GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
     

Stichflamme nach Thermenwartung aufgrund Rußablagerung Die durchgeführte jährliche Wartung der Gastherme wurde ordnungsgemäß und korrekt von einem Fachmann abgehandelt. Tage später so der Kunde –  ist bei der Inbetriebnahme der Gastherme eine Stichflamme aus der Brennkammer ausgetreten! Nach einer Kontrolle der Gastherme und einem Gespräch wurde das Auftreten der Stichflamme geklärt: Aufgrund der jährlichen Kehrung die kurz nach dem Thermenservice statt gefunden hat, setzte sich die vom Rauchfangkehrer losgelöste schwarze Substanz (Ruß) in der kürzlich gewarteten Brennkammer ab! Fazit: Die Ablagerungen verpufften bei der Zündung in der Brennkammer! Um jegliche Brandgefahr bzw. Kohlenmonoxid-Bildung (Kohlenmonoxid ist ein farbloses giftiges Gas, das wir weder riechen noch schmecken können) zu verhindern sowie Reklamationsansprüche ungerechtfertigt an die Wartungsfirmen zu stellen ist unbedingt auf den Kehrtermin der jährlichen Hauptkehrung zu „achten“ und das Service Ihrer Gastherme nachfolgend zu koordinieren. Kehrtermine durch den Rauchfangkehrer werden in Wohnhäuser mit mehr als einer Wohneinheit durch einen Aushang bekannt gegeben. Bei Einzel-Gebäude ist der Termin mit dem Rauchfangkehrer und dem Fachbetrieb zum Thermenservice eigenständig zu organisieren. Eine gewisse Staubentwicklung bei der Kehrung ist unvermeidbar, daher wird vom Rauchfangkehrer und Installateur Fachbetrieben empfohlen, die Einmündungsstellen bei Gasfeuerstätten rechtzeitig abzudichten. Autor: Ing. Manfred Moravec…

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