GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
     

.Der Begriff „Baurecht“ bezeichnet 2 Dinge: Auf der einen Seite die Gesamtheit aller Rechtsnormen (Gesetz, Verordnungen, Richtlinien, …), das Bauen betreffend. Und auf der anderen Seite das veräußerliche, vererbliche und allenfalls zeitlich beschränkte Recht, ein Bauwerk zu erstellen oder zu haben. Eine detaillierte Beschreibung beziehungsweise Wiedergabe der wichtigsten Baugesetze und Bauordnungen ist in diesem Rahmen nicht möglich, da es in Österreich nicht eine, sondern neun unterschiedliche Bauordnungen gibt. Das Bauwesen unterliegt der Landesgesetzgebung.

Im Jahr 2008 wurden jedoch in den meisten Bundesländern die Bauvorschriften in Bezug auf eine Harmonisierung der technischen Vorschriften novelliert. Grundlage der technischen Vorschriften sind die OIB-Richtlinien 1 bis 6. Die Bundesländer haben die OIB-Richtlinien in ihren Bauordnungen für verbindlich erklärt, es kann jedoch gemäß den Bestimmungen in den diesbezüglichen Verordnungen der Bundesländer von den OIB-Richtlinien abgewichen werden, wenn die Bauwerberin/der Bauwerber nachweist, dass ein gleichwertiges Schutzniveau erreicht wird, wie bei Einhaltung der OIB-Richtlinien. Durch die in allen Bundesländern erfolgte Verbindlichmachung der OIB-Richtlinie 6 wird auch der Energieausweis für Gebäude in einer Gesetzesnorm standardisiert.

Hier finden Sie eine Auflistung der wichtigsten Baugesetze in ihrer aktuellen Fassung, geordnet nach Bundesländern.

Letzte Aktualisierung: 21. Januar 2021

Quelle: oesterreich.gv.at-Redaktion