GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
Vorsicht bei diesen Firmen  Spenden gegen Pfusch am Bau  Newsletter abonnieren  Bessere-Welt-Prämie

Mit freundlicher Genehmigung von beton.org „Kleines Beton – Lexikon“ Betonfertigteile: Fertigteile aus Beton werden in einer Fabrik hergestellt, dort gelagert, auf die Baustelle geliefert und dann montiert. Aus großformatigen Fertigteilen werden Decken, Wände und Dächer hergestellt. Fertigteilkonstruktionen aus Stützen und Balken sowie fertige Sanitärzellen gehören mit zum Bauprogramm. Sogenannte Systemhäuser werden im Zuge des Rohbaus komplett aus Betonfertigteilen gefertigt. Estrich: Estriche sind Mörtelschichten, die als Fußboden auf einem tragfähigen Untergrund oder auf zwischenliegenden Trennschichten oder Dämmschichten angebracht werden. Farbiger Beton: Die natürliche Farbe des Betons ist grau, manchmal auch weiß. Mit der Auswahl der Gesteinskörnung und durch Farbpigmente kann Beton vielfältig eingefärbt werden. Faserbeton: Dieser Beton enthält Stahl-, Glas- Textil- oder Kunststofffasern. Damit will man definierte mechanische Eigenschaften für spezielle Anforderungen erreichen. Frischbeton: Bevor Beton erhärtet, ist er je nach Zusammensetzung unterschiedlich weich. Von Frischbeton spricht man, solange er noch verarbeitet werden kann. Frischbetoneigenschaften lassen sich durch Zusatzmittel wie Fließmittel oder Betonverflüssiger gezielt für die verschiedensten Anwendungsfälle einstellen. Gefügedichter Leichtbeton: Ein Beton mit einer leichten Gesteinskörnung, der dicht ist und eine völlig geschlossene Oberfläche hat. Durch sein geringes Eigengewicht kann er vorteilhaft zum Bau von weitgespannten Brücken, Hochhäusern und Fertigteilen verwendet werden.  Haufwerksporiger Beton: Im Unterschied zum gefügedichten Leichtbeton ein Beton, bei dem die Gesteinskörner oftmals gleich groß sind. Dadurch berühren sie sich nur, und es entstehen Lufthohlräume, die nicht mit Beton gefüllt sind. Sie geben dem Beton insgesamt eine rauere Oberfläche. Hochfester Beton –  Beton der Festigkeitsklassen C55/67 bis C 100/115. Leichtbeton: unterscheidet sich vom normalen Beton dadurch, dass er durch Lufteinschlüsse ein besonders leichtes Gewicht erhält. Lufteinschlüsse können hier durch Zuschlagstoffe wie Bims, Blähton, Blähschiefer oder Lavaschlacke erzielt werden. Die Wärmedämmfähigkeit ist höher als bei Normalbeton. Leichtbetonsteine gibt es in unterschiedlichen Größen und auch als Sichtmauerwerk mit verschiedenen Oberflächen. Massivbauweise: Unter Massivbauweise versteht man das Bauen mit Betonfertigteilen, Transportbeton und Mauerwerksbau. Gebäude in Massivbauweise zeichnen sich durch lange Lebensdauer, ein behagliches Raumklima und lange Wertbeständigkeit aus. Die massive Betonbauweise ist überlegen, wenn es um hohe Anforderungen an Brandschutz und Schallschutz geht. Mauermörtel: Nach EN 998-2 ein Gemisch aus einem oder mehreren Bindemitteln, Wasser und Gesteinskörnung, ggf. Zusätzen. Zusammen mit Mauersteinen wird Mauerwerk hergestellt. Ortbeton: Beton, der an dem Ort erhärtet, an dem er verbaut wird. Ortbeton wird als Transportbeton mit Fahrmischern auf die Baustelle gebracht oder an Ort und Stelle als Baustellenbeton gemischt. Porenbeton: Porenbeton ist ein Baustoff, bei dem die Luftporen in einem besonderen Herstellungsprozess entstehen.

