GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
     

Ein Zuhause mit Wohlfühlatmosphäre trägt zum eigenen Wohlbefinden bei. Umfassende Renovierungen sind deshalb nur eine Frage der Zeit. Maßnahmen wie Tapezieren, Streichen oder das Verlegen neuer Fußböden sind zwar mit einem hohen Arbeits- und Zeitaufwand verbunden, werten das eigene Zuhause jedoch deutlich auf. In folgenden Beitrag klären wir auf, mit welchen Maßnahmen die eigene Wohnung oder Häuser ohne größeren Aufwand selbst aufgewertet werden können und wo das Einschalten einer Fachfirma sinnvoll ist.   Was ist eine Renovierung?   Eine Renovierung schließt in erster Linie oberflächliche Erneuerungen sowie Schönheitsreparaturen ein. Die Bausubstanz der eigenen vier Wände bleibt unberührt. Stattdessen werden alltägliche Abnutzungserscheinungen verbessert. Häufig sind Renovierungen nach einem Auszug erforderlich, wenn die eigenen vier Wände neu tapeziert oder gestrichen werden müssen. Ein weiterer wichtiger Bestandteil von Renovierungen ist ein Austausch von Bodenbelägen. Im Rahmen einer Sanierung werden an den Immobilien zumeist auch Arbeiten im Heizungs-, Elektro- und Sanitärbereich vorgenommen.   Welche Eigenleistungen sind sinnvoll?   Je mehr Eigenleistungen Mieter oder Immobilienbesitzer bei einer Renovierung erbringen, desto mehr Geld können sie sparen. Wer jedoch nur wenige handliche Fertigkeiten besitzt, muss oftmals nicht nur viel Zeit einplanen. Zumeist lässt das Ergebnis ebenfalls zu wünschen übrig. Hobby-Heimwerker können beispielsweise den Wandausbau übernehmen oder gar Wände  und Decken verputzen. Mit etwas Übung spricht nichts dagegen, Tapeten in Eigenregie an der Wand anzubringen. Neben leichten Streich- und Montagearbeiten bedarf eine Renovierung des Fußbodens besonderer Aufmerksamkeit. Mithilfe kleiner Ratgeber aus dem Internet gelingt es dann, Bodenbeläge wie Teppiche, Vinyl oder Laminat zu verlegen. Häufig genügt allerdings auch eine professionelle Teppichreinigung durch Anbieter wie die DTR Teppichreinigung, um dem eigenen Fußboden zu neuem Glanz zu verhelfen.   Sonderfall Fliesen?   Fliesenlegung ist ein Sonderfall. Eine erfolgreiche Verlegung von Fliesen bedarf viel Erfahrung und dem nötigen handwerklichen Geschick. Wer Fliesen in Eigenregie verlegt und dabei grobe Fehler macht, kann diese Makel im Nachhinein nur schwer korrigieren. In dem Fall gewähren Fachbetriebe eine deutlich bessere Qualität.   Bei diesen Renovierungsarbeiten ist ein Fachbetrieb die bessere Wahl   Hohe Ansprüche stellen Heizungs-, Elektro- und Sanitärinstallationen, von denen viele Arbeiten nur durch ausgebildete Fachkräfte durchgeführt werden dürfen. Ein wichtiger Bestandteil sind Arbeiten am Sicherungskasten. Weil Gewährleistungsansprüche für diese Bereiche eine große Rolle spielen, sollten sich Eigenleistungen für Elektro-, Sanitär- und Heizungsanlagen auf ein Minimum beschränken. Trotz Kostenersparnis bei Eigenleistungen hat eine selbst durchgeführte Altbausanierung einen großen Nachteil. Führt die…

