GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
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Befundaufnahme – Pfusch bei Fenster und Türmontage!  Im Zuge der Befundaufnahme stellte sich folgender Sachverhalt dar: Bei der durchgeführten Demontage der alten Kunststofffensterelemente wurden massive Schäden an den inneren und äußeren Fensterleibungen verursacht. Leibungen wurden großflächig entfernt bzw. abgebrochen, weiters sind durch diese Arbeiten Risse in der äußeren Fassade vorhanden. Im Zuge der Demontagearbeiten wurden auch bestehende innere Rollladenkastenabdeckungen im Sturzbereich der Fenster-und Fenstertüren entfernt und durch neue Abdeckungen aus Spanplattenmaterial (Plattenstärke ca. 24 mm) ersetzt. Die Montage erfolgte mittels Schraubmontage direkt in den Fenstersturz. Im seitlichen inneren Leibungsbereich wurden diese Plattenelemente jedoch sehr mangelhaft angearbeitet (Öffnungen und breite Fugen vorhanden), auch zwischen Plattenelementen und Stockprofilen. Bedingt durch diesen Umstand kommt es in diesen Bereichen zu Konvektion (Durchströmung), daraus resultieren Zuglufterscheinungen sowie die Gefahr von Kondensat-bzw. Schimmelbildung bei dementsprechenden klimatischen Bedingungen. Anforderungen an die Luftdichtheit werden nicht erfüllt. Zwischen Plattenelementen und verputzten Fensterstürzen ebenfalls Fugen vorhanden. . . Fensterelemente wurden mittels Schraubmontage direkt in die Fensterleibungen montiert, im Sturzbereich (wo Rolladenkästen vorhanden) erfolgte die Befestigung direkt in die neu hergestellten Rollladenkastenabdeckungen. Die Befestigung der Elemente wurde im Parapetbereich bzw. im Fußbodenbereich nicht ausreichend ausgeführt, teilweise fehlt die Befestigung generell. Die Befestigung der Elemente im Sturzbereich erfolgte größtenteils in die Rollladenkastenabdeckungen, entspricht jedoch in keiner Weise den statischen Anforderungen, da im Bereich Kastenabdeckungen und Fensterstöcke bei relativ geringer Krafteinwirkung starke Verformungen auftreten (Elemente wackeln). Die vorhandenen inneren Rollladenkastenabdeckungen entsprechen in keiner Weise einem geeigneten und tragfähigen Montageuntergrund. Das verwendete Plattenmaterial ist für vor genannte Zwecke generell nicht geeignet. Bei den Fensterelementen wurden vor Montagebeginn generell die Futterleistenprofile entfernt (ausgenommen bei Stiegenhausfenster), wahrscheinlich bedingt durch den Umstand, dass Elemente in der Höhe zu groß gefertigt wurden. Dadurch ist eine fachgerechte Montage von Außenfensterbänken vorerst nicht möglich, da im Regelfall die Fensterbank den Fensterstock im Anschluss untergreifen muss. Vorhandene bestehende Außenfensterbänke wurden nicht an die Fensterstöcke fachgerecht angearbeitet (liegen teilweise lose auf den äußeren Parapeten). Bei Fenstern wurde die erforderliche Lastabtragung mittels Tragklötze mangelhaft ausgeführt bzw. fehlt diese generell. Fensterelemente wurden mangelhaft ausgeschäumt, Pu-Schaum fehlt bzw. wurde nach dem Entfernen von Keilen nicht mehr ergänzt. Erforderliche Bodenprofile für bauseitiges Anarbeiten mittels Abdichtung bzw. Spenglerverblechung fehlt generell. Auch wurde Pu-Schaum nicht fachgerecht entfernt. Im Bereich der 2 tlg. Tür-Fensterkonstruktionen wurden mit hoher Wahrscheinlichkeit Türelemente in der Höhe zu klein bzw. zu groß bemessen, da in diesen Bereichen die inneren Kastenabdeckungen aus technischen Gründen nur mehr schief angeordnet werden konnten. Generell wurde im Außen-und Innenbereich…