Weiterlesen

Wohlüberlegte Materialwahl sowie die Beachtung der Verarbeitungsrichtlinien! Mängelbesichtigung mit Sanierungs.- und Präventionsvorschlag von Bauherrenhilfeautor Dipl. Ing. (FH) Robert Peterlik Als ich gerufen wurde, war der Rohbau bereits errichtet und der Innenausbau wie auch die Fassade im Begriff der Fertigstellung. Meine Aufgabe sollte folgende Klärung herbeiführen: Wo und warum der Keller (Dichtbeton) undicht war, denn der Innenputz wies nasse Flecken auf. Lesen Sie den gesamten Bericht: Wohlüberlegte Materialwahl und Beachtung der Verarbeitungsrichtlinien…

Weiterlesen

Konkurs der Baufirma hat oft fatale Folgen Linz (OTS) – Im Sommer 2010 schlitterte eine oberösterreichische Baufirma in den Konkurs. 40 Häuslbauer kamen um ihre Vorauszahlungen in der Höhe von insgesamt 1,2 Millionen Euro! Die AK fordert erneut einen besseren gesetzlichen Schutz vor Konkurs des Generalunternehmers. Weitere „Dauerbrenner“ in der AK-Bauberatung in den letzen Monaten: Mängel bei Vollwärmeschutz und Kostenüberschreitungen. „Jährlich wenden sich rund 1600 Konsumenten/-innen an unsere Bauberatung, weil sie Schwierigkeiten mit Baufirmen haben“, berichtet AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer. Besonders schlimm ist es, wenn Unternehmen pleite gehen. So geschehen im vergangenen  Sommer: 40 Oberösterreicherinnen und Oberösterreicher hatten einen Bauvertrag mit der Firma JÖDA Fertighaus GmbH abgeschlossen. Die einzelnen Konsumenten/-innen  zahlten zwischen 9000 und 37.000 Euro. Als das Unternehmen dann vom Masseverwalter geschlossen wurde, waren alle Vorauszahlungen verloren. Eine nennenswerte Leistung hatte die Firma in vielen Fällen noch gar nicht erbracht. Die beste Absicherung gegen Konkurs der Baufirma ist, keine Vorauszahlungen zu leisten und nur nach Baufortschritt zu bezahlen.  Besteht das Unternehmen jedoch auf die Vorauszahlung, wird diese in manchen Fällen durch eine Bankgarantie abgesichert. Diese gilt aber nicht für den klassischen Generalunternehmervertrag, bei dem die Kundin/der Kunde das Grundstück zur Verfügung stellt und eine Baufirma als Generalunternehmen das Haus errichtet, sondern nur für jene Konsumentinnen und Konsumenten, die von einem Unternehmer ein vorgeplantes Haus samt Grundstück erwerben. AK- Präsident Kalliauer: „Das ist völlig unverständlich. Auch ein Generalunternehmer, der eine Vorauszahlung verlangt, soll verpflichtet sein, diese durch eine Bankgarantie zugunsten der Kunden abzusichern. “ Weiterer „Dauerbrenner“ in der AK-Bauberatung sind Baumängel. Hier verzeichnen die AK-Experten/-innen vor allem beim Thema Vollwärmeschutz einen massiven Anstieg der Beschwerden. Durch die öffentliche Förderung von energiesparender Bauweise und thermischer Sanierung boomt die Branche. Immer mehr Firmen bieten diese Arbeiten an und führen sie häufig unter großem Zeitdruck durch. Nicht alle verfügen über die erforderliche Erfahrung und den finanziellen Rückhalt, um auftretende Mängel rasch und sicher beheben zu können. Kalliauer: „Wir raten, vor Vertragsabschluss unbedingt einen Haftrücklass zu vereinbaren.“ Weiteres Problemkind: Kostenvoranschläge. Sie werden häufig weit überschritten. „Manche Angebote vermitteln den Eindruck, dass die veranschlagten Kosten unrealistisch niedrig berechnet wurden, um seriös kalkulierende Mitbewerber zu unterbieten“, kritisiert Kalliauer und rät Betroffenen, sich an die AK zu wenden: „Wir überprüfen, ob bei Kostenüberschreitungen auch wirklich alles rechtens war.“…

Weiterlesen