GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
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Der Endverbraucher wird geschützt, das ist auch gut so. Bei Unternehmern wird aber keine Unterscheidung vorgenommen. Oder gibt es keinen Unterschied zwischen einem Mega-Baukonzern und kleinen, mittelständischen Betrieben? Ein Drama sind die meisten Bauverträge, hier braucht es oft Juristen um einen Auftrag noch anzunehmen. 10 Seiten Leistungsbeschreibung und 50Seiten Vertragsrechtliches sind keine Seltenheit. Da sollte auch einmal ein Gericht Recht sprechen und den Mittelstand schützen. TIPP: Ich habe zu meiner Zeit als Geschäftsführer eines Handwerksbetriebes Ausschreibungen prinzipiell OHNE VERTRAGSBEDINGUNGEN abgegeben. Bei nicht-öffentlichen Auschreibungen geht das meist, so habe ich mir den Vertragsmüll erst durchgelesen wenn es eine Preisverhandlung gab, und somit die Chance auf Auftrag gegeben war. Und selbst dann muss man nicht alles unterschreiben. Ein Vertrag ist immer eine Willensübereinkunft BEIDER Parteien. Kaum ein Auftrag wo ich nicht Textpassagen aus dem Auftrag gestrichen habe… Weiter zum Urteil gegen Kleingedrucktes im Handyvertrag:

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