GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
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Mit Vorbereitung zum qualifizierten Abschluss als zertifizierter Sachverständiger gemäß EN ISO/IEC 17024 DER BAUSACHVERSTÄNDIGE: Immer mehr Menschen suchen Hilfe und Beratung bei Sachverständigen. Durch die besondere Sachkunde, Objektivität und Kompetenz sind Sachverständige die adäquaten Gesprächspartner bei Planungsfragen, Bauschäden oder Gebäudebewertungen. Ein Sachverständiger kann helfen, wenn • Planungs- und Detailfragen anstehen, • ein Schaden beurteilt, • eine Schadensursache gefunden, • ein Konflikt gerichtlich oder außergerichtlich geklärt, • ein Beweis gesichert, • eine neutrale Information gegeben werden muss.   Voraussetzungen zur Ausbildung zum Bau-Sachverständigen / Baugutachter: • Selbständigkeit in handwerksähnlichen Gewerken (z.B. Holz- und Bautenschutz, Bauelementebau) • Betriebsleiter / Bauleiter • Handwerksmeister • Baumeister • Holzbau-Meister • Techniker • Bauingenieur • Architekten • Baubiologe INFOVERANSTALTUNGEN: „KOMPETENZZERTIFIZIERUNG NACH EN ISO/IEC 17024“ THEMEN UND INHALTE: Was ist die Zertifi zierung nach EN ISO/IEC 17024? Welchen Nutzen bringt die Zertifi zierung? Gerichtsgutachter oder EU-weit gültige Personenzertifi zierung? Wissens-Check mit dem Bauherrenhilfe-e-learning-Tool! Ort: Vereinsräume der Bauherrenhilfe.org, 1040 Wien, Prinz Eugen Straße 76    Preis: 50,- Euro pro Teilnehmer   Anmeldung: marketing@bauherrenhilfe.org   Aufgrund der Pandemie finden bis auf Weiteres keine Seminare statt! Vielen Dank für Ihr Verständnis!   (Veröffentlicht am 13.12.2021)…

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Folgende Firmen haben sich bis 21.Oktober 2015 qualifiziert für ein weiteres Jahr das Bauherrenhilfe.org-Qualitätssiegel zu tragen: Buchner  Gesellschaft m.b.H. www.holzhaus-buchner.at     Medved & Troll GMBH www.medved-troll.at     graf bau.managment e.u. www.hgbaumanagement.at   Rappold & Partner Haustechnik GmbH www.rappold-haustechnik.at   Weitere Qualitätsbetriebe finden Sie hier – informieren Sie sich!  …

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Folgende Firmen haben sich Anfang Oktober 2015 qualifiziert für ein weiteres Jahr das Bauherrenhilfe.org-Qualitätssiegel zu tragen: Schiller Ges.m.b.H. www.schiller-bau.at Függer & Co GmbH www.estrich.at/estrich Függer & Co GmbH www.estrich.at/fassaden Függer & Co GmbH www.estrich.at/parkett AUST-BAU Gesellschaft mbH www.austbau.at Ing. Hans Drascher GmbH www.drascher.at Weitere Qualitätsbetriebe finden Sie hier – informieren Sie sich!…

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Begonnen, diese im System zu veröffentlichen haben wir im September 2015, da es eben seine Zeit dauert um die Prüfungen sorgfältig und zielgenau durchzuführen. Aust-Bau Gesellschaft m.b.H. liegt mit 1.242 Punkten aufgrund einiger positiver Baustellenprüfungen und hervorragender Kundenbefragungen als Premium- Betrieb-Gold an erster Stelle. Demnächst informieren wir über weitere Betriebe die sich im Prüfungsmodus befinden.

