GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
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Aufgrund wesentlich fehlerhafter Ausführungen an zumindest einer Fassade und nicht entsprechender Reklamationsbearbeitung, empfehlen wir vor einer Beauftragung an die Firma „Manfred Matzer Bau GmbH – Neubau – Umbau – Fassaden“ – A-8075 Hart bei Graz“ die zum Auftrag führenden Unterlagen genau zu prüfen und sich Referenzen einzuholen! Hinterfragen Sie Gewerbeberechtigungen für Bautätigkeiten, holen Sie sich Referenzen (Daten aus Eigenrecherche, bestehender Kunden) ein, wir empfehlen keine Vorauszahlungen zu leisten! Achtung: Zum Zeitpunkt dieses Bericht (Juli 2021) hat das Unternehmen ein eingeschränktes Gewerbe: Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf die ausführenden Tätigkeiten, weiters eingeschränkt auf einfache Instandsetzungsarbeiten an bestehenden Gebäuden sowie Neu- und Umbauten von Gebäuden bis 200 m2 Nutzfläche. Recherchemöglichkeit: Link zur WKO-Firmeninfo , gewerberechtlicher GF laut heutiger Recherche (Juli 2021): Hr. Matzer Manfred Firmenhomepage Manfred Matzer Bau GmbH Firmenmonitor FirmenABC Für Vertragsprüfungen empfehlen wir einen regionalen Baurechts-Anwalt und zur technischen Baubegleitung kontaktieren Sie einen unabhängigen Sachverständigen, beispielsweise aus unserer Mitgliederliste. Diese Empfehlungen sind grundsätzlich bei allen Firmen und für alle Hausbauleistungen, inkl. Immobilienankaufsabsichten gültig, zahlen Sie niemals ohne eine mangelfreie Gegenleistung zu erhalten, leisten Sie keine Vorauszahlungen, halten Sie alle Vereinbarungen schriftlich fest. Generell empfehlen wir zum Neubau oder größeren Sanierungsmaßnahmen sowie zum Immobilienankauf einen unabhängigen Sachverständigen zur Baubegleitung bzw. zur Qualitätsprüfung ins Boot zu holen, er prüft Angebot, Leistungsverzeichnis und Plan, prüft die Bauqualität und steht für Fachfragen zur Verfügung. Bonitätsauskünfte dienen ebenso zur Ansicht bzgl. Verbindungsinfo welche Personen oder Unternehmen am Unternehmen selbst beteiligt ist, bzw. an welchen Unternehmen die Firma selbst beteiligt ist. ZB Creditreform oder KSV. Wer uns seine Erfahrungen zum Unternehmen mitteilen möchte, schickt Informationen an: verein@bauherrenhilfe.org. (Veröffentlichung vom 07. Juli 2021)…

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Bei Geschäftsbeziehungen bzw. dem Ankauf von Immobilien der „BFZ Bauträger GmbH. – Klaus Freyenschlag, 4020 Linz“, raten wir zur vorherigen Prüfung von Unterlagen und Immobilien. Bei zumindest einer Wohnhausanlage sind wesentliche bautechnische Fehler aufgetreten. Die Bereitschaft sich mit Reklamationen auseinander zu setzen ist als nicht ausreichend zu bezeichnen. Die Erreichbarkeit des Bauträgers ist als „unzumutbar“ anzugeben. Hinterfragen Sie Gewerbeberechtigungen, holen Sie sich Referenzen (Daten aus Eigenrecherche, bestehender Kunden) ein, wir empfehlen keine Vorauszahlungen zu leisten! Für Vertragsprüfungen empfehlen wir einen regionalen Baurechts-Anwalt und zur technischen Baubegleitung kontaktieren Sie einen unabhängigen Sachverständigen, beispielsweise aus unserer Mitgliederliste. Diese Empfehlungen sind grundsätzlich bei allen Firmen und für alle Hausbauleistungen, inkl. Immobilienankaufsabsichten gültig, zahlen Sie niemals ohne eine mangelfreie Gegenleistung zu erhalten, leisten Sie keine Vorauszahlungen, halten Sie alle Vereinbarungen schriftlich fest. Generell empfehlen wir zum Neubau oder größeren Sanierungsmaßnahmen sowie zum Immobilienankauf einen unabhängigen Sachverständigen zur Baubegleitung bzw. zur Qualitätsprüfung ins Boot zu holen, er prüft Angebot, Leistungsverzeichnis und Plan, prüft die Bauqualität und steht für Fachfragen zur Verfügung. Recherchemöglichkeit: FirmenABC WKO Bonitätsauskünfte dienen ebenso zur Ansicht bzgl. Verbindungsinfo welche Personen oder Unternehmen am Unternehmen selbst beteiligt ist, bzw. an welchen Unternehmen die Firma selbst beteiligt ist. ZB Creditreform. Wer uns seine Erfahrungen zum Unternehmen mitteilen möchte schickt uns Informationen an:              verein@bauherrenhilfe.org oder benutzen Sie die Kommentarfunktion. (Veröffentlicht am 21.10.2019)…

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