GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
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Im Interview mit Frau Ursula Horvath und dem Bausachverständigen Günther Nussbaum-Sekora werden seine besten Tipps genannt und erzählt von den größten Fehlern der Bauherren. Veröffentlicht im „IMMO-KURIER“ am 13.10.2012. Derzeit läuft auf ATV bereits die 5. Staffel von „Pfusch am Bau“. Welche ist nach rund 40 Folgen die schlimmste Geschichte, die Sie erlebt haben? Schlimm sind alle Geschichten. Ich erinnere mich zum Beispiel an einen Fall mit einem sehr netten, behinderten jungen Mann. Er war Mieter einer Substandard-Wohnung und kämpfte jahrelang mit dem Vermieter, um den massiven Schimmelbefall aus dem Bad zu bekommen. Der Meinte nur lapidar: Sie lüften falsch. Es stellte sich  heraus, dass am Dachboden vier Quadratmeter Dämmung fehlten. Lebensgefahr wegen kaum 20 Euro für Dämmmaterial. Einmal kamen wir zu einer Rohbau-Ruine. Da hatten eine alleinstehende Dame und Ihre Tochter bereits den vollen Hauspreis bezahlt. Sogar der Treuhänder hat hier mit dem korrupten Bauträger gemeinsame Sache gemacht. Wie vielen Bauherren konnten Sie durch die Sendung helfen bzw. gab es auch Fälle die nicht „gelöst“ werden konnten? Wenn der Vertragspartner noch existiert, können wir in der Regel helfen. Die Bauwirtschaft fürchtet sich vor der Öffentlichkeit mehr als vor den ohnehin überlasteten Gerichten. Bei dubiosen Auslandsfirmen und insolventen Firmen können auch wir nicht mehr helfen. Aber wir schaffen es immer wieder, bei den guten Firmen, gute Nachlässe auszuhandeln. Ich würde sagen, wir liegen bei einer Erfolgsquote von 50 Prozent. Die anderen bekommen dann wenigstens ihre Genugtuung und den Gedanken, andere gewarnt und informiert zu haben. Sie beraten Betroffene auch mit ihrem Verein „bauherrenhilfe.org“ und kennen daher viele Schicksale: Was ist der häufigste Fehler, den Bauherren machen? Der Kardinalsfehler war fast immer die Blauäugigkeit bei der Auftragsvergabe. Eine einfache Online-Anfrage bei der Wirtschaftskammer unter www.portal.wko.at hätte aufgedeckt, dass es die jeweilige Firma entweder gar nicht gibt oder sie keine entsprechenden Gewerbescheine hat. Bei Auslandsfirmen geht es – unserer Statistik nach – zu 98,5 Prozent in die Hose. Wie oder woran erkennt man denn als Laie unseriöse Anbieter? Ein Patentrezept gibt es dazu leider nicht. Aber eine Bonitätsauskunft zu den wirtschaftlichen Verhältnissen der Firma ist ein Muss und kostet weniger als 100 Euro. Die Online-Auskunft zu den gewerberechtlichen Kompetenzen ist bei der WKO kostenfrei. Recherchen im Internet sind ok, aber Achtung: In den Foren wird gelogen…

