GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
Vorsicht bei diesen Firmen  Spenden gegen Pfusch am Bau  Newsletter abonnieren  Bessere-Welt-Prämie

Die Anforderungen an Dampfsperrbahnen sind vielseitig und gehen über die Funktion als reine Dampfsperrbahn hinaus. In den ÖNORMEN B 3691 „Planung und Ausführung von Dachabdichtungen“ und B 3692 „Planung und Ausführung von Bauwerksabdichtungen“ werden diese angeführt, zudem wird auf die entsprechenden Produktnormen verwiesen. Die Auswahl der passenden Bahnensorte und der fachgerechte Einbau entscheiden darüber, ob der erforderliche Wärmeschutz dauerhaft erfüllt wird und keine vorzeitige Beeinträchtigung der Bausubstanz durch unzulässige Feuchtigkeitseinwirkung erfolgt. Die Dampfsperrbahn übernimmt daher im Dachaufbau eine äußerst wichtige Funktion. Dementsprechend sorgfältig hat die Auswahl der Bahn und deren Einbau zu erfolgen. Unterhalb der Wärmedämmung verhindert eine ausreichend bemessene und fachgerecht aufgebrachte Dampfsperrbahn den Feuchtigkeitseintrag durch Diffusion und Konvektion aus darunterliegenden Räumen. Eine stetige Wasserdampfanreicherung in der Wärmedämmung führt zu einem unzulässig hohen Feuchtigkeitsgehalt durch Tauwasseranfall. Daraus entwickeln sich, abhängig vom eingebauten Wärmedämmstoff, zumindest eine Verminderung der Wärmedämmleistung und höhere Heizkosten. In weiterer Folge besteht die Gefahr, dass das nun vorhandene Wasser in die darunterliegende Unterkonstruktion gelangt und diese schädigt. Die Folgen reichen hier von vorzeitiger Abnützung der Bausubstanz bis zur Gefährdung der Standsicherheit der tragenden Unterkonstruktion. Normgerechte Bemessung der Dampfsperre. Grundsätzlich hat die Bemessung der erforderlichen Dampfsperre gemäß der ÖNorm B 8110-2 „Wärmeschutz im Hochbau – Teil 2: Wasserdampfdiffusion und Kondensationsschutz“ zu erfolgen. Die Dampfsperre ist so zu bemessen, dass sich eine Wasserdampfdiffusion keineswegs schädigend auf die einzelnen Schichten des Dachaufbaus auswirken kann. Auch ist darauf zu achten, dass wärmegedämmte Konstruktionen dauerhaft luftdicht auszuführen sind, um Tauwasserbildung in der Konstruktion zu vermeiden. Ein besonderes Augenmerk ist auf eine entsprechend luftdichte Ausführung von Anschlüssen, Durchdringungen und Einbindung von Installationen zu legen. Dampfsperrbahnen müssen verschiedenen Anforderungen und Beanspruchungen gerecht werden. Dementsprechend hohe Erwartungen werden an die Eigenschaften und Qualität der Produkte gestellt: wasserdampfdicht, luftdicht, geeignet als Notabdichtung, durchtrittsicher auf Trapezblechuntergründen, leicht zu verlegen, leichte und sichere Verklebung der Nähte, hohe Perforationssicherheit auch auf massiven Untergründen, optimale Verklebung mit dem Untergrund (Windsog) und je nach Oberflächenausrüstung gute Kleberhaftung für die Verklebung der Wärmedämmschichte bzw. Direktverklebung der Wärmedämmung ohne zusätzlichen Kleber, zudem brandlastreduziert und dauerhaft funktionstüchtig. Alleskönner Bitumen- und Polymerbitumen. Alle diese Ansprüche werden am besten durch Dampfsperrbahnen aus Bitumen und Polymerbitumen erfüllt. Die ÖNormen B 3691 und B 3692 nennen als geeignete Produkte die Sorten ALGV-4, E-ALGV-4 und E-ALGV-1,5 sk als Bitumen- und Polymerbitumen-Dampfsperrbahnen mit Aluminiumeinlage sowie E-KV-4 und E-KV-5 als Polymerbitumenbahnen mit Kunststoffvlieseinlage, alle gemäß ÖNorm B 3666 Abdichtungsbahnen –…

Weiterlesen

Hedberg – Scanto! Wir empfehlen vor einer Beauftragung an “ HEDBERG Schwarzdeckerei und Handels- gesellschaft m.b.H., alias SCANTO Dachsanierung” eine vorherige Überprüfung und Absicherung. Grundsätzlich gilt diese Empfehlung natürlich für ALLE Geschäftsbeziehungen zu Firmen aus dem Bau- und Baunebengewerbe. Fragen Sie nach dem Gewerbeschein und Referenzen, zahlen Sie keinesfalls voraus, holen Sie sich Referenzen bestehender Kunden (Daten aus Eigenrecherche) ein. Recherchieren Sie das Unternehmen bei der jeweiligen Bauinnung, fragen Sie nach Berechtigungen. Wer Erfahrungen mit angeführten Unternehmen gemacht hat -auch Positive!- ist eingeladen uns ein Mail (verein@bauherrenhilfe.org) zu schicken. Link zur WKO www.flachdachtechnik.at firmenmonitor.at www.scanto.at Bei einem Flachdachneubau kam es zu massivem Wassereintritt in das Gebäude. Der Kunde reklamierte beim Firmenchef. Der schickte seine Mitarbeiter zur Evaluierung der Wasserschäden. Das Dach wurde jedoch nur von unten besichtigt, was vermutlich erklärt warum die Ursache nicht gefunden wurde. Nämlich eine fehlerhafte Gullyeinbindung sowie eine gänzlich sanierungsbedürftige Attikaverblechung. Hier passte die Neigung und die Verfalzung der Bleche sowie auch die Unterkonstruktion nicht. Die Attika wurde oben und dachinnenseitig nicht wärmegedämmt. Was zwar nichts mit dem Wasserschaden zu tun hat aber nun doch auch zu einem Sanierungsbedarf führt. Scanto-Chef Tor K. Hedberg streitet erstmals nicht nur die Schadensursache ab, er möchte für die Schadensbesichtigung auch noch eine Rechnung schicken. Aktuell laufen die Gespräche zu den Sanierungsnotwendigkeiten. Wir berichten über den Fall. AKTUALISIERUNG 14.10.2015: Fa. “ HEDBERG Schwarzdeckerei und Handels- gesellschaft m.b.H., alias SCANTO Dachsanierung” verfügt lt. WKO über kein Spenglergewerbe!…

Weiterlesen