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Der neue Kohlenmonoxidmelder CO-9D mit neuester Technik! Wien (OTS) – „First Alert, der weltweit größte Hersteller von Rauchmeldern und Kohlenmonoxidmeldern präsentiert unter der Marke Fire Angel einen neuen Kohlenmonoxidmelder“, freut sich Günter Rittinger, Brandschutzexperte und Geschäftsführer der SITAS, über das neue Warngerät vor Kohlenmonoxidgas. „Da Kohlenmonoxid geruch- und geschmacklos ist und daher ohne CO-Melder nicht entdeckt werden kann, ist der Kohlenmonoxidmelder CO-9D bei Gasthermen und Durchlauferhitzern sehr wichtig.“ Überall dort, wo es eine offene Flamme gibt, besteht die Gefahr einer unvollständigen Verbrennung. Also auch bei Öfen und offenen Kaminen. Kohlenmonoxidvergiftungen beginnen mit Symptomen, die einer Grippe ähneln wie Kopfschmerzen, Übelkeit und ähnliches. Der neue Kohlenmonoxidmelder mit digitaler Anzeige zeigt bereits Mengen ab 10 ppm (parts per million)an. Außerdem verfügt der neue CO-Melder von Fire Angel auch über ein integriertes Raumthermometer und kann zwischen Temperaturanzeige und Kohlenmonoxidmessung umgeschaltet werden. Durch die Spitzenwertanzeige der jeweils letzen 4 Wochen ist die Überwachung auch während längerer Abwesenheit wie z.B. Urlaub gewährleistet. „Ein weiterer Aspekt des neuen CO-9D Melders ist die fest integrierte Batterie, die 7 Jahre hält. Über die gesamte Lebensdauer des Kohlenmonoxidmelders ist daher kein Batteriewechsel nötig“, führt Rittinger weiter aus. „Auch die Garantie beträgt 7 Jahre und umfaßt sowohl den Kohlenmonoxidmelder selbst als auch die Lebensdauer der Batterie. Und nach Ablauf der Lebensdauer wird der CO-9D einfach zerlegt und so als wertvoller Rohstoff wiederverwertet“, schloß Rittinger. Über SITAS Die Firma SITAS Handelsgesellschaft ist seit über 15 Jahren als Brandschutzfachhandelsunternehmen in Österreich aktiv. Alle Brandschutzprodukte sind unkompliziert auch Online – rauchmeldershop.at  – erhältlich. Rückfragehinweis: SITAS Handelsgesellschaft mbH. Günter RITTINGER: rittinger@sitas.at Bildquelle: www.fire-angel.at; Kohlenmonoxidmelder CO-9D…

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Aufruf zur Umsetzung – Mangelhafte Umsetzung der OIB Richtline 2 /3.11 – Rauchwarnmelder! In meiner Eigenschaft als Brandschutzfachhändler muss ich feststellen, dass die Umsetzung der OIB Richtlinie 2, Absatz 3, Punkt 11 in Wien nur sehr mangelhaft passiert. Dabei müssten alle Bauten, die nach dem 12. Juli 2008 eingereicht wurden, verpflichtend Rauchmelder installiert haben. Das wäre bei der Erstellung der Fertigstellungsanzeige nach § 129 der Wiener Bauordnung durch den Ziviltechniker zu überprüfen. Auszug der OIB Richtlinie 2, Absatz 3, Punkt 11 – Rauchwarnmelder: In Wohnungen muss in allen Aufenthaltsräumen – ausgenommen in Küchen – sowie in Gängen, über die Fluchtwege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens ein unvernetzter Rauchwarnmelder angeordnet werden. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Ich möchte nun gerne die Wiener Mitglieder der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten – ev. auch NÖ und BGLD – nochmals auf die Gültigkeit der OIB Richtlinie erinnern bzw. darauf hinweisen, dass auf die Ausstattung mit Rauchmeldern zu achten ist. Günter Rittinger – für Rückfragen: info@sitas.at Quelle: www.oib.or.at – Veröffentlichungen; Daten des Inkrafttretens der OIB-Richtlinien in den einzelnen Bundesländern…

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