GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
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Architekt DI. Winfried Schuh hat mich zu einer Begehung eingeladen. Eine WEG (Wohnungseigentumsgemeinschaft) hat genug von den Jahr für Jahr unkoordiniert stattfindenden Hausreparaturen. Es soll eine sachverständige Bestandsaufnahme erstellt werden, aus der dann Architekt Schuh ein Konzept für allenfalls sinnvolle thermische Sanierungsarbeiten, Verbesserung der Heizanlagen und mögliche solare Erträge zusammenstellt. Dazu habe ich heute eine Sammelbegehung vorgenommen, die Dachbewohner sowie die Bewohner zu den EG-Wohnungen (Über Keller) und alle Bewohner mit Gebäudeschäden gebeten. Am Dach gibt es seit Jahren Wassereintritte, die Hausverwaltung Rustler schickt immer wieder Firmen zur Reparatur, interessanterweise wurden die schlimmsten Dachschäden bis dato immer übersehen.

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Die WEG (Wohnungseigentumsgemeinschaft) hat mich gebeten am Ende der 3-jährigen Gewährleistungsfrist eine Schlussbegehung vorzunehmen. Der Bauträger „Family Home Baumanagement und Wohnservice GmbH“ bittet alle Bewohner zur Begehung, wer danach Mängel meldet soll quasi Pech gehabt haben. Die WEG äußert Bedenken dass die Abnahme seitens Bauträger und Hausverwaltung „WEVIG“ ordentlich durchgeführt wird. Diese Vorsicht ist nachvollziehbar, sind doch Hausverwaltung und Bauträger miteinander geschäftlich verbandelt. Da tut man sich nicht weh. Es liegt auf der Hand, werden Baumängel im Sinne des Gewährleistungsrechtes erkannt und rechtzeitig gemeldet muss der Bauträger, bzw. die verursachende Firma für die Behebung aufkommen. Wird der Mangel nicht entdeckt kommt für die Behebung die WEG auf, so werden die Reparaturrücklagen der Eigentümer schnell für Mängelbehebungsarbeiten aufgebraucht.

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Wohnungssanierung, es sind ja nicht immer die Bauträger die für Bauschäden verantwortlich zeichnen. Auch private Bauherren dürfen sich oftmals nicht wundern. Wenn ich wenig-deutsch-sprechende Bauarbeiterbrigaden meine Wohnung sanieren lasse, freue ich mich vorerst vermutlich über die geringen Kosten. Nur die rächen sich fast zu 100% in Form von bauschädlichen Leistungen, geringer Haltbarkeit oder Folgeschäden in Form von Haftungen, Regressforderungen von Nachbarn oder Versicherungen. Die damals ausführende „Firma“ ist dann meist nicht mehr existent.

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Die Begehung führt mich in ein Haus mit Wasserschaden. Was sich zeigt ist eher ein Haus im Wasser stehend. Am Wohnzimmerboden steht Wasser, ebenso im Vorzimmer, der Küche… Die Wände sind allesamt stark verschimmelt. Gipsputz in Verbindung mit verleimter Papiertapete bildet durch kapillar aufsteigendes Schadwasser den idealen Nährboden für Schimmelpilze. Ein beispielsweise Kalkputz ohne Tapeten hätte dieses Schadensbild nicht erzeugt. Das Haus ist leerstehend, der Eigentümer schwört dass er alle Wasserleitungen abgedreht, abgelassen hat. Ich hinterfrage dies bei den Heizkreisläufen, der Hausherr meint das wäre nicht nötig, die liegen ja IM Haus.

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Wassereintritt bei der Terrassentüre. Der Auftraggeber hat zuerst die ursprünglich ausführenden Firmen die Ursache finden lassen. Was selten gut geht. Speziell bei einem aufgetretenen Schaden ist eine unabhängige Schadensanalyse unbedingt zu empfehlen.? Selbst wenn die ausführende Firma die Ursache am eigenen Gewerk findet, sie wird im Regelfall bemüht sein die Kosten für die Behebung so gering als möglich zu halten. Also statt ein beispielsweise schadhaftes Blechteil auszutauschen lieber mit Silikon zu „verschmieren“. So wie auch hier, der Spengler hat sein Türanschlussblech zu kurz ausgeführt, es greift nicht in die untere Nut der Terrassentüre. Der Vorschlag vom Spengler: „Die Fuge mit Silikon abdichten“.? Dann stelle ich noch bei der Türkonstruktion zwischen den Holzprofilen eine offene Stossfuge fest.

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Eine Dampfbremse (= Bestandteil der Luftdichtheitsebene) muss eigentlich keine Anforderungen zur Wasserdichtheit erfüllen. Im gegenständlichen Fall liegt nach wenigen Jahren ein massiver Schimmelpilzbefall sowie ein Befall von holzzerstörenden Pilzen an allen vorliegenden Dachgeschosswohnungen vor. Wie es dazu kommen konnte? Das es dazu kommen musste war die logische Folge einer fehlenden Dampfbremse im Bereich der Lichtkuppeln. Dass der Schaden so intensiv und nach nur 4 Jahren so heftig ausfiel, lag an einer Ansammlung von Baufehlern…

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SCHWARZGELD,? von Artur Machac: Auf Grund der heftig geführten Diskussion um die so genannte Steuer-CD und der Frage, ob der Staat Profit aus einer Straftat ziehen darf, ein paar klärende Bemerkung zur so genannten Selbstanzeige.? Diese ist im § 29 Finanzstrafgesetz geregelt. Der § 29 Finanzstrafgesetz ist ähnlich wie der § 167 StGB sogenannte? tätige Reue konstruiert. Es wird dabei auf die Freiwilligkeit des Täters abgestellt, dass dieser rechtzeitig den angerichteten Schaden wieder gut macht. Folgende Voraussetzungen für eine erfolgreiche Selbstanzeige sind notwendig:

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Ich habe mich schon öfter über „Qualitätsgemeinschaften“ und dergleichen ausgelassen. Da gibt es unzählige Beispiele von aus der Industrie berufenen „Partnerschaften“ welche nichts anderes sind als „Leistungspartnerschaften“. Kluge Marketinginstrumente um die Kunden (in dem Fall die ausführenden Betriebe) an die Hersteller zu binden. Dennoch möchte ich positiv anmerken dass in diesen Gemeinschaften der jeweilige Hersteller zu seinen Produkten schult. Demnach sehr wohl Qualität geschult wird. Aber im gleichen Ausmaß geht oftmals die Unabhängigkeit der ausführenden Betriebe verloren. Da wird dann nur mehr die Produktpalette von Hersteller „xy“ empfohlen, alles andere mit viel Phantasie schlecht geredet.? Heute aber habe ich mich erstmals wieder gefreut, „Wienerberger Massivwerthaus“ tritt scheinbar, nicht nur marketingmäßig, als großer finanzstarker Partner auf. Die Baufirmen welche die Wienerberger Ziegel zu einem Ziegelmassiv-Haus verarbeiten werden vom „Bureau Veritas Certification Austria GbmH.“ qualitätsgeprüft….

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