GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
     

Nachdem die Anforderungen an die Hauselektrik – eigentlich müsste man schon von „Elektronik“ sprechen – immer höher werden, haben sich auch bautechnische und normative Anforderungen erhöht. Hier kommt es noch auf praktisch zu vielen Baustellen zu gewerks-übergreifenden Problemen zwischen Bauunternehmer und Elektriker! Um hier Fach- und Endverbraucher gleichermaßen zu informieren, produziert die Bauherrenhilfe in Kooperation mit der Bundesinnung Bau- und Elektrotechnik ein Informationsvideo. Informationen und Download-Möglichkeiten erhalten Sie in Kürze nach Anmeldung zu unserem Newsletter: https://bauherrenhilfe.org/newsletter/ Vorab können Sie sich überblicksmäßig diesbezügliche Fachinfos vom Bauherrenhilfe Sachverständiger Alexander Schöggl einholen: Elektrotechnische Erdung_Vortrag_Kurzform_2022   (Veröffentlicht am 20. April 2022)…

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Baustellenstopp, ein Malheur wird geklärt! Im Gegensatz zum Alleinunternehmer hat der Generalunternehmer (GU) mit dem Bauherrn vereinbart, dass er (Teil-)Leistungen weiter an Sub- oder Nachunternehmer vergeben darf. Dies ändert aber nichts an der Tatsache, dass der Generalunternehmer einziger Vertragspartner des Bauherrn ist und die volle Verantwortung für die Gesamtleistung zu tragen hat. Vorteil eines Generalunternehmer für den Bauherrn: Dass er bzw. der von ihm beauftragte Planer die Koordination der einzelnen Gewerke nicht übernehmen muss. Sollten Mängel aufscheinen, die beim gewerksweisen Unternehmereinsatz nicht eindeutig zugeordnet werden können, braucht er sich nur an den Generalunternehmer zu wenden. In diesem beschriebenen Fall ist eine Rechtsberatung mehr als notwendig, ein Vermittlungsvertrag ist kein Generalunternehmervertrag! Rechtsanwalt Ing. MMag. Dr. Gerhard Benda unterstützte den Bauherrn in diesem Malheur: Der Bauherr beabsichtigte auf eigener Liegenschaft ein Wohnhaus zu errichten. Ein Generalunternehmer, verantwortlich für die gesamte Projektabwicklung, von Planung, behördlicher Einreichung bis zur abschließenden Bauabwicklung, sollte das Eigenheim zu festgelegten Preisen errichten.Wie der Bauherr erst zu einem späteren Zeitpunkt bemerkte, hatte er lediglich einen „Vermittlungsvertrag“ unterfertigt, welcher eine durchaus einseitige Vertragsgestaltung, mit Haftungs- und Gewährleistungsausschlüssen etc. aufwies. Trotz fristgerechter Bezahlung der vereinbarten Raten stellte der vermittelte Bauunternehmer das Objekt nicht fertig, der Bau wurde eingestellt. Der vermeintliche „Generalunternehmer“ verwies darauf, dass er lediglich „Vermittler“ sei und ihm keine Vertragserfüllungspflichten treffen würden. Der über Verein Bauherrnhilfe.org für den Bauherrn mit der Beratung des Bauherrn betraute, in Bausachen versierte Rechtsanwalt, klärte den Bauherrn über die Unzulänglichkeiten und Rechtswidrigkeiten des „Vermittlungsvertrages“ auf. Mit diesen Informationen konnte der Bauherr einen neuen, nunmehr geprüften, Vertrag und die Verpflichtung des Generalunternehmers zur Erfüllung bzw. Errichtung des Wohnhauses erwirken. Rechtsanwalt Ing. MMag. Dr. Gerhard Benda…

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„Gefunden bei beton.org„  Rohbauten im Winter gut schützen! die Hälfte aller Neubauten ist heute von Schimmel betroffen. Dies geht aus einer internen Umfrage des Verbands Privater Bauherren (VPB) hervor. Als Hauptursache dafür sieht VPB- Vorstandsmitglied Rüdiger Mattis die zunehmenden Winterbaustellen, die außerdem nicht ordentlich betreut werden. „Früher wurde im Winter überhaupt nicht gebaut. 1886 etwa war das Bauen im Winter in Leipzig sogar baupolizeilich verboten! Heute ist das unvorstellbar: Bauunternehmer wollen möglichst das ganze Jahr arbeiten, Schlüsselfertiganbieter müssen Zeitpläne erfüllen, Bauherren drängen beim Architekten auf schnellen Einzug, egal, wie das Wetter ist“, beobachtet Bausachverständiger Mattis seit Jahren. Hinzu kommen neue Baustoffe, die das Bauen im Winter erlauben. Aber das wiegt Handwerker wie Bauherren nach VPB-Erfahrung in falscher Sicherheit. „Zwar sind die modernen Baumaterialien bis plus 5 Grad einsatzfähig, aber dieses Limit markiert die Mindesttemperatur“, erläutert Rüdiger Mattis. „Wenn es tagsüber fünf Grad warm ist, dann kann es trotzdem nachts frieren. Und dafür sind die meisten Baustoffe nicht geeignet.“  Das Hauptproblem auf Winterbaustellen ist die Feuchtigkeit. Eine Baustelle muss trocknen können. Wenn Estrich aufgebracht oder die Innenwände verputzt werden, dann entsteht im Haus viel Feuchtigkeit. Die muss raus. Das geht nur durch konsequentes Heizen und Lüften. Weil aber die meisten Häuser in dieser Bauphase noch gar keine funktionierende Heizung haben, wird elektrisch geheizt. „Und weil das relativ teuer ist, wird oft aufs Heizen verzichtet„, beobachtet der Bausachverständige. Ein Problem beobachten wir häufig im Winter: Im Erdgeschoss und im ersten Stock wird verputzt und geheizt, während die Luke zum unausgebauten und ungedämmten Dachgeschoss sperrangelweit offen. Das ist bauphysikalisch fatal“, weiß Bauingenieur Mattis, „denn die Feuchtigkeit aus dem unteren Bereich zieht wie in einem Kamin nach oben und schlägt sich dort an den kühlen Dachsparren nieder.“ Diese Feuchtigkeit führt fast immer zu Schimmelbefall, der später teuer saniert werden muss. „Lesen Sie den gesamten Artikel und nutzen Sie weitere Information zum Thema auf beton.org“ Rohbau im Winter schützen!…

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