Es gibt wahrscheinlich in ganz Österreich nur eine Handvoll Menschen, die wirklich wissen, wie es dazu kommen konnte, dass der Wasserbeleber Johann Grander 2001 das Ehrenkreuz für Wissenschaft und Kunst der Republik Österreich verliehen bekam. Manche mögen es vielleicht als eine „hohe Kunst“ betrachten, unwirksame Voodoo-Technologie an mündige Bürger verscherbeln zu können, doch das Ehrenkreuz wurde laut Wissenschaftsministerium für anerkennenswerte Leistungen auf dem Gebiet der Wissenschaft verliehen, nicht der Kunst.
Anerkennenswerte Leistungen?? Wissenschaft??? Faktum ist, das Herr Johann Grander überhaupt keine Leistungen auf dem Gebiet der Wissenschaft erbracht hat, geschweige denn anerkennenswerte. Die Bauanleitung für sein Wasser stammt, wie Grander vor Gericht kundtat, „von oben“, und damit war nicht der Untermieter im Dachgeschoß gemeint. Seit die Grander-Vertriebsfirma mit ihrer Klage gegen Erich Eder mächtig eingefahren ist, gibt es ein Gerichtsurteil, demzufolge Grander-Technologie als aus dem Esoterik-Milieu stammender, parawissenschaftlicher Unfug bezeichnet werden darf. Auch existieren zu diesem Thema inzwischen etliche wissenschaftliche Studien, in denen keine einzige der von der Grander-Firma behaupteten angeblichen Wirkungen des Wunderwassers jemals nachgewiesen werden konnte.
Schön, dann haben eben ein paar PR-Menschen vor sieben Jahren irgendwelche blauäugigen Beamten so schwurbelig geredet, dass die einen unseriösen halbkommerziellen Verein namens „Russische Akademie der Naturwissenschaften“, von dem Grander eine Medaille bekommen hatte, mit der altehrwürdigen „Russischen Akademie der Wissenschaften“ verwechselt haben. Das war ihnen dann Anlass genug, Grander das Ehrenkreuz der Republik zu verleihen und diese Republik Österreich damit in wissenschaftlichen Kreisen zum Gespött zu machen.
Ein bedauernswerter Fehler, leider nicht mehr zu ändern? Eben nicht. Genau für solche peinlichen Fehlverleihungen hat nämlich das Ehrenzeichengesetz mit dem § 8a vorgesorgt. Das Ehrenkreuz IST ABZUERKENNEN, sagt dieser, wenn später Tatsachen bekannt werden, die einer Verleihung entgegengestanden wären. Nun, diese Tatsachen sind inzwischen hinreichend bekannt, also worauf wartet das Wissenschaftsministerium noch?
Möglicherweise werden wir das bald erfahren, denn diese Frage wurde am 6. Juni von Vertretern von vier Parteien als parlamentarische Anfrage an Minister Hahn gerichtet. Darüber informierten wir, also die Gesellschaft für kritisches Denken, heute Mittag in einer Presseaussendung. Und jetzt warten wir gespannt auf die ministerielle Antwort
1 comments
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Leider wieder ein Beweis dass mit Ängsten der Menschen das beste Geschäft gemacht wird. Analog zu den Zauberkugeln von Aquapol, Wigopol und Konsorten… Traurig dass sich sogar die Berufsbeamten über den Tisch ziehen lassen. Die sind somit Bestandteil der Machenschaften geworden, schon weil Grander fleissig mit dem Ehrenkreuz wirbt…