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Useranfrage: Um einen Einspruch bei Gericht einzubringen (zur Erörterung des vorliegenden Sachverständigen-Gutachten)  muss ich im Vorfeld 1.000,00 € an meinem Rechtsanwalt zahlen? Diese Forderung bekam ich nach der ersten Gerichtsverhandlung. Ist das korrekt, muss ich die Summe bezahlen um bei Gericht einen Einspruch zu machen? Beantwortung durch RA Mag. Klaus Haslinglehner  Grundsätzlich besteht für die Verfassung eines Einspruches in Angelegenheiten des Bezirksgerichtes (Streitwert bis EUR 10.000,–) bis zu einem Betrag von EUR 5.000,– keine Anwaltspflicht. Ohne rechtsfreundliche Vertretung ist die Verfassung des Einspruches  für die beklagte Partei nicht mit Kosten verbunden. Es kann sich jedoch herausstellen, dass im Zuge des Verfahrens vom Gericht ein Sachverständiger bestellt wird, sodass vom Gericht ein Kostenvorschuss aufgetragen wird. Dieser kann EUR 1.000,00 betragen. Bis zu einem Streitwert von EUR 5.000,00 kann Herr …(der Redaktion bekannt) ohne Anwalt bei Gericht tätig werden, sofern der Betrag EUR 5.000,00 übersteigt, besteht Anwaltszwang, sodass sich Herr …(der Redaktion bekannt)  jedenfalls von einem Anwalt vertreten lassen muss. In diesem Falle kann es durchaus sein, dass der Rechtsanwalt für seine Tätigkeit einen Akontobetrag verlangt. Nicht nachvollziehbar ist mir Ihre Angabe, dass Herr …(der Redaktion bekannt) bereits eine erste Gerichtsverhandlung hatte, jedoch noch keinen Einspruch bei Gericht eingebracht hätte. Dies ist insofern nicht nachvollziehbar, da zuerst der Einspruch selbst bei Gericht eingebracht werden müsste und erst dann die Gerichtsverhandlung stattfindet. Ich gehe daher davon aus, dass Herr …(der Redaktion bekannt) den Einspruch bereits eingebracht hat und sodann die Gerichtsverhandlung stattgefunden hat. In dieser Gerichtsverhandlung scheint es zur Bestellung eines Sachverständigen gekommen zu sein. Die Bestellung wird grundsätzlich vom Gericht vorgenommen und haben die Rechtsvertreter grundsätzlich keinen Einfluss darauf. Sodann wird das Gutachten verfasst und kommt es – sofern dies beantragt wird – zur Erörterung des vorliegenden Sachverständigengutachtens. Auch für die Erörterung bzw. Verfassung des Gutachtens durch den Sachverständigen fallen Kosten im Verfahren an und kann es durchaus sein, dass das Gericht  zur Erörterung des vorliegenden Sachverständigengutachtens einen Kostenvorschuss von EUR 1.000,00 verlangt. Dies soll die allfällig anfallenden Kosten des Sachverständigen decken. Mag. Klaus Haslinglehner; Rechtsanwälte – Fink, Bernhart, Haslinglehner & Peck…

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Rekord: Günther Nussbaum lockt bis zu 236.000 Seher vor die Schirme! „Pfusch am Bau“ feierte am 07.05.2012 einen Rekord!  Die Auftaktfolge der 4. Staffel sahen im Schnitt 183.000 Österreicher, in Spitzenzeiten waren bis zu 236.000 Seher dabei. Das sind Rekordzahlen, keine andere Sendung der ersten drei Staffeln konnte bessere Werte erzielen. Auch die Marktanteile waren hoch wie nie: 11,1 % der 12 bis 49-jährigen Seher verfolgten die Sendung, bei den Erwachsenen über 12 Jahren konnte eine Wert von 6,7 % erzielt werden. Aber auch die jungen Seher waren mit einem durchschnittlichen Marktanteil von 9,4 % überaus stark vertreten. Im Anschluss wurden nicht Pfuscher, sondern Verkehrssünder gejagt. „24 Stunden – Die Motorrad Polizei“ verfolgten im Schnitt 130.000 Österreicher, die Marktanteile in der Gruppe der 12 bis 49-jährigen Seher lagen bei 7,8 %, bei den 12 bis 29-jährigen Sehern bei 5,5 %. Mit diesen beiden Sendungen war ATV erfolgreichster Privatsender der Primetime (20.15 – 22.00 Uhr) in den beiden Zielgruppen Seher 12 – 49 Jahre und Seher 12 – 29 Jahre.  ATV Privat TV GmbH & Co KG Link zu bisher ausgestrahlten „Pfusch am Bau-Serien“ – Link zu „wie gehts richtig“, Videoclips „wie Arbeitsdetails richtig ausgeführt werden!    …

