GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
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Im Zuge einer Baustellenprüfung hat unser Silbermitglied Buchner GmbH im November 2016 ein weiteres Qualitätskriterium erfüllt. Bei der Begutachtung in 4271 St. Oswald wurde auf folgende Punkte Wert gelegt: Baustellenordnung, Baustellensicherheit, Baubeteiligte, Bauausführung und Abschlussbewertung. Zum Zeitpunkt der Überprüfung gab es 3 geringfügige Auffälligkeiten, dessen Nachbesserung rund zwei Stunden beansprucht. Zum geprüften Objekt – ein Einfamilienhaus mit bautechnisch gehobenen Standards – kann festgehalten werden, dass die Buchner GmbH für die gesamte Gebäudehülle und Holzbau-Meisterarbeiten, Dachdecker-, Spengler- und Fassadenarbeiten Vertragspartner ist und nahe dem Passivhausstandard mit ökologischen Dämmstoffen wie Holzweichfaser und Zellulose-Dämmstoffen baut. Für das Wärmedämmverbundsystem werden Holzfaserplatten eingesetzt. In Eigenverantwortung organisiert das Unternehmen Subfirmen zu Dach und Fassade. Vor Ort traten alle Mitarbeiter außerordentlich freundlich und kompetent im Sinne Ihres Gewerkes auf. Die Überprüfung fand im Sinne der Qualitätskontrolle und im Beisein des gewerberechtlichen Geschäftsführers statt. Insgesamt ein tolles Ergebnis für die Buchner GmbH. Kontakt: www.holzbau-buchner.at…

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Hinsichtlich der Nachfrage zum Artikel vom 20. August 2010 “Wien braucht keine Alibi-Aktionen, sondern mehr Baupolizei” informierte sich die Bauherrenhilferedaktion bei DI Hannes KIRSCHNER, Senatsrat – Leiter der Stabstelle Magistrat der MA 37 – Baupolizei Wien zu Thema “ Überprüfung der Wiener-Gründerzeithäuser durch die Baupolizei“. SR DI Hannes Kirschner stellte freundlich folgende Daten zur Verfügung: Bis Dezember 2010 wurden mehr als 2000 Gebäude überprüft, davon stammten 800 Gebäude aus der Gründerzeit! Anlässlich der Überprüfungen durch die Baupolizei wurden 220 Baustellen in Wien aufgrund unterschiedlichster Mängel zur Einstellung gebracht und Strafanzeige erstattet. Davon betroffen waren 125 Baustellen im Zusammenhang mit  Gebäuden aus der Gründerzeit! Eine Baustellenfreigabe zur Fertigstellung kann nur durch Vorlage einer Mängelbehebung bewirkt werden.   Diese „Aktion SCHARF“ geht auch im Jahr 2011 weiter. Gefragt ist „Soziale Kompetenz“, die Baupolizei ist auf Meldung Dritter angewiesen! In Wien werden jährlich ca. 15.000 Baubewilligungen erteilt und es existieren mehr als 100.000 Gebäude. Eine flächendeckende Überwachung durch die Baupolizei ist daher nicht möglich. Für (größere, bzw. komplexere) Baustellen wurde deshalb in Wien vor mehr als 15 Jahren in der Bauordnung das Organ des „Prüfingenieurs“ eingeführt. Der Prüfingenieur muss ein unabhängiger Ziviltechniker oder gerichtlich beeideter Sachverständiger sein, der vom Bauwerber namhaft zu machen ist, die Baustelle zu überprüfen und Mängel der Baupolizei zu melden hat. Leider nehmen viele Prüfingenieure die Prüf- und Meldepflicht nicht ausreichend wahr, weshalb nun daran gedacht ist, das Gesetz zu verschärfen. Bild: BHH…

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Dachbodendämmung ist Pflichtaufgabe und spart erheblich Energie-Kosten Die Energie-Einsparverordnung schreibt die Dämmung der obersten Geschossdecken zwingend vor. Die Übergangsfristen dafür sind größtenteils vorbei. Dennoch sind viele Dachbodendecken noch immer ungedämmt, obwohl die Ausnahmetatbestände der EnEV nicht gegeben sind. Begehbare Dachböden müssen erst ab 2012 gedämmt werden. Energetisch ist es aber bereits jetzt oftmals sinnvoll, diese Decken zu dämmen und mit einem begehbaren Belag auszustatten. Hier stellen wir ein Beispiel vor, wie in Eigenleistung und fachlicher Beratung solch eine Decke modernisiert wurde. Der Energieberater wurde beauftragt, den wirtschaftlichen Erfolg der Maßnahme zu bewerten und die richtige Dämmstoffart und Dicke auszuwählen. In dem Bericht von Dipl.-Ing. Olof E. Matthaei – Energieberatung wird die Ausgangslage, dass gewählte System, rechnerische Resultate sowie die Bewertung und die Ausführung mit Bilddarstellungen beschrieben. Dämmung eines Dachbodens von Dipl.-Ing. Olof E. Matthaei…

