GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
     

Darstellung eines Sachverständigen – Begehung eines Rohbaus Warum Mauerschlitze ausgeworfen werden müssen, warum man mit Risse im Putz rechnen könnte, wie deutet man Ausblühungen im Beton, haben 10 – 15 cm stehendes Wasser auf der Rohbetonplatte eine Auswirkung auf eine fachgerecht ausgeführte Bausubstanz? Mithilfe eines Bau- Sachverständigen kann ein Bauherr lächelnd und beruhigt der Fertigstellung entgegensehen, für dieses Lächeln wurde ein Gutachten in der Rohbauphase über die bereits durchgeführten Arbeiten in Auftrag gegeben. Bauherrenhilfeautor Ing. DI (FH) Robert Peterlik stellt uns mit Zustimmung des Auftraggebers ein Gutachten über ein im Rohbau befindliches Reihenhaus zur Verfügung. Lokalaugenschein vom 14.11.2010 Ing. DI (FH) Robert Peterlik Mauerschlitz im Rohbau…

Weiterlesen

„Deutschland-Meldung“ – Bauherrenhilfeautor Carsten Engel warnt: Lieber Internetuser, letzte Woche wurde ich gefragt, ob ich nicht mal meine Meinung zu einer Baufirma und dem damit verbundenen Exposé geben könnte. Ohne Ross und Reiter zu nennen möchte ich Ihnen von meinen Recherchen berichten. Bei dem Angebot handelt es sich um ein freistehendes Einfamilienhaus mit ca. 540qm Grundstück, ca. 135qm Wohnfläche, insgesamt 6 Zimmer, in Hanglage als Erstbezug. Kosten soll der Spaß insgesamt 260.500,00€. Auf eine Bewertung der Immobilie möchte ich an dieser Stelle nicht eingehen. Was mir aber aufgefallen ist, und dass sollten Sie sich, wenn Sie bauen möchten dringend vor Augen führen. „Bei diesem Anbieter handelt es sich möglicherweise um Baudienstleistungsverträge.“ Wenn Sie so etwas für Ihren Hausbau als Vertrag vorgelegt bekommen, sollten bei Ihnen die Alarmglocken angehen! Bei meiner Recherche bin ich auf einen interessanten Artikel eines Rechtsanwaltes aus München gestoßen. Die in meinen Augen größten Nachteile eines Dienstleistungsvertrages sind: Es ist kein Erfolg geschuldet. Es gibt keine Abnahme. Es gibt keine Gewährleistung. Ich behaupte mal, das dass auf dem Bausektor einem Freifahrtschein gleicht, es sei denn, es wird zusätzlich etwas vereinbart. Aber dann könnte man doch auch gleich einen Werkvertrag abschließen. Den ganzen Artikel des Rechtsanwaltes finden Sie unter: bit.ly  – beschrieben von  Volker Siegel –  Rechtsanwalt in München. Ich finde die Erläuterung der Unterschiede von Werkvertrag und Dienstleistungsvertrag klasse beschrieben. Eine kleine Hilfestellung vor Vertragsunterzeichnung: Grundsätzlich empfehle ich Ihnen Ihren Vertrag vorab rechtlich und technisch überprüfen zu lassen. Beste Grüße, Carsten Engel, TÜV geprüfter Gutachter für Bauschäden und Immobilienbewertungen…

Weiterlesen

Mit freundlicher Genehmigung von beton.org: Im Bauwesen besteht seit langem die Tendenz, Betone mit immer höherer Druckfestigkeit zu entwickeln. Zum einen stellt die Druckfestigkeit die vorrangige Bemessungsbasis für Betonkonstruktionen dar, zum anderen verbessern sich mit hohen Festigkeiten eine Reihe weiterer Eigenschaften, wie z. B. die Dichtheit oder der Widerstand gegen chemische und mechanische Beanspruchungen.  1. Definition Aus dem Begriff „hochfester Beton“ entwickelte sich der Begriff „Hochleistungsbeton“. Hochleistungsbeton verdeutlicht, dass für viele Anwendungen die Dauerhaftigkeit des Betons ebenso interessant, wenn nicht von noch größerem Interesse als seine Druckfestigkeit ist. Da der Widerstand von Beton gegen äußere chemische oder mechanische Beanspruchungen wesentlich durch ein besonders dichtes und festes Gefüge bestimmt wird, unterscheiden sich hochfester Beton und Hochleistungsbeton aus betontechnologischer Sicht im Regelfall nicht.  Hochfester Beton; hohe Festigkeit Definition: Druckfestigkeit > 65 N/mm² – vorrangiges Einsatzgebiet: Tragfähigkeit  Hochleistungsbeton; dichtes Gefüge Definition: für spezielle, hohe Verarbeitungs- und Nutzungsanforderungen entwickelte Betonzusammensetzung, z. B. für Undurchlässigkeit, Widerstand gegen physikalische oder chemische Einwirkungen, Festigkeit, Selbstverdichtung – vorrangiges Einsatzgebiet: Dauerhaftigkeit, Gebrauchstauglichkeit, Verarbeitbarkeit  Seit Anfang 2005 ist in Deutschland eine neue Normengeneration für den Betonbau verbindlich. DIN 1045 / DIN EN 20, die wesentliche auf europäischen Grundlagenbasieren. Lesen Sie den gesamten Artikel  – der „Quelle sowie weitere Informationen zum Thema unter beton.org“ …

