GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
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Ein Hausherr hat bei der Kellerbaufirma ein „komisches Gefühl“, er möchte dass ich eine „Abnahmebegehung“, vor offizieller Übernahme von der Baufirma vornehme. Der Keller weist teilweise schwere Fehler auf, hier geht es aber nicht um das Kellerbauwerk. Ich empfehle dem Kunden auch das „Haus am Keller“ zu begutachten. Ich bin ja schon da, und die 30 Minuten die ich für das Haus mitsamt Dach benötige sind gut investiert. Beim Gang vom Keller in das von der Firma Hartl-Haus errichtete Holz-Riegelhaus fällt mir eine Dampfbremsbahn auf. Ich versuche diese abzunehmen, was mir auch ohne Widerstand gelingt – trotz VERKLEBUNG AM BETONBAUWERK!

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Dampfbremse ist nicht gleich Dampfbremse. Und wenn dann auch noch die Verklebung mit Sprühklebern hergestellt wird, dann kann man von „Dauerhaftigkeit“ nicht wirklich sprechen. Beziehungsweise war in diesem Fall schon durch die Unterdruckmessung mit 20Pascal Differenzdruck die Verklebung aufgerissen. Ein unkalkulierbares Risiko demnach, und die Gipskartonverkleidung war auch von Anbeginn an luftundicht. Schäden durch Tauwasser, wie der Befall der Holzkonstruktion mit holzzerstörenden Pilzen und Schimmelpilzbefall an der Dämmung sind damit vorprogrammiert.? (Bilder unten) Das Video zeigt die „Verklebung“ nach der Luftdichtheitsmessung.

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Das Unterdach läuft der Dachdeckung den Rang ab! Kleinformatige oder die meisten bahnenförmigen Dachdeckungen, wie auch Blechdächer sind nicht extremwetterfest, meist nicht dicht gegen Schmelzwasserrückstau. Daher muss das darunterliegende Unterdach das geplant eindringende Schadwasser sicher abführen, Wasserschäden verhindern. Vorbei sind die Zeiten wo „Dachpappe“ irgendwie unter die Dachdeckung genagelt wurde. Im Nov.04 wurde dafür die Unterdachregel ONR 22219-2 geschaffen. Diese sollte derartige Schäden am neu hergestellten Unterdach verhindern. Hier wurde die Schalungsbahn mehrfach durch Klammerbefestigungen beschädigt. Das Unterdach – der Hinterlüftungsraum – wurde mit Schutt von der Dachdeckung verstopft……

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3 Jahre nach Herstellung sind hier ganze Teile des WDVS abgefallen. Überall treten Risse im Oberputz hervor. Hier wurde vieles falsch gemacht, sogar das eingelegte Textilglasgitter war nicht systemkonform, zu weitmaschig. Im Bereich der Attikamauer wurden die Dämmplatten auf eine beschieferte Flämmbahne verklebt. Eine Haftung auf den Schieferplättchen konnte nicht erzielt werden, und auch nicht auf den unteren Blechprofilen. Mittels Wärmebildkamera konnte ich im Flächenbereich die fehlende Verdübelung nachweisen. Hier blieb nur die Teilsanierung aller Schadensbereiche.

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Tipp an alle ausführenden Firmen: Nicht alles widerspruchslos verarbeiten was kreative Architekten sich ausdenken. Beispielsweise ist eine nach innen geneigte Attikamauer (auch das Geländer neigt sich nach innen) einmal etwas anderes. Das bedeutet aber auch dass die Standarddetails hier nicht greifen. Abgesehen davon dass auch der Schlosser seine Manschette nicht vollständig verschweisst, und damit Wassereintritt über die Spenglerhülse ermöglicht hat. Davon abgesehen sollte der obere Abschluss der konischen Trichterhülse 15cm hoch liegen, hier knapp die Hälfte. In Verbindung mit dem Gefälle und Starkregen mit Windeinfluss, kam es hier permanent zu Wassereintritten in die Wohnung darunter. Wie immer wurde die Terrassenabdichtung verdächtigt……

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Gleich vorweg, hier handelt es sich um eine Einhausung zum Terrassenausgang. Also baupyhsikalisch schon eine heikle Konstruktion, warum ? Weil ein Gutteil der feucht-warmen Raumluft thermisch nach oben drängt. Also zur in dem Fall oben liegenden Terrassentüre, hier wirkt der Kamineffekt. Demnach sollte eine derartige Einhausung besonders gut gedämmt sein, andernfalls es schnell zu Tauwasseranfall und den damit einhergehenden Folgeschäden kommen kann.

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Mit der österreichischen Unterdachregel ONR 22219-2 ist im Nov.04 endlich eine verbindliche Richtlinie für die Ausführung von Unterdächern erschienen. Vorbei die Zeit -auch schon vor Erscheinen- wo der Zimmermann die „Dachpappe“ einfach vor dem Fenster anstehen ließ, vorbei die Zeit wo man noch mit dem Zimmermann über die Anordnung der Unterdachrinne diskutieren musste. Auch der Marktführer Velux schreibt in seinen Verlegerichtlinien von einer Unterdachrinne welche nicht die alleinige Sicherheit gegen Schadwasser sein kann. Auch lt. Velux ist die bspw. Unterdachschürze IN DIE Unterdachrinne zu führen. So dass bei einem Übergehen der Unterdachrinne dennoch es nicht zu einem Wassereintritt kommen kann. Das wurde leider im gegenständlichen Fall nicht berücksichtigt. Pech für die ausführende Firma dass so mancher Gutachter auch am Dach herumklettert……

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Seit Jahren bin ich verwundert über den scheinbaren Verkaufserfolg der Zauberkugeln von Aquapol und Wigopol, und wie die sonstigen Anbieter der „elektrodenlosen Umkehrosmose“ heißen mögen. Wie habe ich mich gefreut dass endlich Gerichtsurteile gegen diese Firmen erteilt wurden, Werbung ala „für die Entfeuchtung geeignet“ dürfen nicht mehr getätigt werden. Noch besser das Video vom „Wiso-Detektiv“!!!! (Danke dafür!)

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