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Rechtsexperten stellen Mängel und Fehler in Ministeriums-Broschüre fest!

Wien (OTS/SK) – SPÖ-Konsumentenschutzsprecher Johann Maier will in einer Anfrage an die Justizministerin wissen, was sie gegen die offensichtlichen Fehler und Falschinformationen in der Broschüre des Justizministeriums „Alles was Recht ist“ unternehmen wird. „Rechtsexperten weisen nach, dass die Broschüre des Justizministeriums ‚Alles was Recht ist‘ haarsträubende Fehler und Falschinformationen enthält, die Menschen davon abhalten können, bestehende Rechte durchzusetzen“, sagt Maier am Donnerstag gegenüber dem SPÖ-Pressedienst. Außerdem sind auch Falschinformationen enthalten, die Menschen in Prozesse hetzen könnten, die sie sicher verlieren würden. Maier will nun von der Justizministerin wissen, warum eine externe Person – gegen Entgelt – mit der Textierung einer solchen Fachbroschüre beauftragt wurde, wenn doch die  fachkundigen JuristInnen und ExpertInnen im eigenen Haus sitzen, und ob die Öffentlichkeit darüber informiert wird, um weiteren Schaden für Rechtsuchende zu verhindern.

Als Beispiele für die Falschinformationen nennt Maier das Kapitel „Wohnen und Nachbarschaft“. So ist es schlichtweg falsch, dass die Mietzinse durch das Mietrechtsgesetz (MRG) nur für Wohnungen in Altbauten und in Eigentumswohnungen, wenn die Baubewilligung bis zum 8. Mai 1945 erteilt wurde, beschränkt sind. „Auch in geförderten Neubauten, beispielsweise 1980 errichteten geförderten Häusern, sieht das Mietrechtsgesetz  Mietzinsbegrenzungsvorschriften vor“, sagt Maier.

Ein anderes Beispiel ist die Frage, wer die Kosten der Erhaltung oder Erneuerung etwa von Wärmebereitungsgeräten in den einzelnen Mietobjekten zu tragen hat. Die Information des Justizministeriums dazu ist falsch, weil es seit mehr als acht Jahren ständige Rechtsprechung ist, dass man diese Bestimmung in einem Formularmietvertrag gerade nicht abbedingen kann beziehungsweise eine solche Klausel ungültig ist.

Auch falsch beantwortet wird die Frage, ob jemand das tägliche Klavierspiel seines Nachbarn ertragen muss. So behauptet das Justizministerium „ja“, das Gegenteil ist der Fall. Laut einer Entscheidung des OGH, muss man als Nachbar eine Beeinträchtigung durch Klavierspielen über vier Stunden nicht dulden. Aus Sicht des Konsumentenschutzsprechers ist die Justizministerin aufgefordert, so rasch wie möglich eine Entscheidung zu treffen, ob diese Rechtsbroschüre korrigiert oder sofort aus dem Verkehr gezogen wird.