GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
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Montagerichtlinien „Fenster“ von Sachverständigen Alfred Eckertsberger Die von SV Alfred Eckertsberger verfassten „Montagerichtlinien „Fenster“ – Stand Okt 2021“ richten sich in erster Linie an Planer, Bauträger, Bauleiter und ganz besonders an ausführende Firmen (Fenstermontagefirmen). Mit Hilfe dieses Leitfadens sollen die genannten Zielgruppen die wesentlichen Kriterien der Anschlussausbildungen von Fenstern, Fenstertüren, Haustüren und Hebeschiebetüren (in der Folge gemeinsam unter dem Begriff „Fenster“ zusammengefasst) – unabhängig der Materialgruppe – zum Baukörper hin richtig erfassen, anforderungsgerecht und hinreichend ausschreiben, fachgerecht umsetzen und sicher bei der Abnahme beurteilen können. Durch die beschriebenen Montagerichtlinien kann Montagemängeln und sich daraus ergebende Bauschäden (verursacht durch eine mangelhafte Montage) bereits im Vorfeld mit hoher Wahrscheinlichkeit vorgebeugt werden. Die Ausführungen entsprechen generell den Mindestanforderungen der gültigen ÖNORM B 5320 und den anerkannten Regeln der Technik. Mitunter versuchen diese Montagerichtlinien stellenweise einen darüber hinausgehenden Montagestandard festzulegen. Die Montagerichtlinien „Fenster“ umfassen in erster Linie die wichtigen und wesentlichen Bereiche in Bezug auf Lastabtragung, Befestigung und Abdichtung der Fenster, weiters auch den Bereich der Außenfensterbankmontage. Sie beschränken sich vorerst nur auf Ausführungen für den klassischen Neubau bzw. Rohbau. Bei Interesse an diesem Thema und an weiterführenden Informationen besuchen Sie die Homepage von SV Alfred Eckertsberger. Kontakt: Alfred Eckertsberger Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger Tannhubstraße 41 A-4050 Traun Telefon: +43 676 5531588 E-Mail: office@fenster-sv.com   (Veröffentlicht am 24.11.2021)…

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Befundaufnahme – Pfusch bei Fenster und Türmontage!  Im Zuge der Befundaufnahme stellte sich folgender Sachverhalt dar: Bei der durchgeführten Demontage der alten Kunststofffensterelemente wurden massive Schäden an den inneren und äußeren Fensterleibungen verursacht. Leibungen wurden großflächig entfernt bzw. abgebrochen, weiters sind durch diese Arbeiten Risse in der äußeren Fassade vorhanden. Im Zuge der Demontagearbeiten wurden auch bestehende innere Rollladenkastenabdeckungen im Sturzbereich der Fenster-und Fenstertüren entfernt und durch neue Abdeckungen aus Spanplattenmaterial (Plattenstärke ca. 24 mm) ersetzt. Die Montage erfolgte mittels Schraubmontage direkt in den Fenstersturz. Im seitlichen inneren Leibungsbereich wurden diese Plattenelemente jedoch sehr mangelhaft angearbeitet (Öffnungen und breite Fugen vorhanden), auch zwischen Plattenelementen und Stockprofilen. Bedingt durch diesen Umstand kommt es in diesen Bereichen zu Konvektion (Durchströmung), daraus resultieren Zuglufterscheinungen sowie die Gefahr von Kondensat-bzw. Schimmelbildung bei dementsprechenden klimatischen Bedingungen. Anforderungen an die Luftdichtheit werden nicht erfüllt. Zwischen Plattenelementen und verputzten Fensterstürzen ebenfalls Fugen vorhanden. . . Fensterelemente wurden mittels Schraubmontage direkt in die Fensterleibungen montiert, im Sturzbereich (wo Rolladenkästen vorhanden) erfolgte die Befestigung direkt in die neu hergestellten Rollladenkastenabdeckungen. Die Befestigung der Elemente wurde im Parapetbereich bzw. im Fußbodenbereich nicht ausreichend ausgeführt, teilweise fehlt die Befestigung generell. Die Befestigung der Elemente im Sturzbereich erfolgte größtenteils in die Rollladenkastenabdeckungen, entspricht jedoch in keiner Weise den statischen Anforderungen, da im Bereich Kastenabdeckungen und Fensterstöcke bei relativ geringer Krafteinwirkung starke Verformungen auftreten (Elemente wackeln). Die vorhandenen inneren Rollladenkastenabdeckungen entsprechen in keiner Weise einem geeigneten und tragfähigen Montageuntergrund. Das verwendete Plattenmaterial ist für vor genannte Zwecke generell nicht geeignet. Bei den Fensterelementen wurden vor Montagebeginn generell die Futterleistenprofile entfernt (ausgenommen bei Stiegenhausfenster), wahrscheinlich bedingt durch den Umstand, dass Elemente in der Höhe zu groß gefertigt wurden. Dadurch ist eine fachgerechte Montage von Außenfensterbänken vorerst nicht möglich, da im Regelfall die Fensterbank den Fensterstock im Anschluss untergreifen muss. Vorhandene bestehende Außenfensterbänke wurden nicht an die Fensterstöcke fachgerecht angearbeitet (liegen teilweise lose auf den äußeren Parapeten). Bei Fenstern wurde die erforderliche Lastabtragung mittels Tragklötze mangelhaft ausgeführt bzw. fehlt diese generell. Fensterelemente wurden mangelhaft ausgeschäumt, Pu-Schaum fehlt bzw. wurde nach dem Entfernen von Keilen nicht mehr ergänzt. Erforderliche Bodenprofile für bauseitiges Anarbeiten mittels Abdichtung bzw. Spenglerverblechung fehlt generell. Auch wurde Pu-Schaum nicht fachgerecht entfernt. Im Bereich der 2 tlg. Tür-Fensterkonstruktionen wurden mit hoher Wahrscheinlichkeit Türelemente in der Höhe zu klein bzw. zu groß bemessen, da in diesen Bereichen die inneren Kastenabdeckungen aus technischen Gründen nur mehr schief angeordnet werden konnten. Generell wurde im Außen-und Innenbereich…

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