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Wien (OTS) – Die Stadt Wien stellt ausdrücklich klar, dass weder der Richtwertmietzins noch der Lagezuschlag von der Stadt Wien festgesetzt wird. Zuletzt kolportierte Informationen dazu sind schlichtweg falsch.

Die gesetzlich zulässigen Mietzinsregelungen unterliegen ausschließlich dem bundesweit geltenden Mietrechtsgesetz (MRG). Änderungen der zulässigen Richtwerte erfolgen nach dem geltenden Richtwertgesetz ausschließlich durch entsprechende Kundmachungen des Bundesministers für Justiz.
Die letzte Änderung wurde mit der 55. Kundmachung des Bundesministers für Justiz über die Änderung der Richtwerte nach dem Richtwertgesetz mit 14. März 2014 veröffentlicht.
Darin wird gemäß § 5 Abs. 2 des Richtwertgesetzes, BGBl. Nr. 800/1993, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 25/2009, auf Grund der Verlautbarung der Bundesanstalt Statistik Österreichvom 24. Februar 2014 kundgemacht, die Änderung der in § 5 Abs. 1 des Richtwertgesetzes festgesetzten Richtwerte mit Wirksamkeit vom 1. April 2014 kundgemacht.

Auch die geltenden Regelungen betreffend Lagezuschlag sowie dessen Berechnung ist in dem entsprechenden Bundesgesetz geregelt. Die dafür heranzuziehenden Werte wurden ebenfalls mit der Veröffentlichung des Bundesministers für Justiz vom 14. März 2014 kundgemacht.

Der Lagezuschlag an sich, sowie auch die Höhe von jeweils gesetzlich zulässigen Lagezuschlägen, sind ausschließlich durch bundesgesetzliche Regelungen definiert. Änderungen der hierzu anzuwendenden Ausgangswerte sind ausschließlich auf Basis der geltenden Rechtslage durch Veröffentlichungen des Justizministers möglich. Eine grundlegende Änderung obliegt ausschließlich dem Bundesgesetzgeber.

Im Sinne einer transparenten, bürgerInnenfreundlichen und konsumentenorientierten Dienstleistung wird von der Stadt Wien seit Jahr 1994 eine so genannte Lagezuschlagskarte veröffentlicht. Darauf sind von der MA 25 (Magistratsabteilung 25 – Stadterneuerung und Prüfstelle für Wohnhäuser) ermittelte Durchschnittspreiszonen ausgewiesen. Diese werden gemäß dem Gesetz und der geltenden Judikatur auf Basis der Kaufpreissammlung der MA 69 (Magistratsabteilung 69 – Immobilienmanagement) ermittelt.

Es ist dies eine unverbindliche Serviceleistung. Im Einzel- und Streitfall ist der geltende Lagezuschlag jeweils individuell zu berechnen. Dieses Service, das laufend gemäß den geltenden Bestimmungen aktualisiert wird, erfreut sich hoher Akzeptanz – sowohl bei MieterInnen und Wohnungssuchenden als auch bei VermieterInnen.

Die Veröffentlichung der Lagezuschlagskarte dient ausschließlich dazu, die Transparenz zu steigern. Außerdem bietet dies auch eine wichtige Unterstützung, um zu verhindern, dass ungerechtfertigte Zuschläge von den MieterInnen verlangt werden.

Die ausgewiesenen Lagezuschläge werden in der Regel auch von der Wiener Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten anerkannt und auch in deren Entscheidungen berücksichtigt. In strittigen Fällen ist jedoch ein Gutachten am konkreten Objekt über einen Sachverständigen einzuholen.

In Ergänzung dazu bietet die Stadt Wien auch einen Online-Mietenrechner sowie auch einen Online-Betriebskostenrechner an. Über den Wiener Mietenrechner, der unter www.mietenrechner.wien.at abrufbar ist, bietet die Stadt Wien die Möglichkeit, den individuellen Mietzins rasch und unkompliziert zu überprüfen. Mit dem Wiener Mietenrechner kann die Höhe des gesetzlich geregelten Richtwertmietzinses vor Abschluss eines Mietvertrages von Wohnungssuchenden errechnet oder von Mieterinnen und Mietern auch rückwirkend grundlegend überprüft werden. Zur Ermittlung werden lediglich Angaben zu Adresse, Wohnungsgröße und Ausstattungsmerkmale – dazu zählen etwa Aufzüge, Kellerabteile, Balkon, Terrasse etc. – benötigt. Das Servicetool, das von der MA 25 (Stadterneuerung und Prüfstelle für Wohnhäuser) zur Verfügung gestellt wird, ist mit einer optimierten BenutzerInnenoberfläche ausgestattet.

In den vergangenen knapp fünf Jahren wurden über den Wiener Mietenrechner rund 250.000 Mietzinsberechnungen durchgeführt. Als ideale Ergänzung dazu bietet die Stadt Wien über den Wiener Betriebskostenrechner unter www.betriebskostenrechner.wien.at die Möglichkeit, die Betriebskosten zu überprüfen.

Rückfragehinweis:
Hanno Csisinko
Mediensprecher Geschäftsgruppe für Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung
E-Mail: hanno.csisinko@wien.gv.at