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Schutzmaßnahmen für Schneemassen und Eisflächen nicht vergessen!

Schnee im Winter verbindet man meist mit Skifahren, Eiskaufen oder Rodeln. Doch auch Dachlawinen bringt die weiße Pracht mit sich. Wenn Tauwetter einsetzt ist Vorsicht geboten! Meist kommt man zwar mit einem Schrecken davon, wenn schwere, nasse Schneemassen zu Boden stürzen. Doch wenn man von Eiszapfen oder Eisbrocken getroffen wird, kann das böse ausgehen. Verletzungen sind vorprogrammiert.

  • Der richtige Schutz vor abrutschenden Schneemassen

Grundsätzlich gilt: Je steiler das Dach, je höher das Haus und je mehr Schnee in der Gegend fällt, umso mehr Schutzmaßnahmen müssen Sie treffen. Ein Schutz ist verpflichtend, wenn Lawinen auf öffentlichen Wegen oder über Hauseingängen abgehen können. Auch der Straßenverkehr darf nicht beeinträchtigt werden. In schneereichen Regionen und wenn das Haus ein Steildach mit einer Neigung von 45 Grad hat, müssen Sie gemäß der Bauaufsichtsbehörde ebenfalls Vorkehrungen treffen. Schreibt diese keine Schutzmaßnahmen vor, bleibt es dem Bauherrn überlassen, Maßnahmen zu treffen. Schneeschutzsysteme wie Schneefanggitter oder Schneestopper sollten Sie von Anfang an mit einplanen. Sie lassen sich jedoch auch jederzeit nachrüsten. Übrigens: Diese Vorrichtungen können Sie, nach entsprechender Prüfung, auch als Abrutschsicherung bei eventuell notwendigen Dachbegehungen nutzen.

Ebenfalls ist es „wichtig“ die Vorkehrungen im Bereich vom Gehsteig zu treffen, ein Ausrutschen mit Personenschaden ist meist problematisch! Gehwege die dem öffentlichen Verkehr dienen müssen geräumt und nötigenfalls gestreut werden! Ist kein Gehsteig vorhanden muss ebenfalls der Straßenrand bis zu 1 Meter von Schnee und Eis gesäubert werden. Gehwege müssen zwischen 6 Uhr und 22 Uhr geräumt sein. Eisbildung und Schnee muss von Dächern entfernt werden. Warnhinweise zur Prävention mit zum Beispiel aufgestellten Warnlatten ist nur eine Sofortmaßnahme.

  • Wer haftet im Schadenfall?

Zu beachten ist, dass grundsätzlich der Hauseigentümer dafür zu sorgen hat, dass vom Dach keine Lawinen abgehen können und die Gehwege geräumt sind. Er sollte Warnstangen aufstellen und für die baldige Räumung des Schnees vom Dach sorgen. Tut er das nicht, kann er dafür verantwortlich gemacht werden. Ein Nichtbeachten dieser Ordnungen kann teuer werden. Anzeigen werden nach der StVo mit Geldstrafen geahndet.  Schließlich darf von seinem Besitz keine Gefahr ausgehen. Natürlich kann Sie als Passant oder Autobesitzer eine Mitschuld treffen, wenn Sie Ihr Glück herausfordern. Wenn Sie bei entsprechender Aufmerksamkeit die Gefahr hätten erkennen können, kann es sein, dass sich Ihre Schadenersatzforderungen vermindern.

Was tun bei Schäden?

Ist trotz aller Vorsichtsmaßnahmen ein Schaden durch zum Beispiel eine Dachlawine entstanden, sollten Sie ihn so genau wie möglich dokumentieren. Namen und Adressen von Zeugen sowie Fotos sind dabei äußerst hilfreich. Sowohl der Hauseigentümer als auch der oder die Geschädigte sollten so bald wie möglich bei der Versicherung eine Schadenmeldung erstatten. Mit freundlicher Bereitstellung Zürich Versicherungs-Aktiengesellschaft

 Bildquelle: Zürich Versicherungs AG
Bildquelle: Zürich Versicherungs AG

3 comments

  1. Hallo! Bei meinem Dach löste sich im letzten Jahr eine Schneelawine wodurch eine Dame leicht verletzt wurde. So eine Situation artet aus! Empfehle JEDEM zu Sicherheitsvorkehrungen!

    1. Günther Nussbaum-Sekora

      Das hängt grundsätzlich von der Dachform, Dachneigung und Art der Dachdeckung ab. Aber fast alle Produkte aus dem Neubau sind hier verwendbar, das Dach muss ohnehin geöffnet werden, ausgenommen Metalldachdeckungen wie Profilbleche und Doppelstehfalzdächer, da wird auf die Fälze befestigt. Für ein konkrete Antwort bitte ich um eine konkrete Falldarstellung… Günther Nussbaum-Sekora

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