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Sanierungsscheck 2011 – Das zu sanierende Gebäude muss mindestens 20 Jahre alt sein – Grundlage zur Beurteilung der Förderungsfähigkeit ist der Energieausweis, dessen Ausstellung ebenfalls gefördert wird. Wirtschafts- und Energieminister Reinhold Mitterlehner und Umweltminister Niki Berlakovich haben heute gemeinsam die neue Förderoffensive für die thermische Sanierung präsentiert. Ab dem 1. März stehen dafür 100 Millionen Euro zur Verfügung, davon 70 Millionen Euro für den privaten Wohnbau und 30 Millionen Euro für Betriebsgebäude. „Der neue Sanierungsscheck wird Investitionen von 700 Millionen Euro auslösen und bis zu 10.000 Arbeitsplätze schaffen und sichern. Rund 15.000 Haushalte können thermisch saniert werden“, sagte Mitterlehner. „Mit dem Fördervolumen von jährlich 100 Millionen Euro bis zum Jahr 2014 setzen wir genau den richtigen Impuls zur Auslastung der Bauwirtschaft und ihrer Nebengewerbe.“ „Mit der  Einleitung zur Ökologisierung des Steuersystems können wir 2011 100 Millionen Euro für die thermische Sanierungsoffensive bereit stellen. Bis 2014 stehen uns insgesamt 400 Millionen Euro zur Verfügung. Das ist ein wichtiger Schritt in Richtung mehr Klimaschutz und hilft den Menschen Energiekosten und damit Geld zu sparen. Österreich profitiert dreifach: Mit jährlich vier Millionen Tonnen CO2- Einsparung, einer Wirtschaftsbelebung durch ein  ausgelöstes Investitionsvolumen von 700 Millionen Euro und mit der Schaffung und Sicherung von bis zu 10.000 green jobs“, so Berlakovich. Private Förderanträge an Bausparkassen Private können ab dem 1. März 2011 bei den Bausparkassen um Zuschüsse ansuchen, wobei das zu sanierende Gebäude mindestens 20 Jahre alt sein muss. Grundlage zur Beurteilung der Förderungsfähigkeit ist der Energieausweis, dessen Ausstellung ebenfalls gefördert wird. Als förderungsfähige Maßnahmen gelten unter anderem die Dämmung der obersten Geschossdecke bzw. des Daches, die Dämmung der Außenwände, der untersten Geschossdecke oder des Kellerbodens sowie die Sanierung bzw. der Austausch von Fenstern und Außentüren. Bei privaten Wohnbauten, die schon die geforderten Standards im Wärmeschutz erfüllen, kann auch die Einbindung einer thermischen Solaranlage, der Umstieg auf Holzzentralheizungsgeräte sowie ein Einbau von Wärmepumpen unterstützt werden. Neu ist eine Sonderregelung für Wohnungen in mehrgeschossigen Bauten: Wenn die Eigentümergemeinschaft eine thermische Sanierung beschließt, werden die entsprechenden Maßnahmen pro Wohneinheit gefördert. Wenn ein solcher Beschluss nicht zustande kommt, können einzelne Wohnungseigentümer und Mieter ihre Teilsanierungen – wie zum Beispiel den Fenstertausch – gefördert bekommen. Sanierungsscheck von bis zu 5.000 Euro! Die maximale Förderungshöhe für eine umfassende Sanierung liegt bei bis zu 20 Prozent der Investitionskosten bzw. einem maximalen Zuschuss von 5.000 Euro. Eine Teilsanierung (Reduktion des Heizwärmebedarfs um mindestens 30 Prozent) wird mit bis zu 3.000 Euro unterstützt;…

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Gemisch aus Zement – Es kommt drauf an, was man daraus macht, so lautete der Werbespruch der Betonindustrie in den siebziger und achtziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts, um dem schlechten Image des Betons entgegenzutreten. Mittlerweile lässt sich aus Beton dank weiterentwickelter Zusatzstoffe, Oberflächenbehandlungsmethoden und Bewehrung eine Menge machen. Die Vorsitzende des Regelwerksausschusses Trockenmauern und Professorin für Baukonstruktion Prof. Dipl.-Ing. Ingrid Schegk bringt uns in diesem Artikel den Baustoff näher! Veröffentlicht auch in Garten & Landschaft. „Beton“ – mehr als Steine und Zement von Prof. Dipl.-Ing. Ingrid Schegk Bildquelle:Garten und Landschaft; Transluzenter Beton in dem dicht geschichtete Glasfasern Licht durch den Beton Leiten! Foto Ingrid Schegk…

