GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
     

Wir empfehlen vor einer Beauftragung an die Firma „Laas Dach & Wand Gesellschaft m.b.H. & Co. KG, 9100 Völkermarkt“, die zum Hausbau bzw. zu Sanierung führenden Unterlagen genau zu prüfen und sich Referenzen einzuholen! Hinterfragen Sie Gewerbeberechtigungen, holen Sie sich Referenzen (Daten aus Eigenrecherche, bestehender Kunden) ein, wir empfehlen keine Vorauszahlungen zu leisten! Anlassinformation: Im Rahmen der ATV-Sendung Pfusch am Bau wurde ein Schadensfall dokumentiert an dem die Firma „Laas Dach & Wand Gesellschaft mbh & Co KG“ (Laas Dach) ein Flachdach als Warmdachkonstruktion hergestellt hat. An dem Dach wurde eine Holzkonstruktion, im Sinne einer auskragenden Vordachkonstruktion, von einem anderen Unternehmen eingebaut. Unter dieser Holzkonstruktion wurde eine Dampfbremse von dem anderen Unternehmen eingebaut. Laas-Dach zeichnet „nur“ verantwortlich für die Dampfbremse an der restlichen Konstruktion. Laas hat in Folge aber die Folienabdichtung und die Spenglerarbeiten am gesamten Dach ausgeführt. Die Dampfbremse ist von beiden Unternehmen fehlerhaft ausgeführt worden. Die Holzkonstruktion ist mittlerweile in weiten Teilen vermorscht. Das ausführende Holzbauunternehmen wäre bereit seinen Teil zur Sanierung beizutragen. Laas-Dach verweigert aber eine Sanierung mit dem Hinweis auf die vom Holzbauunternehmen fehlerhaft ausgeführte Dampfbremse. Auf das Argument der von Laas eingebaut fehlerhaften Dampfbremse möchte man nicht eingehen. Laas richtet per Anwalt eine Ablehnung jeglicher Schadensübernahme aus. Beziehungsweise verweist der Unternehmensanwalt auf ein nicht vorgelegtes Gerichtsgutachten. In dem Sinne möchte man offenbar die geschädigte Familie in ein Gerichtsverfahren bringen. Eine außergerichtliche Lösung akzeptiert man nicht. Auch geht man nicht auf das Argument ein, dass Laas beide Dampfbremsen im Zuge der Folienarbeiten hätte prüfen können. Die Bauherrenhilfe ist der Meinung, dass Fehler passieren können, ein gutes Unternehmen erkennt man jedoch auch daran, dass im Reklamationsfall nicht ein Anwalt, sondern ein Techniker zur Klärung des Sachverhalts beauftragt wird bzw. dass man Reklamationen in angemessener Art und Weise nachgeht. Was Hier aus Sicht des geschädigten Kunden nicht der Fall ist. Für Vertragsprüfungen empfehlen wir einen regionalen Baurechts-Anwalt und zur technischen Baubegleitung kontaktieren Sie einen unabhängigen Sachverständigen, beispielsweise aus unserer Mitgliederliste. Diese Empfehlungen sind grundsätzlich bei allen Firmen und für alle Hausbauleistungen, inkl. Immobilienankaufsabsichten gültig, zahlen Sie niemals ohne eine mangelfreie Gegenleistung zu erhalten, leisten Sie keine Vorauszahlungen, halten Sie alle Vereinbarungen schriftlich fest. Generell empfehlen wir zum Neubau oder größeren Sanierungsmaßnahmen sowie zum Immobilienankauf einen unabhängigen Sachverständigen zur Baubegleitung bzw. zur Qualitätsprüfung ins Boot zu holen, er prüft Angebot, Leistungsverzeichnis und Plan, prüft die Bauqualität und steht für…

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