GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
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Wir empfehlen vor einer Beauftragung an die Firma „Gottfried Helmut Bugajski, A-9220 Velden am Wörther See“, die zum Hausbau bzw. zu Sanierung führenden Unterlagen genau zu prüfen und sich Referenzen einzuholen! Hinterfragen Sie Gewerbeberechtigungen für Bautätigkeiten, holen Sie sich Referenzen (Daten aus Eigenrecherche, bestehender Kunden) ein, wir empfehlen keine Vorauszahlungen zu leisten! Achten Sie speziell auf aufrechte Gewerbeberechtigungen, zB „Setzung Bodenplatte“ bzw. Baumeisterarbeiten darf das Unternehmen nicht ausführen! Recherchemöglichkeit: Link zur WKO -> bestehend aufrechte Gewerbe:  – Karosseriebauer einschließlich Karosseriespengler und Karosserielackierer verbunden mit Kraftfahrzeugtechnik gemäß § 94 Z 43 GewO 1994 – Handelsgewerbe: eingeschränkt auf den Einzelhandel mit Kraftfahrzeugen – Erdarbeiten unter Ausschluß jeder einem bewilligungspflichtigem Baugewerbe vorbehaltenen Tätigkeit (§ 5 Abs.2 Z.3 GewO 1994) Für Vertragsprüfungen empfehlen wir einen regionalen Baurechts-Anwalt und zur technischen Baubegleitung kontaktieren Sie einen unabhängigen Sachverständigen, beispielsweise aus unserer Mitgliederliste. Diese Empfehlungen sind grundsätzlich bei allen Firmen und für alle Hausbauleistungen, inkl. Immobilienankaufsabsichten gültig, zahlen Sie niemals ohne eine mangelfreie Gegenleistung zu erhalten, leisten Sie keine Vorauszahlungen, halten Sie alle Vereinbarungen schriftlich fest. Generell empfehlen wir zum Neubau oder größeren Sanierungsmaßnahmen sowie zum Immobilienankauf einen unabhängigen Sachverständigen zur Baubegleitung bzw. zur Qualitätsprüfung ins Boot zu holen, er prüft Angebot, Leistungsverzeichnis und Plan, prüft die Bauqualität und steht für Fachfragen zur Verfügung. Bonitätsauskünfte dienen ebenso zur Ansicht bzgl. Verbindungsinfo welche Personen oder Unternehmen am Unternehmen selbst beteiligt ist, bzw. an welchen Unternehmen die Firma selbst beteiligt ist. ZB Creditreform. Wer uns seine Erfahrungen zum Unternehmen mitteilen möchte, schickt Informationen an: verein@bauherrenhilfe.org. (Veröffentlicht am 30.03.2021)…

