GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
     

Scheinunternehmen Gemäß § 8 des Sozialbetrugsbekämpfungsgesetzes (SBBG) ist das Bundesministerium für Finanzen verpflichtet eine Liste der rechtskräftig festgestellten Scheinunternehmen im Internet zu veröffentlichen. Diese Veröffentlichung auf der BMF-Homepage dient als Informationsquelle für Unternehmen und soll diese vor möglichen Haftungen für Entgelte im Sinne des § 9 SBBG schützen. In der Homepage „Bundesministerium für Finanzen“, finden Sie eine Liste der ab 1. Jänner 2016 rechtskräftig per Bescheid festgestellten Scheinunternehmen. Link zur Liste der per Bescheid festgestellten Scheinfirmen Diese wird laufend vom BMF aktualisiert. Wir empfehlen vor einer Beauftragung die zum Hausbau bzw. zu Sanierung führenden Unterlagen genau zu prüfen und sich Referenzen einzuholen! Recherchieren Sie den Baupartner, hinterfragen Sie Gewerbeberechtigungen, holen Sie sich Referenzen ein (Daten aus Eigenrecherche, bestehender Kunden), wir empfehlen keine Vorauszahlungen zu leisten. Für Vertragsprüfungen empfehlen wir einen regionalen Baurechts-Anwalt und zur technischen Baubegleitung kontaktieren Sie einen unabhängigen Sachverständigen, beispielsweise aus unserer Mitgliederliste. Diese Empfehlungen sind grundsätzlich bei allen Firmen und für alle Hausbauleistungen gültig, zahlen Sie niemals ohne eine mangelfreie Gegenleistung zu erhalten.  …

Weiterlesen