Vorortbegehung – Sichtung von grob fahrlässigem Abgasrohr! Normalerweise sind die Rauchfangkehrer unerbittlich und schalten so eine Installation ab. Das Gegengefälle im Abgasrohr ist nicht nur unübersehbar, sondern auch grob fahrlässig. Abgasanlagen müssen immer mit Gefälle zum Gerät installiert sein! Der Grund ist, dass eventuell bildendes Kondensat ungehindert in das Gerät zurückfließen kann und das Abgas ungehindert nach oben strömt. Wichtig und als schwerer Mangel zu werten ist ebenfalls die falsche Steckrichtung der Rohre. Technische Richtigstellung: Austausch der Rohre, Mauerstutzen höher stemmen. Spätestens jetzt sollten alle die ein Gasgerät mit Kaminanschluss haben „kontrollieren“, ob das wenigstens Zuhause in Ordnung ist. SV Andreas Berger Bildquelle: Sachverständigenbüro Andreas Berger. Bildentstehung bei Planungsbegehung zur Heiztechnik unseres „Sanierungsprojekts“ der Vereinsräumlichkeiten! …
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