GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
     

Bewusste Irreführung durch den Bauträger Walter Deschka, oder Unwissenheit? Wenn ein Bauträger eine „wasserdichte STB-Fundamentplatte“ plus „wasserdichte STB-Wände 25cm“ anbietet und in Folge dennoch der Keller nach rund 15 Jahren „absäuft“, dann schrumpft plötzlich und laut Bauträger „Dipl. Ing. Walter Deschka G.m.b.H.“ die Möglichkeit Schadenersatz zu fordern von tatsächlich 30 auf 10 Jahre zusammen. Der geschaste Kunde empfindet das als unseriös und Versuch sich aus der Verantwortung zu ziehen. Wie man so schön sagt, bei verdeckten Mängeln besteht tatsächlich die Möglichkeit 30 Jahre nach Übergabe oder Inbetriebnahme Schadenersatz zu fordern. Ab dem Datum wo Schädiger und Schaden bekannt sind hat der Geschädigte in Folge 3 Jahre Zeit zur Durchsetzung seiner Forderungen. Im aktuellen Fall hat angeblich eine „Miletich M.GmbH.“ den Keller errichtet. Der Vertragspartner bleibt aber der Bauträger Walter Deschka. Ein richtlinienkonformer und wasserundurchlässiger Keller wurde offenbar nicht errichtet und von einer Kostenübernahme der nun nötigen Verpress-Arbeiten am Keller will Bauträger Deschka nichts wissen. Nach der ersten Reklamation durch den Hauseigentümer schreibt er: „Ich möchte Ihnen mitteilen, dass die Gewährleistung des Bauträgers für den Bauträger 3 Jahre beträgt bzw. für nachweisbare versteckte Mängel bis max. 10 Jahre. Weiters möchte ich ausdrücklich festhalten, dass beim Bau der letzten Häuser keine Arbeiten mit massiven Erschütterungen durchgeführt wurden. Sollte ein Ausführungsmangel in der Abdichtung sein, so tritt dieser in der Regel spätestens innerhalb eines Jahres auf. Eine klare Feststellung der Ursache Ihres Wasserschadens ist meines Erachtens unmöglich. Auf jeden Fall würde ich die Installationsleitungen überprüfen, ob eventuell ein Schaden der Sanitärleitungen vorliegt. Wenn dies ausgeschlossen ist würde ich die feuchte Stelle einfach verpressen. Auch wenn es unmöglich ist die Ursache zu finden.“ Darin stimmen 3 Aussagen nicht: Schadenersatz kann 30 Jahre lang gefordert werden Abdichtungsmängel treten nicht in der Regel spätestens nach 1 Jahr auf Die Feststellung der Ursachen zu undichten Kellern ist technisch kein Problem und möglich Nach einer sachverständigen Mängelmeldung lenkt der Bauträger nicht nur nicht ein, er droht mit Klage wegen so gut wie allem: „Sollten sie weiterhin in dieser Richtung durch Falschbehauptungen tätig werden, wird ohne Vorwarnung durch meinen Rechtsvertreter die Klage gegen Sie eingereicht und zwar Falschaussage, Aufhetzung von Geschäftskunden durch falsche Behauptungen, Geschäftsschädigung, Schadenersatzanspruch, Rufschädigung etc.“ Wäre es nicht so traurig (für den geschasten Hausherren), müsste man sich darüber amüsieren. Aktuell hat der Hausherr bei der Fach-Firma Hausan.at ein Angebot für die nachträglicher Abdichtung der Fuge zwischen Wand und Bodenplatte eingeholt. Sanierungskosten rund 14.000 Euro netto plus…

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