Statistisch gesehen entstehen die meisten Brände, verursacht durch die Elektrotechnik, durch mangelhafte Mehrfachsteckdosen oder Verlängerungsleitungen. In Deutschland entstehen hier Schäden in Höhe von jährlich 250-300 Millionen Euro. Vereinzelt jedoch sind auch Brände die durch mangelnde Wartung der Elektroinstallation entstehen. Ursachen hierfür sind u.a. Lockere Klemmstellen (diese entstehe durch Vibrationen, Einfluss von Kälte und Wärme, Materialschwund) Falsche Absicherungen und dadurch Überlastung der Leitungen und Steckdosen Veraltete oder defekte Betriebsmittel (z.B. Steckdosen, Leuchten, Motoren) Falsche oder falsch verlegte Leitungen oder Kabel Nicht eingehaltene gesetzliche Bestimmung in Bezug auf den vorbeugenden Brandschutz Jedes Fahrzeug muss alle 2 Jahre zur Hauptuntersuchung und jährlich zum Kundendienst, die Heizungsanlage wird jährlich gewartet und auch Gasanlagen müssen regelmäßig überprüft werden. Leider gibt es kein Gesetz, dass eine Überprüfung der Elektroanlage vorschreibt. Daher ist es möglich, dass Anlagen 40, 50 oder gar 60 Jahre alt sind ohne dass diese vom Fachmann überprüft wurden. Jedoch müssen unbedingt folgende gesetzliche Regelungen beachtet werden: Bayrische Bauordnung Art.3 (Auszug) Bauliche Anlagen …. Sowie ihre Teile sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben und Gesundheit, uns die natürliche Lebensgrundlage nicht gefährdet werden. Strafgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland: § 319 StGB Abs. 1 „Baugefährdung“ Wer bei der Planung, der Leitung oder Ausführung eines Baues oder Abbruch eines Bauwerks gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik verstößt und dadurch Leib und Leben eines Menschen gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Gelstrafe bestraft § 319 StGB Abs. 2 „Baugefährdung“ Wer in Ausübung eines Berufs oder Gewerbes bei Planung, Leitung oder Ausführung eines Vorhabend, technischer Einrichtungen dieser Art zu ändern, gegen allgemein anerkannten Regel der Technik verstößt und dadurch Leib und Leben eines anderen gefährdet Wer vorsätzlich handelt, aber die Gefahr fahrlässig herbeiführt, wird mit bis zu 3 Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft. Wer fahrlässig handelt, und die Gefahr fahrlässig herbeiführt, wird mit bis zu 2 Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft. Weiteres sind die Regeln der Versicherungswirtschaft zu beachten. Z.B. in jedem Feuerversicherungsvertrag findet sich unter AFB 2008 § 7 folgender Text: Sicherheitsvorschriften – Der Versicherungsnehmer hat „Alle gesetzlichen, behördlichen oder in dem Versicherungsvertrag vereinbarten Sicherheitsvorschriften zu beachten. Verletzt der Versicherungsnehmer eine der Obliegenheiten, so ist der Versicherer nach Maßgabe des § 6 Abs. 1 und Abs. 2 VVG zur Kündigung berechtigt oder auch leistungsfrei Eine Elektroanlage sollte regelmäßig, spätestens alle 4 Jahre, bei vermieteten Einheiten auch bei einem Mieterwechsel, durch einen…