GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
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Ein Appell an die Nutzer von Gasthermen – Beachten Sie die Wichtigkeit der jährlichen Wartung von Thermen! Herr Marek aus Wien klagte schon vor Tagen über Kopfschmerzen und Übelkeit. Die Überprüfung der Gastherme war für den 11.November mit dem Installateur organisiert, doch die bestellte Überprüfung wurde aus nicht genannten Gründen „nicht durchgeführt“! Eine fehlende Überprüfung der Therme wurde nun  der Familie zum Verhängnis. Maria K. wachte in der Nacht auf und sackte dann regungslos zusammen. Der Ehemann erwachte zu Glück kurz darauf und fand seine Frau, sofort verständigte er Rettung und Feuerwehr. Geistesgegenwärtig öffnete Hr. Marek die Fenster so konnte sich das Kohlenmonoxid verflüchtigen. Die Familie wurde ins Krankenhaus eingeliefert und ist am Weg der Besserung! Auf die Gefahren einer Kohlenmonoxidvergiftung wird hingewiesen, doch wird die Wartung oft nicht durchgeführt! Am falschen Ort sparen –  kann Leben kosten! Kohlenstoffmonoxid ist farb-, geruch- und geschmacklos. Kohlenstoffmonoxid ist ein gefährliches Atemgift. Wenn es über die Lunge in den Blutkreislauf gelangt ist, koordiniert es an das zentrale Eisenatom des Hämoglobins und behindert so den Sauerstofftransport im Blut, was zum Tod durch Erstickung führen kann. Kohlenmonoxidvergiftung – Symtome: Der Betroffene klagt über Kopfschmerzen, Benommenheit und Schwindel. Die Haut ist oft hellrot bis rosa. Bei schwereren Kohlenmonoxidvergiftungen kommt es zu Bewusstlosigkeit, Krämpfen und Tod durch Atemlähmung. Als Spätfolgen schwerer Kohlenmonoxidvergiftungen drohen Schäden des Herzmuskels und des Gehirns. Thermen sind 1 x jährlich zu überprüfen! Folgend ein Auszug von Wien ORF.at vom 07.12.2010 aufgrund der Kohlenmonoxidvergiftungs-Serien: FPÖ und ÖVP appellieren an die Stadt!  Als Reaktion auf die Unfallserie will die Wiener FPÖ im Gemeinderat  beantragen, dass Wien Energie die Kosten für die jährliche Wartung der Thermen zumindest in Gemeindebauten übernimmt. Da der Gaspreis um 20 Prozent zu hoch sei, solle Wien Energie die Überschüsse investieren und die Kosten übernehmen, so Wohnbauexpertin Henriette Frank. Die Wiener ÖVP will ihrerseits Wiener Wohnen in die Pflicht nehmen. „Es müssen alle Gas-Thermen auf Baujahr, qualitativen Zustand und ihren technischen Stand geprüft und gegebenenfalls saniert oder ausgetauscht werden“, so Wohnbausprecher Norbert Walter. Besonderes Augenmerk müsse auf schlechter gestellte Mieter gerichtet werden.

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Kurier-Artikel: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Vor allem auf der Baustelle. Weil Schäden und Mängel leider immer wieder vorkommen, ist eine Bauüberwachung durch einen unabhängigen Sachverständigen eine sinnvolle Investition. „Fehler wird man bei einem Bauprojekt fast immer finden“, sagt der Bausachverständige Günther Nussbaum. Er ist Obmann des Vereins Bauherrenhilfe.org und weiß: „Viele Probleme wären leicht zu vermeiden, denn die meisten Mängel sind das Ergebnis von Fehlern in der Planungsphase. Oft werden zum Beispiel die Bodenbeschaffenheit des Grundstücks und die Höhe des Grundwasserspiegels bei der Planung des Kellers nicht ausreichend berücksichtigt.“ Fehler in der Abdichtung und der Wärmedämmung sowie beim Einbau der Fenster gehören ebenfalls zu den Klassikern….Lesen sie den gesamten Artikel!…

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Günther Nussbaum Bausachverständiger, Wien/Österreich Günther Nussbaum ist Bausachverständiger, zertifiziert nach EN ISO/IEC 17024, sowie Spengler und Dachdecker- meister, Luftdichtheitsprüfer und Gebäudethermograf, zertifiziert nach EN 473, Stufe1. Er ist Obmann im Verein „Bauherrenhilfe.org – Verein für Qualität am Bau“ und für verschiedene Fachmagazine als freier Fachautor tätig. Als gewerberechtlicher Geschäftsführer vom Sachverständigenbüro „Bauherrenhilfe Dienstleistungen GmbH“ hat sich Günther Nussbaum auf Bauschäden und Bewertungen der gesamten Gebäudehülle spezialisiert. (Keller – Rohbau – Dach) 1984 hat er seine Lehre als Dachdecker begonnen und in über 25 Jahren durchgehender Bau-Berufserfahrung rund 200 Fortbildungsmaßnahmen, Schulungen und Zertifizierungen absolviert. Seit 1995 arbeitet er als Sachverständiger und hat in dieser Zeit über 6.000 Bauschadensbewertungen und Leckortungen vorgenommen. Er ist der erste österreichische „Bausachverständige für Schäden an Gebäuden“ mit EU-weit gültiger Zertifizierung. Günther Nussbaum gehört keinem Verband an und ist nicht für Versicherungen tätig, damit wird dem Kunden die für sachverständige Bewertungen eigentlich wichtige, absolute Unabhängigkeit garantiert. Referenzen: Publikationen ATV – Sachverständiger und Mitgestalter der Serie „Pfusch am Bau„ ATV – Technische Leitung und Sachverständiger der Serie „Katrin hilft„ Solid-Bau – 2009 – …. Autor der monatlichen Bauschadensrubrik Renovation – 2009 – …. Freier Journalist, Autor Bauschadensartikel Baumagazin – 2009 – …. Freier Journalist, Autor Bauschadensartikel Diverse Vorträge und Schulungen (IG-Passivhaus, Trockenbaufirmen, …) > 6.000 Bauschadensbewertungen und Leckortungen seit 1995 Kontaktdaten: Bauherrenhilfe Dienstleistungen GmbH Günther Nussbaum E-Mail: office@bauherrenhilfe.at    …

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Der Endverbraucher wird geschützt, das ist auch gut so. Bei Unternehmern wird aber keine Unterscheidung vorgenommen. Oder gibt es keinen Unterschied zwischen einem Mega-Baukonzern und kleinen, mittelständischen Betrieben? Ein Drama sind die meisten Bauverträge, hier braucht es oft Juristen um einen Auftrag noch anzunehmen. 10 Seiten Leistungsbeschreibung und 50Seiten Vertragsrechtliches sind keine Seltenheit. Da sollte auch einmal ein Gericht Recht sprechen und den Mittelstand schützen. TIPP: Ich habe zu meiner Zeit als Geschäftsführer eines Handwerksbetriebes Ausschreibungen prinzipiell OHNE VERTRAGSBEDINGUNGEN abgegeben. Bei nicht-öffentlichen Auschreibungen geht das meist, so habe ich mir den Vertragsmüll erst durchgelesen wenn es eine Preisverhandlung gab, und somit die Chance auf Auftrag gegeben war. Und selbst dann muss man nicht alles unterschreiben. Ein Vertrag ist immer eine Willensübereinkunft BEIDER Parteien. Kaum ein Auftrag wo ich nicht Textpassagen aus dem Auftrag gestrichen habe… Weiter zum Urteil gegen Kleingedrucktes im Handyvertrag:

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