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Falldarstellung bei fehlendem Haftrücklass im Kaufvertrag! Im Dezember 2011 wurde von mir ein Artikel veröffentlicht, wonach der Bauträger verpflichtet ist, einen Haftrücklass in der Höhe von 2 % für die Dauer von 3 Jahren einzuräumen. Nunmehr wurde ich in meiner Praxis damit konfrontiert, dass in einem Kaufvertrag mit einem Bauträger ein Haftrücklass nicht vorgesehen war und nach Übergabe auch tatsächlich nicht gewährt wurde. Ich habe in der Folge den Bauträger aufgefordert, umgehend den Haftrücklass auszuhändigen. Dieser äußerte jedoch lapidar, dass er eine Bankgarantie beim Treuhänder erlegen werde. Diese Vorgangsweise ist mehrfach rechtswidrig § 4 Abs. 4 des Bauträgervertragsgesetzes sieht vor, dass bereits im Bauträgervertrag eine Regelung über den Haftrücklass zwingend vorzusehen ist. Demnach hat der Bauträger dem Erwerber zur Sicherstellung allfälliger Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche aufgrund mangelhafter Leistung für die Dauer von 3 Jahren ab Übergabe einen Haftrücklass von zumindest 2 % des Kaufpreises einzuräumen oder eine Garantie beizubringen. Eine Hinterlegung beim Treuhänder ist mangels vertraglicher Vereinbarung nicht vorgesehen. Es ist zwar zulässig, die Inanspruchnahme der Garantie von bestimmten Bedingungen wie z. B. dem Vorliegen eines Sachverständigengutachtens abhängig zu machen. Diese Bedingungen müssen allerdings im Bauträgervertrag detailliert umschrieben werden, was im vorliegenden Fall nicht geschehen ist. Zudem wurden sämtliche Kaufpreisteile vom Treuhänder an den Verkäufer bzw. an die finanzierende Bank weitergeleitet, nachdem das Übergabeprotokoll unterschrieben war. Auch diese Vorgangsweise ist rechtswidrig. Bei grundbücherlicher Sicherstellung und einer Zahlung nach Ratenplan wird die letzte Kaufpreisrate erst nach Ablauf von 3 Jahren ab Übergabe fällig, sofern der Bauträger eine Haftrücklassgarantie nicht ausgestellt hat. Mangels Fälligkeit der letzten Kaufpreisrate ist es einem Treuhänder untersagt, eine Weiterleitung des gesamten Kaufpreises an den Verkäufer oder dessen Bank vorzunehmen. Die Fälligkeit kann mit der Aushändigung einer Garantie im Sinne des § 4 BTVG herbeigeführt werden. Im konkreten Fall bedeutet dies, dass der Bauträger verwaltungsbehördlich zu bestrafen ist, wobei § 17 BTVG eine Strafdrohung von bis zu € 14.000,00 vorsieht, wenn im Vertrag eine Bestimmung über den Haftrücklass fehlt. Wenn – wie vorliegend – Zahlungen entgegen den Bestimmungen des Bauträgervertragsgesetzes entgegen genommen werden,…

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Alles im grünen Bereich – das war die „BAUEN & ENERGIE-Messe“ 2011! Ein Rückblick mit sonnigen Aussichten! Mit ihrem innovativen Standkonzept hat die IG Passivhaus Ost bereits in den vergangenen Jahren für Lichtblicke auf der Messe gesorgt. Auch heuer wurde das Angebot für unabhängige „Beratung im Zentrum“ von zahlreichen MessebesucherInnen genützt. Dem interessierten Publikum boten die ExpertInnen der IG Passivhaus Ost unter anderem auch die Bauherrenhilfe, dass IBO, der Umweltberatung, der Energieberatung NÖ und des Bau.Energie. – Umwelt Cluster Niederösterreich neben individueller Beratung auch ein hochkarätig besetztes Vortragsprogramm zu Themenbereichen rund um Passivhausplanung, Lüftungstechnik, Energieausweis, thermischer Sanierung bis hin zur Präsentation bereits gebauter Passivhausprojekte. Bausachverständiger und Bauherrenhilfeautor; Günther Nussbaum-Sekora informierte die Interessierten zum Beispiel mit einem ausführlichen Vortrag zum Thema „Thermische Gebäudehülle – Schäden am Bau“ Alle Institutionen stehen für nachhaltiges Planen und Bauen. Somit stand auch die persönliche Beratung zu ressourcenschonender Verwirklichung individueller Wohnträume, und zu den neuesten Entwicklungen und Förderungsmöglichkeiten auf dem Passivhaussektor im Vordergrund. Neubau oder Sanierung ? Mehr denn je ist es wichtig, bei Investitionen in Neubau oder Sanierung auf nachhaltige Planung, vernetztes Handeln und auf zukunftsweisende, umweltschonende Technologien zu setzen. Die rege Nachfrage nach nachhaltigen Bauformen von Seiten des Messepublikums bestätigte alle Institutionen in ihren Bestrebungen. Mit energieeffizienter Bauweise kann man nur gewinnen! Nach dem Motto „Werden Sie Sieger mit der IG Passivhaus“ wurden täglich attraktive Gewinne verlost. Wer die Gewinnfrage: „Darf man in einem Passivhaus die Fenster öffnen?“ richtig beantwortete, konnte sich über Gutscheine für Energieausweise, Architekturberatungen, Baumaterialien, Fenster oder Haustechnikbauteile freuen. (die Antwort ist natürlich „Ja“!) Networking beim ComeTogether Ein schon traditioneller Fixpunkt auf der BAUEN & ENERGIE-Messe ist der jährliche ComeTogether, bei dem sich Baudamen und -Herren der Passivhausszene zum Austausch mit BranchenkollegInnen zusammenfinden. Diesmal mit internationalen Gästen: Etwa 30 TeilnehmerInnen einer kanadischen Handelsdelagation, die auf Einladung der kanadischen Botschaft ein einwöchiges Programm mit Besichtigungen von Passivhaus-Vorzeigeprojekten und Firmenbesuchen in Österreich absolvierte – zeigten großes Interesse am Passivhaus-Standard „Made in Austria“. Thomas Müller, Präsident des Kanada Green Building Council sowie Mitglied des Vorstandes des World Green Building Councils zeigte sich erfreut über die intensiven Kontakte zwischen Kanada und Österreich und sieht viel Potential für österreichisches Know-How und Produkte: „ In Kanada findet derzeit eine „grüne Baurevolution“…

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