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Das Bauwerksbuch nach §128a der Wiener Bauordnung!

Aufgrund des Inkrafttretens der ÖNORM B1300 – „Objektsicherheitsprüfung für Wohngebäude“ sind Hauseigentümer „verpflichtet“, die bestehenden Wohngebäude im Zuge der sie treffenden Verkehrssicherungspflicht regelmäßig überprüfen zu lassen.

Das entspricht auch der Auffassung des obersten Gerichtshofes, siehe dazu die Entscheidung OGH, 1 Ob 39/08d.

„Dabei kann den Hauseigentümer eine einmal erteilte Benützungsbewilligung nicht für allemal entschuldigen, sondern hat er die bauliche Sicherheit laufend zu überprüfen und die Baulichkeiten dem Ergebnis der Kontrolle entsprechend einwandfrei instand zu setzen und ganz allgemein den für die körperliche Sicherheit der Gäste – bzw. Bewohner – maßgeblichen, nach einschlägigen Gesetzen und anderen Vorschriften, aber auch nach dem jeweiligen Stand der Technik geltenden Mindeststandard durch ihm zumutbare Verbesserungsarbeiten einzuhalten. Dieser Mindeststandard ist herzustellen, sofern die Vorschriften die Sicherheitsanforderungen verschärfen.“

Details wie „Grundlagen, Verantwortungsbereiche und Zweck betreffend Objektsicherheitsüberprüfung gemäß ÖNORM B1300 (Bauwerksbuch nach §128a der Wiener Bauordnung) bietet „SV DI Christian Karner “ via PDF-Informationsschreiben mit Downloadmöglichkeit!

PDF: INFORMATIONSSCHREIBEN – Bauwerksbuch nach §128a der WIENER-Bauordnung und Objektsicherheitsüberprüfung gemäß ÖNORM B 1300

DI Christian Karner – Karner Consulting ZT-GmbH; Link zu www.karner.co.at