Erneuerbare Energien zur Wärmeerzeugung in bestehenden Gebäuden werden von der Bundesregierung gefördert!
Zuständig ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontolle (BAFA). Insbesondere werden Zuschüsse vergeben für
- Solarkollektoren zur kombinierten Heizung und Warmwasserbereitung
- Anlagen zur Verfeuerung fester Biomasse
- Wärmepumpen zur kombinierten Heizung und Warmwasserbereitung
Antragstellung:
Private Haushalte stellen den Antrag für die Basisförderung, nachdem ihre Anlage in Betrieb gegangen ist. Wichtig: Der Antrag muss spätestens 6 Monate nach Inbetriebnahme gestellt werden. Dafür dürfen nur noch die seit dem 12. Juli 2010 gültigen Formulare benutzt werden. Ob eine Anlage bezuschusst wird, können Interessenten in der jeweils aktuellen Förderliste sehen:
- Aktuelle Liste der förderfähigen Solaranlagen
- Aktuelle Liste der förderfähigen Biomasseanlagen
- Aktuelle Liste der förderfähigen Wärmepumpen
Formulare:
Drei Formulare für Privatpersonen, gemeinnützige Organisationen und Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften oder kommunale Zweckverbände können Sie hier herunterladen.
- Förderung einer Anlage zur Verfeuerung fester Biomasse
- Förderung einer solarthermischen Anlage
- Förderung einer effizienten Wärmepumpe
Weitere Informationen und Beratung:
- Solarwärme für Warmwasser und Heizung: Auf Dauer Entlastung fürs Konto
- Vergleich der Wirtschaftlichkeit von Heizsystemen
Ihre Fragen zu energiesparender Modernisierung beantwortet die Energieberatung der Verbraucherzentrale. Texquelle: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V.
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