Ich möchte ein Einfamilienhaus in Eigenregie errichten. Die Baumaterialien besorge ich mir selber und möchte Stein auf Stein mit meiner Familie gemeinsam ein Haus bauen. Jedoch höre ich immer wieder, dass man ohne Baufirma nicht bauen darf. Dazu hätte ich ein paar Fragen: Darf man prinzipiell ohne Baufirma bauen? Müssen Freunde, die auf der Baustelle helfen zusätzlich versichern? (deckt dies eine Rohbauversicherung ab) Müssen diese Helfer irgendwo angemeldet / angekündigt werden? Darf man Arbeiten in Eigenregie auch an einem Sonn- und Feiertag durchführen? (natürlich ohne Lärmbelästigung) Bitte höflich um Information. Herzlichen Dank! Beantwortung durch Dr. Wilfrid Wetzl – Wetzl & Partner Rechtsanwälte GmbH: Es gibt keine gesetzliche Bestimmung, die vorschreibt, dass ein Bauunternehmen zwingend beauftragt werden müsste. Allerdings gibt es oft in Baubescheiden bestimmte Auflagen, die vorsehen, dass bestimmte Leistungen von konzessionierten Unternehmen erbracht werden müssen. Wenn „Freunde“ auf der Baustelle tatsächlich völlig unentgeltlich helfen, dann besteht keine gesetzliche Sozialversicherungspflicht. Allerdings ist hier höchste Vorsicht geboten, da bestimmte Behörden (insbesondere Finanzamt und Gebietskrankenkasse) eine unentgeltliche Leistungserbringung durch „Freunde und Bekannte“ nicht so leicht glauben möchten und daher des Öfteren dann „unterstellen, dass „Schwarzarbeit“ geleistet wird. In einer gewöhnlichen“ Bauschadensversicherung sind allfällige Personenschäden von Helfern üblicherweise nicht versichert. Wenn es sich wirklich um unentgeltliche Leistungen handelt, besteht keine Anmeldeverpflichtung. Arbeiten in Eigenregie dürfen grundsätzlich auch am Wochenende durchgeführt werden, sofern damit keine Lärm- und sonstige Belästigungen (wie zB. Emissionen) verbunden sind. Dr. Wilfrid Wetzl – Wetzl & Partner Rechtsanwälte GmbH Bildquelle BHH.ORG – Herstellung der Kellerabdichtung durch die Firma Fritz Hranek und Bmst. Thomas Ebner zur Hilfsaktion bei Frau Peter. Link zum Artikel: „Hilfsaktion für Pensionistin Frau Peter!“ Link zum Ursprungartikel – Fall Frau Peter: „Tausche Grundstück gegen undichten Neubau!“ -> Hinweis: Die Redaktion der BHH.ORG empfiehlt beim Hausbau die „Inanspruchnahme von Facharbeiter/Fachfirmen zur Errichtung eines mangelfreien Gebäudes!“ Hinweis: Die Redaktion der BHH.ORG empfiehlt beim Hausbau die „Inanspruchnahme von Facharbeiter/Fachfirmen zur Errichtung eines mangelfreien Gebäudes!“…
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