GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
     

Besonders in Regenzeiten können Bau- und Grabungsarbeiten in Nachbars Garten die Stabilität und Tragfähigkeit des Bodens auf Ihrem eigenen Grundstück gefährden. Schnell stellt sich die Frage nach probaten Rechtsbehelfen, um derartigen schädigenden Aktivitäten des Nachbarn angemessen zu begegnen.

Die österreichische Rechtsordnung fasst sämtliche Schadenshandlungen in diesem Zusammenhang im Begriff der „Vertiefung eines Grundstücks“ zusammen und statuiert in § 364 b ABGB:

„Ein Grundstück darf nicht in der Weise vertieft werden, dass der Boden oder das Gebäude des Nachbars die erforderliche Stütze verliert, es sei denn, dass der Besitzer des Grundstückes für eine genügende anderweitige Befestigung Vorsorge trifft.“

Vertiefung ist in diesem Sinne jede Tätigkeit Ihres Nachbarn auf seinem Grundstück, die zu einer Senkung Ihres Grundstücks führen kann. Ein wesentliches Kriterium für das Vorliegen einer Senkung ist dabei, dass dem Boden jene Stütze entzogen wird, ohne die ein Gebäude Gefahr läuft, Schaden zu nehmen. Eine Gefährdung der  Unversehrtheit des Gebäudes ist nach ständiger Rechtsprechung des OGH ausreichend.

Wesentlich zu wissen ist, dass § 364 b ABGB dem gefährdeten Nachbarn nicht nur Unterlassungs- sondern auch Wiederherstellungs- und Schadenersatzansprüche einräumt. Wichtig ist es die Schäden ausreichend zu dokumentieren, es besteht auch die Möglichkeit beim örtlich zuständigen Bezirksgericht ein Beweissicherungsverfahren zu beantragen.

Arthur Machac, Rechtsanwalt