Utl.: Die neue Kautionsbroschüre der Mietervereinigung klärt auf
Wien (OTS) – Leider kommt es sehr häufig vor, dass bei Beendigung eines Mietverhältnisses die hinterlegte Kaution vom/der Vermieter/in einbehalten wird. „In den allermeisten Fällen zu Unrecht“, wie Georg Niedermühlbichler, Präsident der Mietervereinigung Österreichs betont. Mieterinnen und Mieter schrecken aber nach wie vor häufig davor zurück, rechtliche Schritte einzuleiten, weil sie entweder ihre
Rechte nicht kennen oder Angst vor hohen Folgekosten haben. Aber das müssten sie gar nicht mehr, denn mit der Wohnrechtsnovelle 2009,
wurden die Kautionsregelungen zugunsten der MieterInnen geändert. Es ist nun möglich, Streitigkeiten bei Kautionen ebenfalls im Außerstreitverfahren zu lösen, was für die Betroffen bedeutet, dass sie ohne Risiko von anfallenden Kosten die Kaution einfordern können. „Es ist wirklich schade, wie viel Geld nach wie vor durch reine Unwissenheit hergeschenkt wird“, hält Niedermühlbichler fest.
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