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Berufsgenossenschaftliche Information BGI/GUV-I 669 Häufig werden bei Planung und Einbau von Glastüren und -wänden sicherheitstechnische Aspekte nicht hinreichend beachtet. Dies kann zum Bruch des Glases führen und möglicherweise schwere Unfälle verursachen. Um dies zu vermeiden, hat die Berufsgenossenschaft Handel und Warendistribution (BGHW) das Merkblatt Glastüren, Glaswände (BGI/GUV-I 669) zusammengestellt. Dabei handelt es sich um ein überschaubares und verständliches Dokument zur sicherheitsgerechten Planung dieser Bauelemente. Es beinhaltet unter anderem eine Übersicht über die wichtigsten Sicherheitsanforderungen. Hier sind z.B. zu nennen: Anhang Nr. 1.5 (3): „Durchsichtige oder lichtdurchlässige Wände, insbesondere Ganzglaswände im Bereich von Arbeitsplätzen oder Verkehrswegen, müssen deutlich gekennzeichnet sein und aus bruchsicherem Werkstoff bestehen oder so gegen die Arbeitsplätze und Verkehrswege abgeschirmt sein, dass die Beschäftigten nicht mit den Wänden in Berührung kommen und beim Zersplittern der Wände nicht verletzt werden können.“  Anhang 1.7 (4) Arbeitsstättenverordnung: „Bestehen lichtdurchlässige Flächen von Türen nicht aus bruchsicherem Werkstoff und ist zu befürchten, dass sich Personen durch Zersplittern der Türflächen verletzen können, so sind diese Flächen gegen Eindrücken zu schützen.“ Arbeitsstättenregel ASR A1.7 Punkt 5 (6): „ … Werkstoffe für durchsichtige Flächen gelten als bruchsicher, wenn sie die baurechtlichen Bestimmungen für Sicherheitsglas erfu?llen (z.B. Einscheiben- und Verbundsicherheitsglas). Die Bruchsicherheit hängt entscheidend davon ab, dass das Glas nicht beschädigt ist und dass keine unzulässige Spannungen oder Belastungen auf das Glas einwirken (siehe 10.1 (4)). Kunststoffe mit vergleichbarer Bruchsicherheit sind zulässig. Drahtglas ist kein Sicherheitsglas.“ Daneben werden die bruchsicheren lichtdurchlässigen Werkstoffe dargestellt, die den Sicherheitsanforderungen genügen. Dazu zählen die sogenannten Sicherheitsgläser Einscheiben-Sicherheitsglas (ESG), Verbund-Sicherheitsglas (VSG) sowie lichtdurchlässige Kunststoffe mit vergleichbaren Sicherheitseigenschaften. Weitere Themen sind die Schutzwirkung durch Splitter-Schutzfolien, Gläser mit Drahteinlage und die Sicherung von Glasflächen. Eine Auflistung der wichtigsten Vorschriften und Regeln ist ebenfalls enthalten. Das überarbeitete Merkblatt M 39 ist im Oktober 2010 erschienen und kann auf der Internetseite des BGHW heruntergeladen werden. Information: Glastueren – Glaswaende Merkblatt  BGI 669…

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Useranfrage: Wohnen mit Schrittgeräuschen! Wir kauften 2010 eine Eigentumswohnung, seit Einzug in die Wohnung verloren wir die Freude der Nutzung. Ein Ruhen in unserem Heim ist kaum möglich, denn ein sehr dumpfes Geräusch gibt jeden Schritt von obiger Wohnung wieder. Kann dieses Geräusch auf eine nicht der ÖNorm B 8115-2 entsprechende Ausführung der Trittschalldämmung zurückzuführen sein? Leider war jegliche Kontaktaufnahme zu Bauträger bis dato erfolglos, bitte Sie um Information auf welcher Basis ein Gutachten erstellt werden kann.  Beantwortung durch K2 Bauphysik – Axel Kordik: Die Anforderungen an den Trittschallschutz zwischen Wohnungen sind gemäß der Wiener Bauordnung in der ÖNORM B 8115-2 geregelt. Dabei ist ein höchstzulässiger bewerteter Standard-Trittschallpegel zwischen Wohnungen von L’n,T,w ? 48 dB zu erfüllen. Diese Einzahlangabe ist ein über alle im bauakustischen Bereich interessanten Frequenzen (100 – 3150 Hz) gemittelter Wert. Massive Bauteile dämmen  tieffrequente Schallwellen schlechter als hochfrequente. D.h. es kommt in der Regel auch bei korrekter Ausführung der Fußbodenkonstruktion im tieffrequenten Bereich zu einer höheren Schallübertragung. Daher ist es möglich, dass dumpfe Gehgeräusche eher wahrnembar sind bzw. als störend empfunden werden. Die gesetzlichen Anforderungen werden aber aufgrund der Einzahlangabe über alle Frequenzen meistens dennoch erfüllt (örtliche Einbrüche in der Schalldämmung in den einzelnen Frequenzen werden zu wenig gewichtet). Da es viele mögliche Ursachen einer zu geringen Trittschalldämmung gibt (z.B. unzureichende Dimensionierung der Trittschalldämmung, Körperschallbrücken zwischen Estrich und den umliegenden Bauteilen, etc.), ist eine Beurteilung der gegenständliche Situation mittels Trittschallmessungen erforderlich. Dabei wird ein Tritschallhammerwerk auf der zu untersuchenden Trenndecke aufgestellt welches ein genormtes Klopfgeräusch verursacht. Im darunter liegenden Raum wird der über die Bauteile übertragene Schallpegel mittels eines Schallmessgerätes gemessen und mit den zulässigen Grenzwerten gemäß ÖNORM B 8115-2 verglichen. Aufbau: Fließestrich mit Wärme/Trittschalldämmung auf Stahlbetondecke…