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Wassereintritte bei Fenstertürelementen! Zweck und Gegenstand des Gutachtens: Seitens des Auftraggebers wird bemängelt, dass bei Fenstertürelementen Wassereintritte im Fußbodenbereich festgestellt wurden, welche bereits Schäden am Parkettboden verursacht haben. Es werden Zweifel und Bedenken geäußert, ob die bestellten und beauftragten Leistungen auch tatsächlich erbracht bzw. eingebaut wurden. Weiters soll seitens des Sachverständigen geprüft werden, ob die Montageleistungen normgerecht, fachgerecht bzw. nach dem Stand der Technik durchgeführt wurden, bei sämtlichen gelieferten montierten Fenster- und Fenstertürelementen. Im Zuge der Befundaufnahme stellte sich folgender Sachverhalt dar: Die derzeit vorhandene Ausbildung der Bauanschlussfugen „nur ausschäumen mit Pu-Schaum“ ist nicht normgerecht. Teilweise Fensterelemente nicht justiert, keine einwandfreie Funktion gegeben. Im Bereich der Fensterleibungen löst sich bereits der Verputz, seitlich sowie im Sturzbereich. Bei Schlagregen dringt Wasser in die offenen Fugen ein, daraus resultieren  Bauschäden. Die Befestigung der bestehenden Außenfensterbänke (Spenglerbleche) an die Fensterstöcke wurden nicht fachgerecht ausgeführt, teilweise offene Fugen vorhanden, daher ebenfalls Gefahr von Wassereintritt in den Baukkörper. fachgerechte Abdichtung?? Bildquelle: Sachverständiger  für  Kunststoff-und Holzfenster Bei Fenstertüren Wassereintritt über die Stockprofile auf der Rauminnenseite sichtbar. Nässeschäden am Parkettboden sichtbar. Fenstertüren wurden in Bezug auf das Höhenmaß zu groß bemessen. Weiters wurden die erforderlichen Normen und Vorschriften bezüglich Schwellenausbildung bei Terrassentüren nicht beachtet bzw. nicht eingehalten. Auch wurden die vorhandenen Entwässerungsschlitze, welche für die einwandfreie Entwässerung der Stockprofile zwingend erforderlich sind, im Zuge der Montage mittels Dichtstoff verschlossen. Durch diese Fehlmaßnahme wird die Entwässerung nach außen hin behindert, daher ist Wassereintritt auf der Rauminnenseite über die Stockprofile nicht zu  vermeiden. mit Dichtstoff geschlossene Entwässerungsschlitze! Bildquelle: Sachverständiger  für  Kunststoff-und Holzfenster Befestigung der Außenfensterbänke (Spenglerbleche) Die vorhandenen Verfügungen sind zu entfernen, die Stockprofile sauber zu reinigen, neuerliche Abdichtung mittels Dichtstoff oder geeigneten Dichtbändern, sowie fachgerechte Befestigungen der Spenglerbleche an den Fenstersock. Um Schlagregendichtheit gewährleisten zu können ist über die vorhandene Anschlussfuge ein Abdeckprofil aus Aluminium oder PVC anzuordnen. Die Anordnung und Montage hat jedoch so zu erfolgen, dass vorhandene Entwässerungsschlitze dadurch nichts abgedeckt werden.  Die Entwässerung der Stockprofile muss gewährleistet werden. Ausführung und Montage der vorhandenen Anschlussverblechungen sowie Ergänzung an vorhandene Abdichtungen (Abdichtungsmaßnahmen mittels Silikon) sind generell nicht fachgerecht und keinesfalls zulässig. Die Anbindung der bauseits vorhandenen Anschlussbleche wurde direkt bis auf die Oberkante Stockprofil geführt und montiert, bei nicht verschlossenen Entwässerungsschlitzen wäre jedoch eine Entwässerung unterhalb der wasserführenden Ebene erfolgt, Bauschäden daher ebenfalls unvermeidbar! mangelhafte Montage – Außenfensterbänke an Fensterstock; Bildquelle: Sachverständiger  für  Kunststoff-und Holzfenster Durch Anbindung der bauseits vorhandenen Verblechung…

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