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„Gefunden bei beton.org„  Rohbauten im Winter gut schützen! die Hälfte aller Neubauten ist heute von Schimmel betroffen. Dies geht aus einer internen Umfrage des Verbands Privater Bauherren (VPB) hervor. Als Hauptursache dafür sieht VPB- Vorstandsmitglied Rüdiger Mattis die zunehmenden Winterbaustellen, die außerdem nicht ordentlich betreut werden. „Früher wurde im Winter überhaupt nicht gebaut. 1886 etwa war das Bauen im Winter in Leipzig sogar baupolizeilich verboten! Heute ist das unvorstellbar: Bauunternehmer wollen möglichst das ganze Jahr arbeiten, Schlüsselfertiganbieter müssen Zeitpläne erfüllen, Bauherren drängen beim Architekten auf schnellen Einzug, egal, wie das Wetter ist“, beobachtet Bausachverständiger Mattis seit Jahren. Hinzu kommen neue Baustoffe, die das Bauen im Winter erlauben. Aber das wiegt Handwerker wie Bauherren nach VPB-Erfahrung in falscher Sicherheit. „Zwar sind die modernen Baumaterialien bis plus 5 Grad einsatzfähig, aber dieses Limit markiert die Mindesttemperatur“, erläutert Rüdiger Mattis. „Wenn es tagsüber fünf Grad warm ist, dann kann es trotzdem nachts frieren. Und dafür sind die meisten Baustoffe nicht geeignet.“  Das Hauptproblem auf Winterbaustellen ist die Feuchtigkeit. Eine Baustelle muss trocknen können. Wenn Estrich aufgebracht oder die Innenwände verputzt werden, dann entsteht im Haus viel Feuchtigkeit. Die muss raus. Das geht nur durch konsequentes Heizen und Lüften. Weil aber die meisten Häuser in dieser Bauphase noch gar keine funktionierende Heizung haben, wird elektrisch geheizt. „Und weil das relativ teuer ist, wird oft aufs Heizen verzichtet„, beobachtet der Bausachverständige. Ein Problem beobachten wir häufig im Winter: Im Erdgeschoss und im ersten Stock wird verputzt und geheizt, während die Luke zum unausgebauten und ungedämmten Dachgeschoss sperrangelweit offen. Das ist bauphysikalisch fatal“, weiß Bauingenieur Mattis, „denn die Feuchtigkeit aus dem unteren Bereich zieht wie in einem Kamin nach oben und schlägt sich dort an den kühlen Dachsparren nieder.“ Diese Feuchtigkeit führt fast immer zu Schimmelbefall, der später teuer saniert werden muss. „Lesen Sie den gesamten Artikel und nutzen Sie weitere Information zum Thema auf beton.org“ Rohbau im Winter schützen!…

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Der nachfolgende ACO-Artikel wird von der Bauherrenhilfe empfohlen. Ergänzung: Bauen sie ihren Keller in WU-Betonbauweise, verflämmen sie bei „Wohnkeller-Nutzung“ dennoch eine Lage Flämmbahn vollflächig auf die Kellerwände UND auf die Bodenplatte! Dämmplatten im Grundwasser müssen übrigens VOLLFLÄCHIG auf die Wände geklebt werden.

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Kurier-Artikel: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Vor allem auf der Baustelle. Weil Schäden und Mängel leider immer wieder vorkommen, ist eine Bauüberwachung durch einen unabhängigen Sachverständigen eine sinnvolle Investition. „Fehler wird man bei einem Bauprojekt fast immer finden“, sagt der Bausachverständige Günther Nussbaum. Er ist Obmann des Vereins Bauherrenhilfe.org und weiß: „Viele Probleme wären leicht zu vermeiden, denn die meisten Mängel sind das Ergebnis von Fehlern in der Planungsphase. Oft werden zum Beispiel die Bodenbeschaffenheit des Grundstücks und die Höhe des Grundwasserspiegels bei der Planung des Kellers nicht ausreichend berücksichtigt.“ Fehler in der Abdichtung und der Wärmedämmung sowie beim Einbau der Fenster gehören ebenfalls zu den Klassikern….Lesen sie den gesamten Artikel!…

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