GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
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Die WEG (Wohnungseigentumsgemeinschaft) hat mich gebeten am Ende der 3-jährigen Gewährleistungsfrist eine Schlussbegehung vorzunehmen. Der Bauträger „Family Home Baumanagement und Wohnservice GmbH“ bittet alle Bewohner zur Begehung, wer danach Mängel meldet soll quasi Pech gehabt haben. Die WEG äußert Bedenken dass die Abnahme seitens Bauträger und Hausverwaltung „WEVIG“ ordentlich durchgeführt wird. Diese Vorsicht ist nachvollziehbar, sind doch Hausverwaltung und Bauträger miteinander geschäftlich verbandelt. Da tut man sich nicht weh. Es liegt auf der Hand, werden Baumängel im Sinne des Gewährleistungsrechtes erkannt und rechtzeitig gemeldet muss der Bauträger, bzw. die verursachende Firma für die Behebung aufkommen. Wird der Mangel nicht entdeckt kommt für die Behebung die WEG auf, so werden die Reparaturrücklagen der Eigentümer schnell für Mängelbehebungsarbeiten aufgebraucht.

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Wohnungssanierung, es sind ja nicht immer die Bauträger die für Bauschäden verantwortlich zeichnen. Auch private Bauherren dürfen sich oftmals nicht wundern. Wenn ich wenig-deutsch-sprechende Bauarbeiterbrigaden meine Wohnung sanieren lasse, freue ich mich vorerst vermutlich über die geringen Kosten. Nur die rächen sich fast zu 100% in Form von bauschädlichen Leistungen, geringer Haltbarkeit oder Folgeschäden in Form von Haftungen, Regressforderungen von Nachbarn oder Versicherungen. Die damals ausführende „Firma“ ist dann meist nicht mehr existent.

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Eine Dampfbremse (= Bestandteil der Luftdichtheitsebene) muss eigentlich keine Anforderungen zur Wasserdichtheit erfüllen. Im gegenständlichen Fall liegt nach wenigen Jahren ein massiver Schimmelpilzbefall sowie ein Befall von holzzerstörenden Pilzen an allen vorliegenden Dachgeschosswohnungen vor. Wie es dazu kommen konnte? Das es dazu kommen musste war die logische Folge einer fehlenden Dampfbremse im Bereich der Lichtkuppeln. Dass der Schaden so intensiv und nach nur 4 Jahren so heftig ausfiel, lag an einer Ansammlung von Baufehlern…

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Vermutlich 50% der gedämmten Kellerbauwerke werden mit Noppenmatten versehen. Wird damit ein „bautechnischer Fehler“ akzeptiert beziehungsweise zum „Stand der Technik“? Wohl nicht, weder in Herstellervorschriften -außer in denen mancher Noppenmattenhersteller- noch in Normenschriften wird von Noppenmatten geschrieben. Je nach Wasserangriff kann eine Dränung nach DIN 4095 nötig werden. Da wird von „Flächendrän“ geschrieben. Mit welchen Materialien eine Flächendrainage hergestellt wird bleibt freigestellt. Ob mittels Noppenmatten MIT SCHUTZVLIES wie von Dörken oder mit einem Dränschalstein, die Ausführung muss bautechnisch korrekt ausgeführt werden.

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Zu einer anderen Wohnung gab es im Vorjahr Probleme mit Schimmelbefall. Der Bauträger möchte nun auf „Nummer sicher“ gehen und alle Dachwohnungen überprüft wissen. Die Wohnung ist bewohnt und ich möchte nicht unnötig Schaulöcher in die Wände bohren. Also prüfe ich zuerst mit der Wärmebildkamera von FLIR. Prompt zeigen sich Unregelmäßigkeiten welche so nicht vorliegen dürften. Also bitte ich die ausführende Trockenbaufirma -Bau 3Jahre alt- im Eck zu öffnen. So kann ich 3 An-Abschlüsse zeitgleich prüfen. Und schon kurz nach der Öffnung offenbart sich Schlechtes. Tauwasser IN DER Konstruktion, und das nicht wenig. 1-2 Jahre später wäre es wohl auch hier zu Schimmelbefall gekommen.

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