Baupraxis – Die Abwicklung von Bauvorhaben ist mitunter ein sehr komplexer Vorgang!
ARS: Die Akademie für Recht, Steuern & Wirtschaft – der größte, private Aus- und Weiterbildungsveranstalter – bietet Ihnen optimalen Informations- und Wissensvorsprung. Der Lehrgang: Die Abwicklung größerer Bauvorhaben ist mitunter ein sehr komplexer Vorgang. Durch die ökonomischen Zwänge des modernen Wirtschaftslebens wird es zunehmend wichtiger, den genauen Umfang der gesetzlichen Rechte und Pflichten nicht bloß oberflächlich zu kennen. Dabei ist immer häufiger die Kenntnis des Gesetzestextes alleine nicht ausreichend.
Lehrgang: Rechtsfragen der Baupraxis
- 13. Oktober – 04. November 2011, Wien
- 15. – 31. März 2012, Linz
- 26. April – 11. Mai 2012, Wien
- Nähere Information sowie Buchungsmöglichkeit finden Sie HIER
VON DEN BESTEN LERNEN! – ARS – Akademie für Recht, Steuern & Wirtschaft;Als größtes privates Weiterbildungsunternehmen in Österreich ist die ARS seit Jahren in der beruflichen Erwachsenenbildung erfolgreich. Die ARS bietet ein breites Portfolio an maßgeschneiderten Veranstaltungen für Bauherren, Techniker, Zivilingenieure, Manager, SV und Juristen. Die TOP-Experten aus der Praxis fungieren als ARS-Referenten. Ob top-aktuelle gesetzliche Änderungen, neue Trends, Basiswissen für den beruflichen Aufstieg oder Weiterentwicklung der eigenen Persönlichkeit, die ARS steht Ihnen als starker Partner in Punkto Weiterbildung zur Seite. Nähere Information unter www.ars.at |
- Dieser 4-tägige Kurzlehrgang soll dem Baupraktiker juristische Kenntnisse vermitteln, die vor allem in der Praxis als Leitfaden dienen können.Alle Module einzeln buchbar! Für Baupraktiker wird in jedem Fall Modul 1 als Grundlage empfohlen!Seminar-Vortragneder: Ing. DDr. Hermann WenuschAuf Bauwerkvertragsrecht spezialisierter Rechtsanwalt mit umfangreicher Ausbildung und Erfahrung: verfügt neben Studium der Rechtswissenschaften und der Betriebswirtschaft auch über eine HTL-Ausbildung als Tiefbautechniker; vor seiner Karriere als Rechtsanwalt jahrelange Tätigkeit in der Baubranche; Autor zahlreicher Publikationen, die in nahezu allen Standardwerken zum Bauwerkvertragsrecht angeführt werden; war als Experte des Österreichischen Normungsinstituts als Leiter der entsprechenden Arbeitsgruppe wesentlich an der Überarbeitung der ÖNORM B 2110 beteiligt; durch die anwaltliche Praxis, aber auch durch regelmäßig gehaltene Vorträge mit den aktuellen Problemen der bauwirtschaftlichen Praxis bestens vertraut.Seminareinzelheiten: Tag 1: Juristische Grundlagen für den Baupraktiker:
- Rechtsquellen – Geltung von ÖNORMEN – Juristische Methoden
- Unterschied zwischen Dokumentation & Vertrag -Beweis- & Rechtsfragen – Beweiswürdigung der Gerichte
- Vertragsabschluss und Sittenwidrigkeit von „Vorbemerkungen“ zum Bauvertrag:
- Vertragsabschluss – Vertragsauslegung – Formvorschriften – Sittenwidrigkeit
- Anscheinsvollmacht & Auftrag – Leistungsänderung – Vorbemerkungen & AGB
- Warnpflichten & Anzeige – Voraussetzungen: „Misslingen“ & „Offensichtlichkeit“
- Stoff & Anweisung und deren Eignung
- Anforderungen an eine Warnung und Folgen einer Unterlassung – Unterschied ABGB & ÖNORM B2110
- Kalkulationsirrtum und andere Irrtümer im Bauvertrag:
- „Rechtssicherheit” – Grundbegriffe des Irrtumsrechts – Voraussetzungen für eine Anfechtung wegen Irrtums
- Rechtsfolgen einer erfolgreichen Vertragsanfechtung – Kalkulationsirrtum bei Einheits- und Pauschalpreisvertrag
- Vertragsinhalt nach ABGB und ÖNORM – Bedeutung der Kalkulation – Grenzen des Vertrags
- Einheitspreisvertrag und Pauschalpreis – Leistungsänderungen – Sphärentheorie (Behinderung) & Mehrleistung
- Pönale (Konventionalstrafe) und Skonto im Bauvertrag:
- Grundsätze des Schadenersatzrechts – „Pönale“ – Geltung – Richtliches Mäßigungsrecht
- Entfall bei Änderungen – Pönale & Konkurs – Prozessuale Behandlung
- Skonto bei Teilrechnungen & bei Zurückbehaltung
- Grundsätze des Gewährleistungsrechts – Fälligkeit des Werkentgelts und dessen Angemessenheit
- „Gefahrentragung” – Unterschied ABGB & ÖNORM – Nutzung als Abnahme – Abnahmepflicht!
- Zurückbehaltungsrechte – Bankgarantie (Rechtsmissbrauch, einstweilige Verfügungen)
- Rechtsfragen bei ARGEn und der Beschäftigung von Subunternehmern:
- Zulässigkeit von Subunternehmen – Durchgriffe des Bauherrn
- Koordination mehrerer Subunternehmer – Konkurs des GU – Absicherung des Bauablaufs
- ARGE und deren praktische Bedeutung – Konkurs eines ARGE-Partners!
Tag 2: Warn- und Hinweispflicht beim Bauwerkvertrag:
Tag 3: Mehrleistung – Zusatz – Nachtrag („Claim-Management”):
Tag 4:Übergabe – Abnahme, Gewährleistung, angemessenes Entgelt, Zurückbehaltungsrecht – Bankgarantie:
ARS – Unsere Seminare und Fachforen greifen die aktuellen Entwicklungen aus Wirtschaft, Recht, Politik und Technologie auf. Wir sind immer bemüht, neueste Änderungen, aktuelle Fragen und aktuelle Entwicklungen für Sie optimal aufzubereiten. Wir garantieren für ein strategisches Konzept bei all unseren Veranstaltungen. Sie werden davon profitieren!
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