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TO DO – VOR und NACH Schadensfall!

Obwohl wir nicht in der Nähe des Äquators wohnen, sind auch bei uns immer wieder massive Niederschlagsverhältnisse zu verzeichnen. Es regnet tagelang durch oder nach einem heißem Sommertag zieht ein Gewitter auf und binnen kürzester Zeit werden aus den kleinen Pfützen größere Seen und kaum achtet man darauf, steht schon im eigenen Keller das Wasser. Und wenn Sie denken, es passiert nur Ihnen, so kann ich mitteilen, dass auch Feuerwehrleute, Rettungssanitäter, sogar Sachverständige nicht davor verschont werden.

  • Was ist zu tun?

Im Schadensfall ist das Wasser umgehend mittels Tauchpumpen aus den Räumen zu transportieren. Machen Sie Bilder vom Schadenfall (zB. mit dem Handy) und beginnen mit den Aufräum- und Reinigungsarbeiten. Laut Versicherungsbedingungen sind Sie sogar dazu vertraglich verpflichtet. Details können Sie unter dem Punkt „Schadensminderungspflicht“ nachlesen. Machen Sie diese Arbeiten sofort und ohne lange auf eine Versicherungsentschädigung zu warten. Wenn Sie innerhalb kürzester Zeit das Wasser abtransportieren können, so wird sich der Schaden eher gering halten.

Bei größeren Wasserschäden ersuchen Sie die Feuerwehr um Mithilfe.

  • Meldung an Ihre Versicherung

Nach dem Sie Bilder vom Schadensfall gemacht haben, können Sie mit den Aufräumarbeiten und der Reinigung beginnen. Machen Sie sogleich eine Meldung an Ihre Versicherung (meist online möglich) und schildern Sie den Schadensfall in kurzen Worten. Führen Sie auch an, welche Gegenstände beschädigt worden sind (zB. Kästen, Böden, Mauerwerk,…) Bei größeren Schadensfällen wird Ihre Versicherung vermutlich einen Sachverständigen mit der Regulierung des Schadens beauftragen. Grundsätzlich können Sie dieser Person trauen, jedoch lassen Sie sich seine Entscheidung ausführlich erklären.

  • Was zahlt die Versicherung im Schadensfall?

Hierbei ist Ihre Versicherungspolizze samt Bedingungen im Detail durchzusehen. Es kommt darauf an, wie das Wasser in Ihr Objekt eingedrungen ist. Bei manchen Versicherungsanstalten ist es nicht relevant wie das Wasser eingedrungen ist, andere wiederum teilen mit, dass der Folgeschaden nur übernommen wird, sofern das Niederschlagswasser bei ordnungsgemäß verschlossen Fenster und Türen eingedrungen ist. Weitere Versicherungen teilen mit, dass dieser Punkt nicht zu versichern sei. Sie sehen, hier ist unbedingt Nachlesebedarf gegeben, nehmen sie sich die Zeit und studieren Sie Ihre Polizze und fragen Sie Ihren Vermittler.

Grundsätzlich ist eine Entschädigung nach Neuwert angedacht (je nach Versicherungsvertrag) wenn Sie die Güter nachkaufen wollen. Hierbei haben Sie Anspruch auf den aktuellen Wiederbeschaffungswert. Es ist aber zu beachten, dass hier eine strikte Trennung gemacht werden muss. Diese Trennung ist unter den Gruppierungserläuterungen im Detail nachzulesen.

Leistung Ihrer Haushaltsversicherung (bei Wohnung in Mehrparteienwohnhäuser)

  • Ihre Möbel samt Inhalt
  • Lampenschirme
  • Teppich (Stückware, nicht vollflächig am Boden verlegt
  • Restlicher Wohnungsinhalt

Leistungen Ihrer Gebäudeversicherung (bei Ein- bzw. Zweifamilienhäuser)

  • Kostenersatz der Reparaturarbeiten (nicht bei angeschlossenen Einrichtungen)
  • Mauerwerkstrocknung
  • Sanierung Mauerwerkt (Verputz, Tapete, Malerei)
  • Sanierung Boden (Tausch oder Reparatur)

Ihre Versicherung wird aber nur dann in den Schadensfall eintreten, wenn die Ursachen und die Folgeschäden stimmig sind (siehe Polizze).

  • Was müssen Sie beachten?

Natürlich müssen Sie die Auflagen Ihrer Versicherung erfüllen und das Gebäude „instand“ halten. Auch sind Sie verpflichtet Rückstauklappen bei den Abwasserleitungen einzubauen (dies betrifft nicht Ihre Wohnung im Mehrparteienwohnhaus)

Sollte es sich um Grundfeuchte, Anstieg des Grundwasserspiegels oder andere Ereignisse handeln, so wird ihre Versicherung vermutlich den Schaden nicht ersetzen.

In den meisten Schadensfällen handelt es sich um „Eintritt Niederschlagswasser“, hierbei ist gemeint, dass durch die massiven Niederschlagsverhältnisse das Regenwasser nicht mehr ablaufen kann (örtlicher Kanal) und in weiterer Folge über die Fenster und Türen in den Wohnraum eindringt.

TO DO – vor Schadensfall

Wartungsarbeiten

Kontrollieren Sie stets Ihre Regenabläufe, ggfls. führen Sie eine Reinigung durch, Reinigen Sie auch die Fenster- und Türdichtungen, erfüllen Sie alle Vertragsbedingungen Ihrer Versicherung (Einbau Rückstauklappen,…)

Kontrolle Ihrer Versicherungspolizze

Was ist alles versichert, wie hoch ist die Entschädigung der Versicherung bei

  • Eintritt Niederschlagswasser
  • Hochwasser (ein See oder ein Fluss geht über „Ausuferung“)

TO DO – im Schadenfall

  • Bei größeren Schäden verständigen Sie die Feuerwehr
  • Machen Sie selbständig Bilder vom Schadensfall
  • Schadenminderungspflicht! Beginnen Sie mit den Reinigungsarbeiten
  • Meldung an Ihre Versicherung
  • Entschädigung nur bei einem nachprüfbaren Schadensfall möglich

Denken Sie bitte nicht an einen Versicherungsbetrug, täuschen Sie nicht Ihre Versicherung, schon gar nicht einen Sachverständigen, das Strafausmaß wird vermutlich sehr hoch ausfallen!

Autor: SV Christian Bäunard  – www.attessa.at

PDF – Downloadmöglichkeit: Artikel „Sachversicherung Teil 3; Hochwasser -Überschwemmung_SV Christian Bäunard“