GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
Vorsicht bei diesen Firmen  Spenden gegen Pfusch am Bau  Newsletter abonnieren  Bessere-Welt-Prämie

Statistisch gesehen entstehen die meisten Brände, verursacht durch die Elektrotechnik, durch mangelhafte Mehrfachsteckdosen oder Verlängerungsleitungen. In Deutschland entstehen hier Schäden in Höhe von jährlich 250-300 Millionen Euro. Vereinzelt jedoch sind auch Brände die durch mangelnde Wartung der Elektroinstallation entstehen. Ursachen hierfür sind u.a. Lockere Klemmstellen (diese entstehe durch Vibrationen, Einfluss von Kälte und Wärme, Materialschwund)  Falsche Absicherungen und dadurch Überlastung der Leitungen und Steckdosen  Veraltete oder defekte Betriebsmittel (z.B. Steckdosen, Leuchten, Motoren)  Falsche oder falsch verlegte Leitungen oder Kabel  Nicht eingehaltene gesetzliche Bestimmung in Bezug auf den vorbeugenden Brandschutz Jedes Fahrzeug muss alle 2 Jahre zur Hauptuntersuchung und jährlich zum Kundendienst, die Heizungsanlage wird jährlich gewartet und auch Gasanlagen müssen regelmäßig überprüft werden. Leider gibt es kein Gesetz, dass eine Überprüfung der Elektroanlage vorschreibt. Daher ist es möglich, dass Anlagen 40, 50 oder gar 60 Jahre alt sind ohne dass diese vom Fachmann überprüft wurden. Jedoch müssen unbedingt folgende gesetzliche Regelungen beachtet werden: Bayrische Bauordnung Art.3 (Auszug)  Bauliche Anlagen …. Sowie ihre Teile sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben und Gesundheit, uns die natürliche Lebensgrundlage nicht gefährdet werden. Strafgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland: § 319 StGB Abs. 1 „Baugefährdung“ Wer bei der Planung, der Leitung oder Ausführung eines Baues oder Abbruch eines Bauwerks gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik verstößt und dadurch Leib und Leben eines Menschen gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Gelstrafe bestraft § 319 StGB Abs. 2 „Baugefährdung“ Wer in Ausübung eines Berufs oder Gewerbes bei Planung, Leitung oder Ausführung eines Vorhabend, technischer Einrichtungen dieser Art zu ändern, gegen allgemein anerkannten Regel der Technik verstößt und dadurch Leib und Leben eines anderen gefährdet Wer vorsätzlich handelt, aber die Gefahr fahrlässig herbeiführt, wird mit bis zu 3 Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft.  Wer fahrlässig handelt, und die Gefahr fahrlässig herbeiführt, wird mit bis zu 2 Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft. Weiteres sind die Regeln der Versicherungswirtschaft zu beachten. Z.B. in jedem Feuerversicherungsvertrag findet sich unter AFB 2008 § 7 folgender Text: Sicherheitsvorschriften –  Der Versicherungsnehmer hat „Alle gesetzlichen, behördlichen oder in dem Versicherungsvertrag vereinbarten Sicherheitsvorschriften zu beachten. Verletzt der Versicherungsnehmer eine der Obliegenheiten, so ist der Versicherer nach Maßgabe des § 6 Abs. 1 und Abs. 2 VVG zur Kündigung berechtigt oder auch leistungsfrei Eine Elektroanlage sollte regelmäßig, spätestens alle 4 Jahre, bei vermieteten Einheiten auch bei einem Mieterwechsel, durch einen…

Weiterlesen

Ist die Montage einer Blitzschutzanlagen im Bereich des privaten Bauens gesetzlich vorgeschrieben? Bauherrenhilfeautor Georg Dachs; Sachverständiger für Elektrotechnik in München: Eine gesetzliche Regelung für Blitzschutzanlagen auf privaten Häusern besteht nicht. Bei Sonderbauten (öffentlichen Bauten, Schulen, Krankhäuser, Kindergärten, Gaststätten im Gebirge usw.) oder bei den meisten landwirtschaftlichen Gebäuden werden jedoch Blitzschutzanlagen gefordert. Hier sind gesetzliche oder behördliche Auflagen oder das Brandschutzgutachten zu beachten. Auch kann eine Versicherung eine Anlage fordern wenn z.B. „erhebliche“ Risiken versichert werden sollen. Eine Blitzschutzanlage, als Teil der Elektroanlage, besteht aus einem „äußeren“ Blitzschutz o Fundament- oder Blitzschutzerder o Fangeinrichtungen  und einem „inneren“ Blitzschutz o 3 Stufen Konzept (Grob-Mittel-Feinschutz) Nur wenn alles optimal aufeinander abgestimmt ist, und alle Bauteile wie Gebäudehülle,  Elektroanlage, Telekommunikationsanlage, Fernsehanlage und evtl. sogar Teile der Außenanlage berücksichtigt sind, wird das geforderte Schutzziel erreicht.  Eine Berechnung und die Ausführung erfolgt nach VDE 0185 und wird durch eine Blitzschutzfachkraft durchgeführt. Eine Blitzschutzfachkraft im Sinne der VDE ist ein Elektrotechniker mit einer Zusatzausbildung. Ihre örtliche Innung für Elektro-und Informationstechnik oder ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger kann Ihnen bei Bedarf weiter beraten. Georg Dachs; Sachverständiger für Elektrotechnik; LANDESINNUNG WIEN der Elektro-, Gebäude-, Alarm- und Kommunikationstechniker…

Weiterlesen

Oft folgen Anfragen wie die Stromversorgung im Bezug auf feuchte oder nasse Wände reagiert und wie man sich bei so einer Gegebenheit verhalten soll! Bauherrenhilfeautor uns Sachverständiger für Elektrotechnik Georg Dachs aus München reagiert: Bei nassen Wänden ist äußerste Vorsicht angesagt. Es kann es zu Spannungsverschleppungen durch das ganze Haus kommen. Leitungsschutzschalter reagieren meist gar nicht oder wenn, dann nur sehr träge und erst nach langer Zeit. Diese Spannung kann je nach Grad der Feuchte lebensgefährlich und brandgefährlich sein. Bei nassen und feuchten Wänden muss der Elektrofachmann nach einer Messung abwägen, ob das Schutzpotential durch den Einbau einer Fehlerstromschutzeinrichtung angehoben werden kann, oder ob die Stromversorgung zum Teil oder gesamt abgeschaltet werden muss. Nach einem Austrockenen sind dann unbedingt die Messungen nach VDE 0105-100, Messung des Isolationswiderstand, der Schleifenimpedanz und einer evtl. eingebauten Fehlerstromschutzeinrichtung durchgeführt werden. Auch müssen, zumindest  stichpunktartig Betriebsmittel wie Schalter, Steckdosen und Klemmstellen auf evtl. Beschädigung durch die Feuchtigkeit überprüft werden. Georg Dachs Sachverständiger für Elektrotechnik Bildquelle: Georg Dachs-Sachverstaendiger für Elektrotechnik…

Weiterlesen