Wärmepumpe kaufen: Warum das Kältemittel ab 2027 zur Rolle spielt
Wer eine Wärmepumpe plant, fragt meist nach Leistung und Förderung. Ein Punkt wird oft übersehen: das Kältemittel im Gerät. Die EU-F-Gase-Verordnung 2024/573 gilt seit 11. März 2024 und beschränkt schrittweise fluorierte Kältemittel.
Entscheidend ist das Treibhauspotenzial (GWP) eines Kältemittels. Ab 1. Jänner 2027 dürfen neue Luft-Wasser-Split-Wärmepumpen bis 12 kW und Monoblock-Wärmepumpen bis 50 kW nur noch in Verkehr gebracht werden, wenn das Kältemittel ein GWP von höchstens 150 hat. Betroffen sind gängige Mittel wie R410A und R32. Zum Vergleich: R32 hat ein GWP von 675 und das Naturkältemittel Propan (R290) von etwa 3.
Es folgen weitere Stufen. Ab 2029 gilt die Grenze auch für Luft-Luft-Splitsysteme bis 12 kW. Ab 2032 sind bei kleinen Monoblock-Geräten (bis 12 kW) alle F-Gase verboten, bei kleinen Split-Systemen ab 2035. Ausnahmen gibt es nur, wenn Sicherheitsanforderungen den Einsatz zwingend verlangen.
Wichtig für Bestandsbesitzer: Bereits installierte Wärmepumpen dürfen weiterbetrieben werden. Auch das Inverkehrbringen von Ersatzteilen bleibt erlaubt. Bei Reparaturen darf die Menge des F-Gases nicht steigen und kein Kältemittel mit höherem GWP verwendet werden.
Für Installateure ändert sich weniger, als oft befürchtet wird. Die Verbote betreffen Hersteller, Großhändler und Importeure, nicht den Einbau von Geräten, die ein Lieferant bereits rechtmäßig in Verkehr gebracht hat. Spürbar wird die Verordnung für sie über die Verfügbarkeit einzelner Gerätegruppen. Hersteller stellen ihr Sortiment außerdem schon vor 2027 um.
Ein Sonderfall sind Servicearbeiten: Ab 2026 darf frisches Kältemittel mit sehr hohem GWP über 2.500 nicht mehr nachgefüllt werden, betroffen sind etwa ältere Anlagen mit R404A. Hier muss recyceltes oder aufbereitetes Kältemittel verwendet werden. Arbeiten an Hydraulik, Speicher oder Heizkreisen sind davon nicht berührt.
Unsere Empfehlung: Fragen Sie beim Angebot immer nach dem Kältemittel und dessen GWP. Propan-Geräte sind von den Einschränkungen nicht betroffen. Da Propan brennbar ist, sind die Sicherheits- und Aufstellungsvorschriften des Herstellers genau einzuhalten.
Quelle: WKO Steiermark, Landesinnung Sanitär-, Heizungs- und Lüftungstechniker, „Wichtiges rund um die neue F-Gase Verordnung“, 28.10.2024|Zentralverband des Deutschen Handwerks, „F-Gase-Verordnung“|42watt Magazin, „R32 Kältemittel: Verbot 2027, GWP 675 und Alternativen“ (GWP-Werte nach Umweltbundesamt)
Veröffentlicht am 21.09.2026

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