GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
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Am 12.November 2016 laden wir interessierte Häuslbauer ein, sich zu Themen rund ums Bauen, Wohnen, Sanieren und Kaufen zu informieren. Kommen Sie Samstag 12.11.2016 ab 12.00 in unsere Vereinsräume in 1040 Wien, Prinz Eugen Strasse 76. Hören Sie interessante Vorträge. Informieren Sie sich bei den anwesenden Firmen „Aust-Bau„, „Blue-Solution / PV-Anlagen“, „Etherma / Elektrowärme“ und „Siblik / Elektro & Haustechnik“ als auch bei den Vortragenden. Bringen Sie Ihre Fragen mit. Nützen Sie diese Möglichkeit. Vortragende und Ihre Themen: Architekt DI Martin Haas, MSc allgem. beeideter und gerichtl. zert. SV für Architektur, Baurecht und Nutzwert geplantes Thema: „Der Weg zur Baubewilligung“ Franz Krautgasser  allgem. beeideter und gerichtl. zert. SV für Elektrotechnik geplantes Thema: „Anlagenbuch – Bedienen & Erhalten von elektrischen Anlagen durch den Nutzer – OVE-Richtlinie R5“ Ing. Andreas Lehner, GF Blue-Solution GmbH geplantes Thema: „Photovoltaik 2.0 – der einfache Weg zum Sonnenstrom“ Günther Nussbaum, Bausachverständiger zertifiziert nach EN ISO/IEC 17024 geplantes Thema: „Worauf muss man beim Hausbau/Kauf achten. Tipps & Tricks“ Dipl.Ing. (FH) Alfred Pichsenmeister, Dipl. Consultant f. Erneuerbare Energie geplantes Thema: „Best Practice Beispiel über das Thema Smart Home“ Architekt Bmst. DI. Ursula Schrott allgem. beeideter und gerichtl. zert. SV geplantes Thema: „Risikomanagement beim Häuslbauen – wozu“ Ing. Mag. Christian Vondrus, Produktmanagement Gesundes Wohnen geplantes Thema: „Was kann ich tun für gesunde Raumluft“  RA Ing. DDR.Hermann Wenusch allgem. beeideter und gerichtl. zert. SV für Bauwesen geplantes Thema: „Weshalb sich spätere Änderungen rächen (müssen)“ Jürgen Zollner, ETHERMA Elektrowärme GmbH geplantes Thema: „So heizt man heute – die moderne Elektroheizung“ Zusätzlich bietet die Baufirma Aust Bau Gesellschaft m.b.H. an diesem Tage Informationen zu ihren Tätigkeiten wie Ziegelmassivbau, Sanierungen uvm. Blue-Solution hält zum einfachen Weg zum Sonnenstrom am Laufenden. ETHERMA Elektrowärme GmbH informiert zum Thema Heizen und Siblik Elektrik GmbH & Co KG zur Hausautomatisierung. Zeitlicher Ablauf: 12:00 Einlass 13:00 Begrüßung Günther Nussbaum und 1.Teil seines Vortrages „Fehler bei Hausbau/Kauf vermeiden“ 13:45 Pause 14:00 Vortrag Martin Haas „Der Weg zur Baubewilligung“ 14:30 Pause 14:45 Vortrag Ursula Schrott „Risikomanagement beim Häuslbauen – wozu“ 15:15 Pause 15:30 Vortrag Franz Krautgasser „Anlagenbuch – Bedienen & Erhalten…

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Ein Bauträgervertrag ist ein besonders modifizierter Immobilien-Kaufvertrag zwischen einem Bauträger und einem Immobilienkäufer. Im Wesentlichen spricht man von einem Bauträgervertrag, wenn Sie mit einem Bauträger einen Kaufvertrag über eine erst zu errichtende Wohnung abschliessen und bereits vor Fertigstellung des Gebäudes Zahlungen leisten sollen. Das österreichische Bauträgervertragsgesetz soll Sie als Käufer absichern und sieht zwingend Sicherstellungen für eine etwaige Rückforderung von Kaufpreiszahlungen vor. Grundsätzlich bestehen 3 Sicherungsmodelle. Das Grundbücherliche Modell: Sie werden sofort Miteigentümer der Liegenschaft und bezahlen entsprechend dem Baufortschritt Kaufpreisraten (häufig). Das Pfandrechtliche Modell: Als Sicherheit erhalten Sie ein Pfandrecht auf der Liegenschaft (selten). Die Bankgarantie: Dieses Schuldrechtliche Modell beruht auf der Garantie einer Bank (häufig). Wichtige Inhalte eines Bauträgervertrages sind insbesondere folgende Punkte: Vertragsgegenstand, Pläne, Bau- und Ausstattungsbeschreibung Entgelt, Fälligkeit spätester Übergabetermin zu übernehmende Lasten Sicherungsmodell Treuhänder Vorliegen einer Baubewilligung Zur freundlichen Information Mag. Peter Graf – Vavrovsky & Graf Rechtsanwälte Bildquelle: Vavrovsky & Graf Rechtsanwälte…

