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Anhand des Bodenrichtwerts kann der Grundstückspreis eingeschätzt werden. So erhält man wichtige Informationen für den Kauf oder Verkauf eines Grundstücks.

Der Preis eines Grundstücks kann nur anhand des Bodenrichtwertes ermittelt werden. Dieser ist ein Durchschnittswert für Grundstücke innerhalb einer festgelegten Richtwertzone und beschreibt den Preis pro Quadratmeter. Jeder, der ein Grundstück kaufen oder verkaufen möchte, fragt sich natürlich, welcher Wert dafür angemessen ist. Durch den Bodenrichtwert kann der Preis dafür ungefähr berechnet werden. Doch auch im Erbfall, bei Scheidungen oder Schenkungen und für Statistiken hat der Bodenrichtwert eine wichtige Bedeutung.

Was genau ist der Bodenrichtwert?
Der Bodenrichtwert bietet einen Anhaltspunkt für die Einschätzung des Wertes eines Grundstücks. Der Wert basiert auf den Kaufpreisen innerhalb einer Region und ist ein Durchschnittswert der Liegenschaftspreise, einer Gemeinde oder eines Stadtteils. Zu Berechnung des Wertes wird durch die Gemeinde jeder Kaufpreis der Grundstücke innerhalb eines bestimmten Zeitraums erfasst. Mindestens alle zwei Jahre werden die Kaufpreise erhoben und pro Quadratmeter angegeben. Zusätzlich werden auch spezifische Merkmale berücksichtigt. Der Bodenrichtwert wird dann für alle Grundstücke gleicher Nutzung veröffentlicht.
Bei miete-aktuell.de können unter anderem die Bodenrichtwerte aller Gemeinden eingesehen werden. So erhält man einen guten Überblick wie viel für ein Grundstück, innerhalb einer Region, gezahlt werden muss.

Nach welcher Grundlage richtet sich der Bodenrichtwert?
Das Baugesetzbuch bildet die gesetzliche Grundlage für die Wertermittlung. Wie oben bereits gesagt, werden mindestens alle zwei Jahre Kaufvertragskopien ausgewertet. Aus den Kaufpreisen wird ein Durchschnitt ermittelt und in Karten für den Bodenrichtwert festgehalten. Dieser Wert dient dann als Grundlage für die Errechnung des Bodenwerts.

Wer hat Interesse am Bodenrichtwert?
Der Bodenrichtwert ist für viele Gruppen interessant, so beispielsweise für:

  • Eigentümer, wenn ein unbebautes oder bebautes Grundstück verkauft werden soll und man wissen möchte, was das Grundstück wert ist
  • Erben und Beschenkte oder eine Erbengemeinschaft, die den Wert des Grundstücks benötigen
  • Eheleute, die eine Scheidung anstreben oder das Eigentum aufteilen
  • Das Finanzamt, welches die jährliche Grundsteuer des Grundstücks ermittelt

Übrigens wird der Bodenrichtwert unabhängig von einer Bebauung ermittelt. Steht ein Haus auf dem Grundstück, dann wird der Wert so ermittelt, als wäre dieses nicht vorhanden.

Wie erhält man den Grundstückspreis?
Der Grundstückspreis bildet sich aus der Multiplikation von Bodenrichtwert und Fläche in Quadratmetern. Dabei fließen ebenfalls noch diverse weitere Faktoren mit in die Berechnung ein. Ein Gutachter entscheidet am Ende, über den realen Grundstückswert, indem vor allem die Lage mit einbezogen wird. Aber es gibt auch noch weitere Faktoren, die den Grundstückspreis beeinflussen:

  • Erschließungsgrad
  • Bebauungsmöglichkeiten
  • Form und Größe des Grundstücks
  • Vorgesehene Nutzung

Der Bodenrichtwert ist nicht der Verkaufswert
Bodenrichtwert und der Verkaufswert dürfen nicht gleichgesetzt werden. Es handelt sich lediglich um einen Richtwert, welcher nicht bindend ist. Als Eigentümer ist man also nicht gesetzlich dazu verpflichtet, den Kaufpreis an den Bodenrichtwert anzupassen.

Bodenrichtwerte sind also hauptsächlich Informationsquellen für verschiedene Gruppen. Es wird Auskunft darüber gegeben, wie teuer Grundstücke innerhalb einer Gegend sind. Jeder Interessent, kann sich diese Werte dann beispielsweise kostenlos bei Miete-Aktuell anzeigen lassen. Beantragt man eine solche Auskunft bei der Gemeinde schriftlich, dann wird übrigens eine Gebühr erhoben. Transparent kann also jeder schauen, wie hoch der Wert des eigenen Grundstücks sein könnte. Dabei handelt es sich jedoch immer um eine Informationsquelle und nie um einen verbindlichen Wert.

(Veröffentlicht am 28.09.2021)