GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
     

Erneuerbare Energien zur Wärmeerzeugung in bestehenden Gebäuden werden von der Bundesregierung gefördert!

Zuständig ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontolle (BAFA). Insbesondere werden Zuschüsse vergeben für

  • Solarkollektoren zur kombinierten Heizung und Warmwasserbereitung
  • Anlagen zur Verfeuerung fester Biomasse
  • Wärmepumpen zur kombinierten Heizung und Warmwasserbereitung

Detaillierte Förderrichtlinien

Antragstellung:

Private Haushalte stellen den Antrag für die Basisförderung, nachdem ihre Anlage in Betrieb gegangen ist. Wichtig: Der Antrag muss spätestens 6 Monate nach Inbetriebnahme gestellt werden. Dafür dürfen nur noch die seit dem 12. Juli 2010 gültigen Formulare benutzt werden. Ob eine Anlage bezuschusst wird, können Interessenten in der jeweils aktuellen Förderliste sehen:

Formulare:

Drei Formulare für Privatpersonen, gemeinnützige Organisationen und Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften oder kommunale Zweckverbände können Sie hier herunterladen. 

Weitere Informationen und Beratung:

Ihre Fragen zu energiesparender Modernisierung beantwortet die Energieberatung der Verbraucherzentrale. Texquelle: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V.

Bildquelle: s-powerDer Hersteller für hochwertige Vakuumröhrenkollektoren; www.s-power.de
Bildquelle: s-powerDer Hersteller für hochwertige Vakuumröhrenkollektoren; www.s-power.de

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