GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
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Freispruch für Orts-Chef….Bürgermeister – die oberste Bauinstanz! BHH-Redaktion: Es ist unglaublich aber Wahr! Immobilienmakler ist Bürgermeister, dieser nicht für seine verantwortungsvolle Tätigkeit als Immobilienmakler und Bürgermeister haften muss! Gelesen in der Heute-Zeitung, diese an öffentlichen Stellen für Interessierte gratis zur Verfügung gestellt wird. Aufgrund eines Artikels in der Heute-Zeitung „Printausgabe“ bin ich sprachlos…….Zitat (Gratiszeitung – Heute vom 04.08.2011): Der Bürgermeister von Windischgarsten (Norbert Vögerl), soll als Immobilienmakler rutschgefährdete Parzellen vermittelt und dann als Bürgermeister eine Baubewilligung erteilt haben-  trotz fehlenden Bebauungsplans! Freispruch, weil kein Vorsatz nachweisbar! Herr Vögerl ist Makler und oberste Bauinstanz! Meine Sprachlosigkeit setzt sich fort, „WER“ übernimmt für solch verantwortungsvolle Tätigkeiten wie eine „Baubewilligung“ die Verantwortung?  Wie kann es sein, dass bei einer Baubewilligung „Bebauungspläne“ fehlen?…

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