strebte die Gold-Mitgliedschaft an und lud uns ein, eine weitere Baustelle in 2123 Unterolberndorf zu besichtigen. Prüfungen bestanden! Wir gratulieren Aust-Bau zur Voll-Mitgliedschaft Gold!  …

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Unser Silber Mitglied  Aust-Bau Gesellschaft m.b.H., hat um die Vollmitgliedschaft Gold zu erreichen, folgendes weiteres Qualitätskriterium erfüllt: Prüfung einer Baustelle vom Team der Bauherrenhilfe. Geprüft wurden folgenden Punkte: Ordnung auf der Baustelle Baustellensicherheit Baubeteiligte (Mitarbeiter,Polier) Bauausführung o Objekt 2123 Unterolberndorf Bei der Qualitätskontrolle zu Austbau lag eine Rohbauphase vor. Die Deckenbewehrung war noch nicht fertig gestellt. 3 Beanstandungen: An einer Stelle war der Mörtelpuffer beim Ziegelsturz zu knapp bemessen (geringfügig) An einer Stelle war die Stumpfstoßverklebung zwischen Innenwand und Außenwand fehlerhaft (geringfügig) Die Bodenplatte war ungleichmäßig betoniert (geringfügig) Ausführungsdetails sind überdurchschnittlich sauber und vollständig vorhanden. Die Baustellenqualität liegt weit über dem Durchschnitt. Kontakt: www.austbau.at    …

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Wir freuen uns über den neuen Qualitätsbetrieb „HBW – Holzbau Wolfsberger“ Firmenname: HBW – Holzbau Wolfsberger GmbH Anschrift: A-2115 Ernstbrunn, Gewerbestr. 1 Betriebsgegenstände: Wohnhaus, Kleingartenhaus, Sommerhaus, Zubau, Aufstockungen, Carport Geschäftsführer: Ing. Mag. (FH) Franz Wolfsberger Link zur WKO Link zur Homepage Link zur Bauherrenhilfe.org/Firmensuche Geprüft wurden: Gewerbeschein Homepage Bonität…

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TV-Bausachverständiger Günther Nussbaum sieht Verbesserungen durch seine Sendung, rät Häuslbauern zu Profis bei der Bauaufsicht und will eine Pflichtversicherung für Bauunternehmen Baupfuschopfer hätten durch ihn erst eine Stimme bekommen, sagt Günther Nussbaum. „Davor hat das niemanden interessiert.“ foto: putschögl STANDARD: Im Frühjahr startet die zehnte Staffel von „Pfusch am Bau„. Haben Sie den Eindruck, dass sich durch die Sendung etwas verbessert hat am Bau? Nussbaum: Ja, ich denke schon. Es ist jetzt doch ein bisschen mehr Bewusstsein da, welche Konsequenzen es hat, wenn man nicht ein bisschen vorsichtig ist. Den Anspruch, dass der Endverbraucher zum Fachmann wird, den kann aber natürlich keiner haben. Was ich beobachtet habe: Vor allem innerhalb der Bauwirtschaft hat sich die Einstellung zur Sendung grundsätzlich geändert. Am Anfang gab es starke Bedenken, dass wir damit der Bauwirtschaft schaden würden. Das hat mich sehr getroffen, denn ich bin der klassische Handwerker, komme also aus der Bauwirtschaft und lebe auch dafür. Anfangs wollte die Innung aber verhindern, dass die Sendung ausgestrahlt wird. Das hat sich jetzt umgekehrt. STANDARD: Könnte das auch damit zu tun haben, dass Sie mittlerweile sehr klar vor „Auslandsfirmen“ warnen, die gleich „den gesamten Hausbau stemmen wollen“? Das sei „noch kein einziges Mal gutgegangen“, schreiben Sie auf Ihrer Website. Nussbaum: Definitiv, ja. Aber es gibt ja auch einen politischen Auftrag zur Grenzöffnung. Die Innung kann deshalb schwer aktiv werden. STANDARD: Als Bauherr eines Einfamilienhauses hat man es selbst in der Hand, wen man beauftragt und wie man die Bauaufsicht organisiert. Welche Möglichkeiten hat man aber als einer von vielen Käufern bei einem Bauträgerprojekt? Nussbaum: Die Baubegleitung solcher Wohnanlagen ist ein Großteil meines Geschäfts. Bei den guten Bauträgern meldet man sich an und kann dann mit dem Polier durchgehen. Aber manche Bauunternehmen halten das sehr restriktiv und lassen niemanden rein. Da gehen dann die Käufer am Abend heimlich hin, machen Fotos und schicken sie mir. Das ist auch wesentlich billiger für die Leute, weil ich für die Begutachtung nicht immer vor Ort sein muss, sondern höchstens zwei- bis dreimal. Das meiste kann gut über die Fotos erledigt werden. Wenn ich sehe, dass eine Firma pipifein arbeitet, dann ist der Aufwand minimal und ich winke das durch. In letzter Zeit kriege ich aber immer wieder Fälle herein, wo schon die Keller Totalschäden sind. STANDARD: Wer Sie beauftragen will, sollte also immer alles gleich fotografieren? Nussbaum: Ja, auf der Baustelle alles zu fotografieren,…

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„Deutschland-Meldung“ – Bauherrenhilfeautor Carsten Engel warnt: Lieber Internetuser, letzte Woche wurde ich gefragt, ob ich nicht mal meine Meinung zu einer Baufirma und dem damit verbundenen Exposé geben könnte. Ohne Ross und Reiter zu nennen möchte ich Ihnen von meinen Recherchen berichten. Bei dem Angebot handelt es sich um ein freistehendes Einfamilienhaus mit ca. 540qm Grundstück, ca. 135qm Wohnfläche, insgesamt 6 Zimmer, in Hanglage als Erstbezug. Kosten soll der Spaß insgesamt 260.500,00€. Auf eine Bewertung der Immobilie möchte ich an dieser Stelle nicht eingehen. Was mir aber aufgefallen ist, und dass sollten Sie sich, wenn Sie bauen möchten dringend vor Augen führen. „Bei diesem Anbieter handelt es sich möglicherweise um Baudienstleistungsverträge.“ Wenn Sie so etwas für Ihren Hausbau als Vertrag vorgelegt bekommen, sollten bei Ihnen die Alarmglocken angehen! Bei meiner Recherche bin ich auf einen interessanten Artikel eines Rechtsanwaltes aus München gestoßen. Die in meinen Augen größten Nachteile eines Dienstleistungsvertrages sind: Es ist kein Erfolg geschuldet. Es gibt keine Abnahme. Es gibt keine Gewährleistung. Ich behaupte mal, das dass auf dem Bausektor einem Freifahrtschein gleicht, es sei denn, es wird zusätzlich etwas vereinbart. Aber dann könnte man doch auch gleich einen Werkvertrag abschließen. Den ganzen Artikel des Rechtsanwaltes finden Sie unter: bit.ly  – beschrieben von  Volker Siegel –  Rechtsanwalt in München. Ich finde die Erläuterung der Unterschiede von Werkvertrag und Dienstleistungsvertrag klasse beschrieben. Eine kleine Hilfestellung vor Vertragsunterzeichnung: Grundsätzlich empfehle ich Ihnen Ihren Vertrag vorab rechtlich und technisch überprüfen zu lassen. Beste Grüße, Carsten Engel, TÜV geprüfter Gutachter für Bauschäden und Immobilienbewertungen…

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