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KI und Bauwirtschaft – unnötig Stress oder große Chance? Im letzten KI-Beitrag ging es um die Einführung der neuen EU-Verordnung (AI Act), die hauptsächlich darauf abzielt, Künstliche Intelligenz im Hinblick auf „Transparenz“ zu regulieren. Doch welche Auswirkungen hat diese Verordnung, insbesondere auf die Bauwirtschaft? Hier gleich die enttäuschende Antwort: Das lässt sich nicht eindeutig sagen. Die KI-Verordnung regelt nicht alle Aspekte rund um das Thema KI. Es kommen zum Beispiel auch Bestimmungen aus dem Urheberrecht, dem Datenschutzrecht und dem Produkthaftungsrecht ins Spiel. Der Tatsache, dass der AI Act Künstliche Intelligenz innerhalb der EU regulieren soll, steht gegenüber, dass die derzeit meistgenutzten KI-Modelle aus Regionen außerhalb der EU (konkret aus den USA) stammen. Im Rahmen der KI-Verordnung müssen KI-Entwickler unter anderem die Trainingsdaten der verwendeten KI-Modelle transparent offenlegen (vorausgesetzt, die Verordnung gilt für die jeweilige KI, die in der EU eingesetzt wird). Die Reaktion der US-amerikanischen Tech-Giganten auf die EU-Regulierung dürfte kaum positiv ausfallen. So plant Meta (früher Facebook) nach aktuellem Stand, die neueste Version seines Sprachmodells „LLaMA“ nicht in der EU zur Verfügung zu stellen. Andererseits könnte dies die Entwicklung von „AI made in Europe“ fördern. Ausgerechnet OpenAI (Entwickler von ChatGPT) ist doch sehr verschlossen, was die verwendeten Trainingsdaten angeht. Was hat es mit den diesen Daten auf sich? Lassen wir die rechtlichen Aspekte beiseite und tauchen tiefer in das Thema Daten und KI-Training ein. In unserer Welt gibt es nahezu unendlich viele Informationen, die aus den unterschiedlichsten Quellen stammen können (z. B. durch Messen und Beobachten). Wir versuchen stets, diese Informationen zu speichern und weiterzugeben. Durch diesen Prozess entstehen „Daten“. Ein Beispiel dafür ist ein Datensatz in Form einer Tabelle mit Spalten und Zeilen, der Informationen über etwas enthält (z. B. eine einfache Excel-Tabelle). Wenn man etwas beobachtet, kann es verschiedene Merkmale aufweisen. Diese Merkmale (auch Features genannt) werden in den Spalten der Tabelle dargestellt. Die jeweiligen Beobachtungen entsprechen den Zeilen. Der Schnittpunkt eines bestimmten Merkmals mit einer bestimmten Beobachtung wird als Datenpunkt bezeichnet. Daten in diesem Format sind „strukturierte“ Daten (geordnet). Viele andere Daten sind jedoch nicht strukturiert (z. B. Bilder, Videos, Audios und Dokumente). In diesem Fall sprechen wir von „unstrukturierten“ Daten. Die Daten selbst bestehen entweder aus Zahlen (numerische Daten) oder Wörtern (kategorische Daten). Diese unterschiedlich strukturierten Daten werden dem jeweiligen ML-Algorithmus zum Training zur Verfügung gestellt. Das Maschinelle Lernen (ML) kennt folgende Lernarten: Überwachtes Lernen, unüberwachtes Lernen und verstärkendes Lernen. Wichtig…

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KI und Bauwirtschaft – unnötig Stress oder große Chance? Im August 2024 ist das weltweit erste Gesetz zur Regulierung von künstlicher Intelligenz in Kraft getreten. Mit der Einführung des AI Acts wurden zahlreiche Begriffe in diesem Zusammenhang definiert. Die Anwendungen von künstlicher Intelligenz entwickeln sich nicht nur sehr schnell, sondern können maßgeblich die Gesundheit, die Grundrechte und die Umwelt beeinflussen. Das macht eine übergeordnete EU-Regulierung dieser Technologie, insbesondere im Rahmen einer geschäftlichen Tätigkeit, notwendig. Ebenso stellt sich nun die Frage, inwiefern Unternehmen von den neuen Regelungen des AI Acts betroffen sind. Konkret: Werden im Unternehmen KI-Systeme eingesetzt, die unter den Anwendungsbereich des AI Acts fallen? Vorab: Diese und weitere Fragen kann der vorliegende Beitrag nicht beantworten. Er soll jedoch ein Grundverständnis vermitteln und das Interesse für die rechtlichen Aspekte einer KI-Anwendung im eigenen Unternehmen im Rahmen des AI Acts fördern. Dieser Beitrag kann eine individuelle Rechtsberatung nicht ersetzen. Der AI Act definiert ein KI-System als Software, die mehr oder weniger autonom betrieben werden kann, anpassungsfähig ist und aus gelernten Daten (Aspekt des maschinellen Lernens) Schlussfolgerungen (Entscheidungen, Prognosen etc.) ableiten kann, um bei Bedarf sogar einen neuen Output zu erzeugen. Wichtig ist hierbei die Unterscheidung zu herkömmlichen Softwaresystemen, bei denen der Mensch zuvor umfassende Regeln programmiert hat, die die Software in der Anwendung strikt befolgt. KI-Systeme sollten sich vielmehr diese Regeln selbst erstellen. Diese Definition kann dennoch sehr breit interpretiert werden (wir erhalten jedoch erstmalig eine Legaldefinition von „KI“). Der AI Act teilt KI-Systeme in verschiedene Stufen hinsichtlich ihres Anwendungsrisikos ein: Verbotene KI-Systeme (z. B. Manipulation des menschlichen Verhaltens) KI-Systeme mit hohem Risiko (z. B. Komponenten in der kritischen Infrastruktur) KI-Systeme mit begrenztem Risiko (z. B. Chatbots wie ChatGPT) KI-Systeme mit minimalem bzw. keinem Risiko (z. B. in Videospielen) Jede dieser Risikostufen legt unterschiedliche Verpflichtungen für die jeweiligen Akteure im Sinne des AI Acts fest. Daher die nächste Frage: Wer bin ich (als Unternehmer) für das Gesetz? Die Begriffsbestimmungen des AI Acts definieren in dieser Hinsicht KI-Akteure wie Anbieter, Bereitsteller, Händler und Betreiber. Unternehmen in der Baubranche werden überwiegend als „Betreiber“ oder „Anbieter“ agieren. Ein Anbieter wäre z. B. ein Unternehmen, das sich ein KI-System von anderen entwickeln lässt und es dann auch in der eigenen Organisation in Betrieb nimmt. Ein „Betreiber“ verwendet das KI-System in eigener Verantwortung und kann daher auch ein Anbieter sein. Das bedeutet, es gibt für die jeweilige Risikostufe des KI-Systems Verpflichtungen, die von…

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