Fenster stellen trotz ihrer guten wärmetechnischen Eigenschaften (Uw-Werte) generell eine Schwachstelle in der Gebäudehülle dar. Insbesondere im Bereich der Bauanschlüsse entstehen die meisten Montagemängel und daraus resultierend Bauschäden. Die richtige, normgerechte und dem Stand der Technik entsprechende Ausbildung der Bauanschlussfugen ist daher in Zukunft ein absolutes „Muss“. Ein „nur ausschäumen“ der Bauanschlussfuge mit PU-Schaum ist nicht mehr zeitgemäß und auch nicht normgerecht. Die normgerechte Montage sollte seitens des Bauherren das Kriterium bei der Auftragsvergabe von Leistungen sein, insbesondere jedoch auch die Kontrolle, ob diese Montageleistungen seitens Fensterlieferanten bzw. Montagefirma ordnungsgemäß erbracht wurden. Für die Abnahme der Leistungen sollte, wie in anderen EU-Ländern bereits üblich, ein unabhängiger Sachverständiger beauftragt werden. Weiteres können durch Beiziehung eines Sachverständigen, vor Beginn der Montageleistungen, schwerwiegende Montagemängel (Streitigkeiten vor Gericht) verhindert werden. Auch können die anfallenden Kosten von Sachverständigenleistungen seitens des privaten Bauherren als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden, seitens Unternehmer als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten geltend gemacht werden. Bauherrenhilfeautor: Alfred Eckertsberger – office@fenster-sv.com…