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Gültige Energieausweisvorlage nunmehr auch für den Verkauf bzw. die Vermietung von Gebäuden, die aufgrund einer vor dem 01.01.2006 erteilten Baubewilligung errichtet wurden. 2. Allgemeines zum Energieausweis NEU  Der Engergieausweis NEU ist als Energie- und Typenschein für Gebäude konzipiert und macht den Energiebedarf und die Energieeffizienz von Gebäuden sichtbar. Dadurch soll eine erhöhte Transparenz und Vergleichbarkeit für Planer und Errichter einerseits sowie für Eigentümer und Vermieter bzw. Kauf- und Mietinteressenten andererseits gewährleistet sein. Energieausweise sind von hiezu qualifizierten und befugten Personen zu erstellen. Das sind gemäß § 3a OÖ BauTV: Akkreditierte Prüf- und Überwachungsstellen sowie Ziviltechniker jeweils im Rahmen ihrer Befugnisse; Fachdienststellen der Gebietskörperschaften; der O.Ö. Energiesparverband; Gewerbetreibende im Rahmen ihrer Gewerbeberechtigung zur Errichtung oder Änderung von baulichen Anlagen oder von Heizungsanlagen sowie einschlägige Institutionen im Rahmen ihrer fachlichen und gesetzlichen Befugnisse. Im Energieausweis NEU selbst ist für Wohngebäude Folgendes enthalten: der Heizwärmebedarf des Gebäudes (samt Vergleich zu Referenzwerten) der Warmwasser-Wärmebedarf • der Heiztechnik- energiebedarf der Endenergiebedarf des Gebäudes samt allfälliger Empfehlungen für verbessernde Maßnahmen Die Kosten für die Erstellung eines Energieausweises belaufen sich nach den uns vorliegenden Vergleichswerten auf rund EUR 1,00/m2, abhängig von Größe und Typ des Gebäudes. Der Energieausweis hat eine Gültigkeit von 10 Jahren ab Ausstellung und ist nach der derzeitigen Gesetzeslage für praktisch alle Gebäudekategorien notwendig (für Wohngebäude und für Nicht-Wohngebäude wie zB öffentliche Gebäude, gewerbliche Gebäude, Industriebauten etc.). Ausgenommen von der Energieausweispflicht sind Gebäude, die nicht beheizt werden bzw. eine Gesamtfläche von 50 m2 nicht übersteigen. 3. Wann wird für ein Gebäude ein Energieausweis NEU benötigt? Neu Für sämtliche Neubauten, Zubauten und Umbauten bzw. im Falle einer umfassenden Sanierung eines Gebäudes ist nach dem OÖ Baurecht ein Energieausweis gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des EAVG verpflichtend. Neu ist nunmehr, dass seit 01.01.2009 diese Vorlagepflicht auch für bestehende Gebäude, deren Baubewilligung vor dem 01.01.2006 erlassen wurde, bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung eines Gebäudes gesetzlich verankert ist. Der Energieausweis wird grundsätzlich für das gesamte Gebäude erstellt, kann aber auch für eine einzelne Wohnung oder ein Geschäftslokal innerhalb eines Gebäudes erstellt werden. Sollte es in einem Gebäude mehrere Nutzungszonen (zB Wohnbereich und Geschäftsbereich) geben, sind für diese getrennte Ausweise zu erstellen. Bei Gebäuden mit einer Größe von über 1.000 m2 ist darüber hinaus verpflichtend, den Energieausweis NEU an einer gut sichtbaren Stelle auszuhängen. Als Rechtsfolge einer verspäteten Vorlage oder einer Nichtvorlage normiert das EAVG, dass eine Gesamtenergieeffizienz als vereinbart gilt, die dem Alter und der…

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