Eckpunkte zum Wohnbaupaket und Handwerkerbonus Für Handwerkerleistungen ab dem 1. März 2024 können Förderungen beantragt werden, die zwischen mindestens 50 Euro und maximal 2.000 Euro pro Person für das Jahr 2024 und maximal 1.500 Euro pro Person für das Jahr 2025 liegen. Den Handwerkerbonus ab sofort unter handwerkerbonus.gv.at beantragen. Über den Handwerkerbonus Der Handwerkerbonus ist Teil des Wohn- und Baupakets der Bundesregierung. Der entsprechende Abänderungsantrag soll am Mittwoch im Parlament eingebracht werden. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Bauwirtschaft und das Handwerk zu unterstützen und gleichzeitig Investitionen in Wohn- und Lebensbereiche zu fördern. Was wird gefördert? Der Handwerkerbonus dient als finanzieller Anreiz für Handwerksleistungen im privaten Wohn- und Lebensbereich. Gefördert werden Arbeitsleistungen von Handwerkern im eigenen Zuhause, wie beispielsweise das Ausmalen, der Einbau von Küchen, das Verlegen von Fliesen und ähnliche Tätigkeiten. Auch Handwerksleistungen im Zusammenhang mit dem Hausbau oder der Schaffung von Wohnraum sind förderfähig. Die Förderung umfasst Handwerkerleistungen, die rückwirkend ab dem 1. März 2024 bis zum 31. Dezember 2025 erbracht werden. Es gibt zwei Förderperioden: 2024 und 2025. Für das Jahr 2024 liegt die Förderobergrenze bei 2.000 Euro pro Person, während sie für 2025 bei 1.500 Euro pro Person liegt. Insgesamt stehen 300 Millionen Euro zur Verfügung. Ein wesentliches Merkmal des Handwerkerbonus ist die Möglichkeit, mehrere Rechnungen in einem Antrag zusammenzufassen, was die Antragstellung vereinfacht. Rechnungen müssen die Arbeitsleistungen gesondert ausweisen und sind unbedingt aufzubewahren. Die Antragsphase für den Handwerkerbonus hat am 15. Juli 2024 begonnen. Anträge können für Arbeiten eingereicht werden, die seit dem 1. März 2024 durchgeführt wurden. Mehr< (Veröffentlicht am 16.07.2024)…