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Das besondere Kennzeichen eines Passivhauses ist der niedrige Energieverbrauch von kleiner 15 kWh/(m²a). Das entspricht einem Ölverbrauch von 1,5 l/(m²a)oder einem Gasverbrauch von 1,5 (m³/m²a). Eine definierte und kontrollierte Luftdichtheit hat im Passivhaus einen weitaus höheren Stellenwert als in herkömmlichen Gebäuden. Neben den Vorteilen Energieeinsparung, der Beseitigung von Zuglufterscheinungen und der Vermeidung von Bauschäden infolge von Feuchtekonvektion innerhalb der Außenbauteile des Gebäudes sichert eine gute Luftdichtheit auch die Funktion der Lüftungsanlage. Die folgenden Beispiele sind nur eine kleine Auswahl von typischen Leckagen und den Möglichkeiten, sie zu beheben. Sie zeigen, dass viele Undichtheiten vermieden werden, wenn schon in der Planungsphase das Thema Luftdichtheit berücksichtigt wird. Schon beim Entwurf des Passivhauses ist die luftdichte Ebene mit zu berücksichtigen. Für jede Fläche ist das Material für die Luftdichtheit zu bestimmen, die Anschlüsse der einzelnen Bauteile untereinander sind festzulegen und deutlich hervorzuheben. Quelle: Mit freundlicher Nutzungsgenehmigung der BlowerDoor GmbH. Luftdichtheit in Passivhäuser von Dipl.-Ing. Stefanie Rolfsmeier Einbau des BlowerDoor-Messgerätes in eine Außentür des Gebäudes  …

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Ein weit verbreitetes Verfahren zur energetischen Sanierung von korrosionsgefährdeten Betonplattenbauten ist das Aufbringen von Wärmedämm-Verbundsystemen. Voraussetzung ist dabei allerdings, dass neben einer Verbesserung des Wärmeschutzes auch ein angemessener Schlagregenschutz erreicht wird. Da Undichtheiten, z.B. an Fensteranschlüssen, in der Praxis nie ganz auszuschließen sind, wird mit Hilfe hygrothermischer Simulationen untersucht, welche Wetterschale von Betonsandwichelementen haben. Mit freundlicher Nutzungsgenehmigung durch das Fraunhofer-Institut für Bauphysik IBP. Einfluss von Undichtheiten bei der Sanierung von Plattenbauten mit Wärmedämm-Verbundsystemen von Dr. Ing. Hartwig M. Künzel, DI Daniel Zirkelbach und DI Slanina Petr…

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Darstellung eines Sachverständigen – Begehung eines Rohbaus Warum Mauerschlitze ausgeworfen werden müssen, warum man mit Risse im Putz rechnen könnte, wie deutet man Ausblühungen im Beton, haben 10 – 15 cm stehendes Wasser auf der Rohbetonplatte eine Auswirkung auf eine fachgerecht ausgeführte Bausubstanz? Mithilfe eines Bau- Sachverständigen kann ein Bauherr lächelnd und beruhigt der Fertigstellung entgegensehen, für dieses Lächeln wurde ein Gutachten in der Rohbauphase über die bereits durchgeführten Arbeiten in Auftrag gegeben. Bauherrenhilfeautor Ing. DI (FH) Robert Peterlik stellt uns mit Zustimmung des Auftraggebers ein Gutachten über ein im Rohbau befindliches Reihenhaus zur Verfügung. Lokalaugenschein vom 14.11.2010 Ing. DI (FH) Robert Peterlik Mauerschlitz im Rohbau…

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