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„Gefunden bei beton.org„  Rohbauten im Winter gut schützen! die Hälfte aller Neubauten ist heute von Schimmel betroffen. Dies geht aus einer internen Umfrage des Verbands Privater Bauherren (VPB) hervor. Als Hauptursache dafür sieht VPB- Vorstandsmitglied Rüdiger Mattis die zunehmenden Winterbaustellen, die außerdem nicht ordentlich betreut werden. „Früher wurde im Winter überhaupt nicht gebaut. 1886 etwa war das Bauen im Winter in Leipzig sogar baupolizeilich verboten! Heute ist das unvorstellbar: Bauunternehmer wollen möglichst das ganze Jahr arbeiten, Schlüsselfertiganbieter müssen Zeitpläne erfüllen, Bauherren drängen beim Architekten auf schnellen Einzug, egal, wie das Wetter ist“, beobachtet Bausachverständiger Mattis seit Jahren. Hinzu kommen neue Baustoffe, die das Bauen im Winter erlauben. Aber das wiegt Handwerker wie Bauherren nach VPB-Erfahrung in falscher Sicherheit. „Zwar sind die modernen Baumaterialien bis plus 5 Grad einsatzfähig, aber dieses Limit markiert die Mindesttemperatur“, erläutert Rüdiger Mattis. „Wenn es tagsüber fünf Grad warm ist, dann kann es trotzdem nachts frieren. Und dafür sind die meisten Baustoffe nicht geeignet.“  Das Hauptproblem auf Winterbaustellen ist die Feuchtigkeit. Eine Baustelle muss trocknen können. Wenn Estrich aufgebracht oder die Innenwände verputzt werden, dann entsteht im Haus viel Feuchtigkeit. Die muss raus. Das geht nur durch konsequentes Heizen und Lüften. Weil aber die meisten Häuser in dieser Bauphase noch gar keine funktionierende Heizung haben, wird elektrisch geheizt. „Und weil das relativ teuer ist, wird oft aufs Heizen verzichtet„, beobachtet der Bausachverständige. Ein Problem beobachten wir häufig im Winter: Im Erdgeschoss und im ersten Stock wird verputzt und geheizt, während die Luke zum unausgebauten und ungedämmten Dachgeschoss sperrangelweit offen. Das ist bauphysikalisch fatal“, weiß Bauingenieur Mattis, „denn die Feuchtigkeit aus dem unteren Bereich zieht wie in einem Kamin nach oben und schlägt sich dort an den kühlen Dachsparren nieder.“ Diese Feuchtigkeit führt fast immer zu Schimmelbefall, der später teuer saniert werden muss. „Lesen Sie den gesamten Artikel und nutzen Sie weitere Information zum Thema auf beton.org“ Rohbau im Winter schützen!…

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Wohlfühlen auf eine natürliche Art und Weise mit … D-Nesselwang: Durch Naturbo Lehmplatten kann die Gebäude Feuchtigkeit um 90 Prozent gesenkt werden. Das patentierte System ermöglicht ein gesundes Leben und spart auch noch Geld. Naturbo-clima, Naturbo-windows und Naturbo-therm: das sind Lehmprodukte, die für umweltschonende und gesunde Lebensweise stehen. Lehm ist als ökologischer Baustoff ideal für Allergiker. Er reguliert die Luftfeuchtigkeit im Raum, bindet Gerüche und Schadstoffe, speichert Wärme und reduziert sogar Elektrosmog. Damit sorgen Naturbo – Lehmbauplatten für ein geniales Raumklima. Naturbo-Lehmbauplatten sind sehr stabil und selbsttragend. Die Montage von Bildern und ähnlichem stellt kein Problem dar. Sie halten damit leicht dem Vergleich mit klassischen Gipskartonwänden stand. Erst durch Naturbo ist der Einsatz von Lehmputz im Innenausbau möglich, ohne wochenlange Trocknungszeiten in Kauf nehmen zu müssen. Denn das Naturbo Lehmputz-Trockenbausystem verfügt über einen hohen Vorfertigungsgrad. Es  wird überall dort eingesetzt, wo Trockenbau sinnvoll ist – bei Renovierungen und Sanierungen, in Wohn- und Geschäftsräumen, selbst in Bad und WC, und natürlich bei neuen und bestehenden Holzhäusern. Interessant ist auch die spezielle Lösung für Nischen und Fensterleibungen. Die speziell entwickelte Lehmplatte Naturbo-windows ist so konzipiert, dass sie ohne Kontakt zur Rohbauwand montiert werden kann. Auf diese Weise werden Spannungsrisse weitgehend vermieden. Ursprungsartikel Bildquelle: EMOTON Wandheizungdetail…

