GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
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Ein Bauplan oder Einreichplan ist behördlich zwingend vorgeschrieben, hier teilt man dem Gesetzgeber mit wie, wo und womit man zu Bauen beabsichtigt.

Auch für spätere Fragen zu Umbauten, Zubauten, Renovierungsarbeiten aber auch für den Katastrophenfall ist es wichtig dass alle Planunterlagen bei der Behörde aufliegen. Nicht zwingend vorgeschrieben ist ein Vorentwurfsplan, ein Ausführungs- oder Polierplan, und schon gar nicht teure Detailpläne in allen möglichen Maßstäben. Welcher Plan dennoch „sein Geld wert ist“ und wo Sie den Architekten oder Planer besser einsparen … lesen Sie im Buch.

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Veröffentlicht am 1. September, 2015 von Bauherrenhilfe.org