Weiterlesen

Passivhäuser rechnen sich vom ersten Tag an Wien (OTS) – Bereits zum siebenten Mal bieten die „Internationalen Tage des Passivhauses“ von 12. – 14.11.2010 Österreich- und weltweit die Gelegenheit, sich von den Qualitäten des Passivhausstandards selbst vor Ort zu überzeugen. Auch heuer werden in Österreich wieder weit über 100 Passivhäuser zu besichtigen sein, und an die 20 Exkursionen und Veranstaltungen angeboten. Mittlerweile hat sich der Passivhausstandard mit 15.000 Wohneinheiten bestens in Österreich etabliert. Nicht nur die Wohnbauträger haben erkannt, welch umfangreiche Vorteile ihnen und ihren Kunden der Passivhausstandard bietet. Gemeinden und Betriebe schätzen die enorme Budgetentlastung bei ihren Betriebskosten, und für den Eigenheimbesitzer geht damit der Traum von hohem Wohnkomfort und gesunden Wohnen ohne fossile Energieträger in Erfüllung. Passivhaus am besten Weg zum Baustandard Auf Grund der positiven Erfahrungen der letzten 14 Jahre in Österreich mit insgesamt 15.000 Wohnungen in Passivhausstandard, sind derzeit weitere 5.000 neue Wohnungen in diesem Standard in Bau. Daran lässt sich gut erkennen, wie rasch sich der Trend allgemein verbreitet. In Vorarlberg kann man drei Jahre nach Einführung der Passivhausverpflichtung für gemeinnützige Bauträger ebenfalls ein sehr positives Resümee ziehen, und dies sowohl bei Neubauten wie Altbausanierungen.  Hatte 2008 das Passivhaus österreichweit einen Anteil am Neubau von rund 6 %, sind es 2010 in Vorarlberg bereits über 60%, in Tirol 40% und in Wien 27% aller Neubauwohnungen die in Passivhausstandard errichtet werden. Österreichweit wird bereits jeder vierte Neubau in Passivhausstandard errichtet. „Mit über 5,0 Millionen m2 Passivhausfläche in Österreich sparen wir jährlich bereits rund 52 Millionen Liter Heizöl bzw. 100.000 Tonnen CO2-Emissionen gegenüber konventionellen Gebäuden ein“, freut sich Günter Lang,  Sprecher der IG Passivhaus Österreich. Damit zeigt Österreich auf, dass die im Juli 2010 in Kraft getretene neue EU-Gebäuderichtlinie, wonach ab 2020 alle Neubauten in ganz Europa mindestens sogenannten „nearly zero energy buildings“ entsprechen müssen, jetzt bereits sehr erfolgreich umgesetzt wird. Das Passivhaus entspricht heute schon dem „nearly zero energy building“. Die beiden weltweit größten Passivhausobjekte – die Wohnhausanlage „Olympisches Dorf“ mit 444 Wohneinheiten bzw. 36.000m2 Nutzfläche und das „Lodenareal“ mit 354 Wohneinheiten stehen in Innsbruck. Das drittgrößte Gebäude entsteht derzeit in Korneuburg, und wird auf 25.000m2 die neue Justizanstalt und das hochmoderne Gefängnis beherbergen. Übrigens ist dies nun endlich das erste Passivhausobjekt des Bundes, der gemäß EU Gebäuderichtlinie eigentlich mit gutem Beispiel vorausgehen sollte. In Korneuburg befindet sich auch das futuristisch anmutende neue Gebietsbauamt kurz vor der Eröffnung,…

Weiterlesen

Gleich vorweg, hier handelt es sich um eine Einhausung zum Terrassenausgang. Also baupyhsikalisch schon eine heikle Konstruktion, warum ? Weil ein Gutteil der feucht-warmen Raumluft thermisch nach oben drängt. Also zur in dem Fall oben liegenden Terrassentüre, hier wirkt der Kamineffekt. Demnach sollte eine derartige Einhausung besonders gut gedämmt sein, andernfalls es schnell zu Tauwasseranfall und den damit einhergehenden Folgeschäden kommen kann.

Weiterlesen