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DIE NEUE AUFTRAGSGEBERHAFTUNG BEI BAULEISTUNGEN Da in den letzten Jahren der Sozialbetrug im Bereich der Bauwirtschaft enorme finanzielle Einbußen bei der Sozialversicherung verursacht hat, wurde das „AuftraggeberInnen–HaftungsG“ bereits 2008 als Regierungsvorlage beschlossen. Mit 01.09.2009 soll dieses Gesetz nunmehr in Kraft treten. Ziel der gesetzlichen Neuregelung ist, dass Unternehmer, die ihre Bauleistungen an Subunternehmer weitergeben, veranlasst werden, genau auf die Seriosität ihrer Subunternehmer zu achten. Dadurch soll gesichert sein, dass die hohen Ausfallschäden für die Sozialversicherungsträger künftig reduziert werden. 1. Haftungstatbestand – Das Sonderhaftungsrecht der Generalunternehmer bzw. Auftraggeber wird künftig in den § 67a – § 67d ASVG geregelt und die Erbringung von Bauleistungen umfassen, welche von einem Unternehmen (Generalunternehmer) an ein anderes beauftragtes Unternehmen (Subunternehmer) ganz oder teilweise weitergegeben werden. Dabei knüpft die begriffliche Definition der „Bauleistungen“ an die gesetzliche Regelung gemäß § 19 Abs 1a UStG an, wonach Bauleistungen all jene Leistungen sind, die der Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken dienen. Bei der Auftraggeberhaftung handelt es sich de facto um eine vom konkreten Auftrag losgelöste Haftung für alle Beitragsschulden des beauftragten Subunternehmers bei den Krankenversicherungsträgern. Diese Auftraggeberhaftung tritt mit dem Zeitpunkt der Leistung des Werklohns an den Subunternehmer ein und umfasst alle Beiträge und Umlagen an den Subunternehmer, die bis spätestens zum Ende des Kalendermonats fällig werden, indem die ganze oder teilweise Zahlung des Werklohns erfolgt ist. Dabei ist es nebensächlich, ob die Beiträge und Umlagen aus dem konkreten Auftrag stammen. Eine Haftung kann allerdings nur dann erfolgen, sofern der Krankenversicherungsträger gegen das Subunternehmen zur Hereinbringung der geschuldeten Beiträge und Umlagen erfolglos Exekution geführt hat bzw. sich der Subunternehmer bereits in Konkurs befindet. 2. Haftungsbefreiung-Unter bestimmten Vorraussetzungen sieht § 67a Abs 3 ASVG Befreiungen für den Generalunternehmer vor: wenn das beauftragte Unternehmen zum Zeitpunkt der Leistung des Werklohns in der Gesamtliste der Haftungsfreistellenden Unternehmer (HFU-Gesamtliste) aufscheint, 0d.  wenn der Generalunternehmer 20 % des Werklohns vom jeweils zu leistenden Werklohn abzieht und diesen „Haftungsbetrag“ gleichzeitig mit der Leistung des restlichen Werklohns an das Dienstleistungszentrum überweist. Die Leistung des Haftungsbetrages durch den Generalunternehmer wirkt gegenüber dem Subunternehmer schuldbefreiend und gilt als Drittleistung, weshalb diese im Falle eines Konkursverfahrens des Subunternehmers nicht der Anfechtung unterliegt. 3. Umgehungsgeschäfte Gemäß § 67a Abs 10 ASVG erstreckt sich die Auftraggeberhaftung auch auf jedes weitere Subunternehmen, wenn die Beauftragung als Rechtsgeschäft…

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Notorisch unterbesetzte Baupolizei rasch aufstocken – für mehr Sicherheit Wien (OTS) – Wie kommen Zehntausende Wienerinnen und Wiener, die in Altbauten wohnen, dazu, in Angst zu leben, „dass ihnen buchstäblich die Decke auf den Kopf fällt“, fragt der Wiener ÖVP-Wohnbausprecher. Als „Alibi- Aktion“ bezeichnet der Wohnbausprecher der ÖVP Wien, Stadtrat Norbert Walter, die angebliche „Aktion scharf“ von Wohnbaustadtrat Ludwig und der Baupolizei als  Reaktion auf die sich häufenden Hauseinstürze.“Die Baupolizei ist in dieser Kette das schwächste Glied, weil sie zwar gute Arbeit leistet, aber notorisch unterbesetzt ist. Was Wien braucht, sind rasch mehr Baupolizisten und damit einhergehend eine raschere Verfahrensabwicklung. Der Wohnbaustadtrat ist aufgefordert, den Personalmangel rasch zu beheben und zusätzliche Mitarbeiter für die Baupolizei auszubilden.“ weiterlesen……

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