GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
Vorsicht bei diesen Firmen  Spenden gegen Pfusch am Bau  Newsletter abonnieren  Bessere-Welt-Prämie

Bautechnische Vorschriften

Im Gegensatz zu den immer noch 9 verschiedenen Landesbauordnungen, wurden im Jahr 2008, in den meisten Bundesländern die Bauvorschriften in Bezug auf eine Harmonisierung der technischen Vorschriften novelliert. Grundlage der technischen Vorschriften sind die OIB-Richtlinien 1 bis 6. Die Bundesländer haben die OIB-Richtlinien in ihren Bauordnungen für verbindlich erklärt, es kann jedoch gemäß den Bestimmungen in den diesbezüglichen Verordnungen der Bundesländer von den OIB-Richtlinien abgewichen werden, wenn die Bauwerberin/der Bauwerber nachweist, dass ein gleichwertiges Schutzniveau erreicht wird, wie bei Einhaltung der OIB-Richtlinien. Durch die in allen Bundesländern erfolgte Verbindlichmachung der OIB-Richtlinie 6 wird auch der Energieausweis für Gebäude in einer Gesetzesnorm standardisiert. Die OIB-Richtlinien dienen der österreichweiten Harmonisierung der bautechnischen Vorschriften. Sie werden vom OIB herausgegeben und von den Ländern ins Baurecht übernommen.

OIB-Richtlinien

Aktuelle Fassung Frühere Fassungen
OIB-Richtlinien 2019 OIB-Richtlinien 2015
OIB-Richtlinien 2011
OIB-Richtlinien 2007

 

Die OIB-Richtlinien sind entsprechend den Grundanforderungen für Bauwerke der Bauproduktenverordnung (Berichtigung) gegliedert. Lediglich für die Grundanforderung „Nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen“ gibt es keine OIB-Richtlinie. Es sind somit folgende OIB-Richtlinien anzuwenden:

OIB-Richtlinien
OIB-RichtlinieN Bezeichnung
OIB-Richtlinie 1 Mechanische Festigkeit und Standsicherheit
OIB-Richtlinie 2 Brandschutz
OIB-Richtlinie 2.1 Brandschutz bei Betriebsbauten
OIB-Richtlinie 2.2 Brandschutz bei Garagen, überdachten Stellplätzen und Parkdecks
OIB-Richtlinie 2.3 Brandschutz bei Gebäuden mit einem Fluchtniveau von mehr als 22 m
OIB-Richtlinie 3 Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz
OIB-Richtlinie 4 Nutzungssicherheit und Barrierefreiheit
OIB-Richtlinie 5 Schallschutz
OIB-Richtlinie 6 Energieeinsparung und Wärmeschutz