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Wien (OTS) – Die Hausbausaison steht vor der Tür – und selbst anpacken ist für Herr und Frau Österreicher kein Problem, zeigt eine aktuelle Umfrage von IMMOBILIEN.NET, Österreichs größter Immobilienplattform. Auch bei bereits bestehenden Objekten gilt: Ob leicht oder stark sanierungsbedürftig – 42 Prozent aller Befragten könnten sich den Kauf eines Sanierungsfalls vorstellen. Ein sanierungsbedürftiges Schnäppchen in Eigenregie in ein wahres Juwel verwandeln. Laut einer aktuellen Online-Erhebung von Immobilien.net unter 321 Immobiliensuchenden- und Interessenten entspricht das durchaus den Vorstellungen der österreichischen Wohnraumschaffenden. 42 Prozent aller Befragten könnten sich den Kauf eines Sanierungsfalls vorstellen, nur 15 Prozent möchten ein Objekt in schlüsselfertigen oder generalsaniertem Zustand, für vier von zehn Befragten ist jede Variante denkbar, solange das Preis-/Leistungsverhältnis stimmt. Egal, ob beim Wohnungserwerb oder beim Hauskauf, die ÖsterreicherInnen sind dabei durchaus bereit selbst anzupacken und Kosten für Profis zu sparen. Immerhin jeder zweite Befragte schätzt seine handwerklichen Fähigkeiten als „gut“ ein, jeder fünfte sogar als „sehr gut“, die wenigsten (acht Prozent) meinen vermeintlich zwei linke Hände zu haben. Kleinere Arbeiten werden selbst erledigt. Dieser Umstand spiegelt sich auch in den Do-It-Yourself-Ambitionen wieder: So traut sich der Großteil der Befragten überschaubare Renovierungsarbeiten zu, wie etwa ausmalen oder tapezieren (90 Prozent), kleinere Fliesenlegearbeiten (79 Prozent), Wände verspachteln bzw. teilweise verputzen (77 Prozent), Fenster, Türen oder Türstöcke neu streichen (74 Prozent), Fußböden verlegen (67 Prozent), kleinere Elektroarbeiten wie z.B. Steckdosen oder Schalter versetzen (64 Prozent) oder das Parkett schleifen und versiegeln (62 Prozent). Komplexere Arbeiten in fachmännische Hände legen Bei größeren Renovierungs- und Sanierungsarbeiten werden die Heimwerkerambitionen bereits zurückhaltender, wenngleich auch hier der Tatendrang durchaus groß erscheint. So würden immerhin 60 Prozent der Befragten das Aufstellen von Zwischenwänden in Eigenregie übernehmen, 55 Prozent beim Entfernen von Zwischenwänden oder dem Vergrößern von Durchgängen selbst Hand anlegen und 54 Prozent große Fliesenflächen im Alleingang verlegen. Komplexere Aufgaben, deren Erledigung eines detaillierteren Fachwissens bedarf, würde der Großteil jedoch bei einem handwerklichen Betrieb in Auftrag geben. Dazu zählt z.B. die Erneuerung des Heizsystems (81 Prozent), der Fenstertausch (79 Prozent), diverse Installationsarbeiten, wie etwa das Verlegen neuer Wasserleitungen (70 Prozent) sowie gröbere Elektroarbeiten, z.B. das Einziehen neuer Leitungen (65 Prozent), die Erneuerung von Heizkörpern (63 Prozent), Innentüren und Türstöcken (60 Prozent) sowie die komplette Renovierung des Badezimmers (62 Prozent). Neubau versus Gebrauchtimmobilie Zwar bietet ein Neubau Qualität vom Fachmann – trotzdem ist nur jedem fünften Befragten diese Sicherheit auch bares Geld wert.

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Fenster stellen trotz ihrer guten wärmetechnischen Eigenschaften (Uw-Werte) generell eine Schwachstelle in der Gebäudehülle dar. Insbesondere im Bereich der Bauanschlüsse entstehen die meisten Montagemängel und daraus resultierend Bauschäden. Die richtige, normgerechte und dem Stand der Technik entsprechende Ausbildung der Bauanschlussfugen ist daher in Zukunft ein absolutes „Muss“. Ein „nur ausschäumen“ der Bauanschlussfuge mit PU-Schaum ist nicht mehr zeitgemäß und auch nicht normgerecht. Die normgerechte Montage sollte seitens des Bauherren das Kriterium bei der Auftragsvergabe von Leistungen sein, insbesondere jedoch auch die Kontrolle, ob diese Montageleistungen seitens Fensterlieferanten bzw. Montagefirma ordnungsgemäß erbracht wurden. Für die Abnahme der Leistungen sollte, wie in anderen EU-Ländern bereits üblich, ein unabhängiger Sachverständiger beauftragt werden. Weiteres können durch Beiziehung eines Sachverständigen, vor Beginn der Montageleistungen, schwerwiegende Montagemängel (Streitigkeiten vor Gericht) verhindert werden. Auch können die anfallenden Kosten von Sachverständigenleistungen seitens des privaten Bauherren als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden, seitens Unternehmer als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten geltend gemacht werden. Bauherrenhilfeautor: Alfred Eckertsberger – office@fenster-sv.com…

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Vorsicht bei Dacharbeiten Arbeiten auf dem Dach zählen zu den gefährlichsten Bauarbeiten. Die häufigsten Unfallursachen bei Dacharbeiten sind: Sturz vom Dach Sturz durchs Dach Sturz durch Dachöffnungen, Lichtkuppeln oder sonstige Belichtungselemente. Im Merkblatt M 222 – Arbeiten auf Dächern – der AUVA werden folgende Sicherheitsrichtlinien zum Schutz vor oftmals tödlichen Unfällen angeführt: Schutzmaßnahmen bei Arbeiten auf Dächern Dächer aus nicht durchbruchsicherem Material Sicherungsmöglichkeiten bei Dacharbeiten Persönliche Schutzausrüstung Dacharbeiten in der Nähe von elektrischen Freileitungen Beschäftigungsverbote und Beschränkungen für Jugendliche sowie Vorschriften und Normen Broschüre:  M 222 – Arbeiten auf Dächern…

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