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Montagefehler bei Feuerschutztüren!

Die meisten Menschen schenken einem der meist benutzten Elemente eines Gebäudes keine Bedeutung,  „der Türe“! Denkt man darüber genauer nach, wird jedem bewusst, wie oft wir ein solches Element am Tage bewegen.

  • Im Schlafzimmer, Bad, Wohnzimmer, Toilette, Haustüre, Auto, Bürohaupteingang, Aufzug, Etagenzugang, Zwischen – und als Bürotüre….

Eine solche Türanlage hat heutzutage nicht nur die Funktion eines Raumabschlusses, sondern ist ein Multifunktionales Element, welches vielfache Funktionen und Ansprüchen gerecht werden muss. So finden wir z.B. als Zwischen – oder Etagentüren des Öfteren Rauchschutztüren oder Feuerschutztüren, die heute unter dem Oberbegriff Feuerschutzabschluss zusammengefasst werden.

Die Montagefirmen oder Monteure sind oftmals schlecht geschult und sehen die beiliegende Montageanleitung als lästiges und überflüssiges Papier an. Sie sind sich der übernommenen Verantwortung gar nicht bewusst. Mit der auf der Übereinstimmungserklärung abgegebenen Unterschrift ist im Schadensfall nachzuvollziehen, welcher Betrieb die Arbeiten ausgeführt hat. Sollten neben einem Sach – auch noch ein Personenschaden zu beklagen sein, können diese auch Jahrzehnte später noch persönlich haftbar gemacht werden.

Vor diesem Hintergrund sollte man sich bewusst machen, das eigene Leben oder Überleben kann von solchen Kleinigkeiten abhängen. Und ist man selber oder ein nahestehendes Familienmitglied hiervon betroffen, sieht man das Ganze nicht mehr so unbedarft.

Unverständlich ist es mir vor allem, dass solche Überlebenswichtigen Bauteile im Baumarkt für jedermann käuflich zu erwerben sind und dann im Eigenheim ohne Fachkenntnis unter dem Motto „ es kommt ja noch Putz drüber dann sieht man eh nichts mehr davon“ verbaut werden dürfen. „So sind an vielen dieser Türen in Bezug auf die Montage immer wieder grobe Fehler festzustellen“.

Im Nachgang  möchte ich einige Fehler anhand einiger Fotos darstellen:

  • Falsche Hinterfüllung ( Es kommt ja Putz drüber )
Gesehen in einem Baumarkt als Abtrennung zwischen Lager und Verkaufsraum. Falsche Hinterfüllung!

Diese Türe ist ordnungsgemäß an Beton befestigt. Die Hinterfüllung muss mit Zargenvergussmörtel oder Mörtel der Mörtelgruppe II hinterfüllt werden.

Der hier eingesetzte Bauschaum hat eine Hitzebeständigkeit von 90° C. Wenn man berücksichtigt, dass bei einem normalen Brandverlauf in einer Zeit von rd 10 Minuten eine Raumtemparatur von ca. 200°C erreicht wird, kann man leicht daraus ableiten, dass die  so montierte Türe nicht das geforderte Schutzziel von 90 Minuten Wiederstandsdauer erreichen, sondern weitaus früher im Zargenbereich Feuer, Rauch und Hitze durchlassen. Somit ist die Durchführung von Rettungsmaßnahmen massiv erschwert und teilweise unmöglich und somit Menschenleben in akuter Gefahr.

  • Feststellanlagen mit Rauchmelder
Falsche Montage eines Rauchmelders in einem Hotel!

Der Monteur dieser Feuerschutztüre hat diese zwar gemäß Einbauanleitung korrekt eingebaut, jedoch dann bei der Montage der Feststellanlage mit Rauchmelder einen entscheidenden Fehler begangen.

Unter einer Feststellanlage versteht man eine Feuerschutztüre die z.B. mit einem Obertürschließer versehen ist, aber im Normalbetrieb durch einen Haltemechanismus offengehalten wird. Dieser Haltemechanismus muss im Brandfall durch einen Rauchmelder automatisch geschlossen werden. Bei dieser Anlage hat der Errichter, der auch hier mit seiner Unterschrift die korrekte Errichtung der Anlage bescheinigt, den Rauchmelder jedoch so platziert, dass dieser im Brandfall keinen Rauch erkennen kann. Der Rauchmelder sitzt direkt unter einem Betonsturz und wird den Rauch, der aufgrund der Thermik zur Vorderkante des Sturzes zieht und dann ungehindert in den Treppenraum eindringt, nicht erkennen.

So werden die darüber liegenden Etagen und das Treppenhaus verraucht und der Fluchtweg ist so für Personen nicht nutzbar.

Bei richtiger Platzierung des Rauchmelders würde dieser den Rauch frühzeitig erkennen, die Türöffnung durch den Türschließer geschlossen und eine Evakuierung von Personen durch die Feuerwehr oder Selbstrettung um ein vielfaches erleichtert. Auch hier werden Menschen durch solch falsch eingebaute Schutzmechanismen in große Gefahr gebracht.

  • Nicht überputzte Anker
Montageanker sind nicht überputzt – Gesehen in einem Mietobjekt!

In einem Mietobjekt mit mehreren Parteien wurde ein Unternehmer beauftragt eine Feuerschutztüre zu montieren. Die Hinterfüllung der Türe mit Mörtel wurde noch korrekt ausgeführt. Die Montageanker, welche jedoch der Türe Ihren Halt geben, wurden nicht überputzt. Durch die freiliegenden Anker ist es dem Feuer möglich, die Schrauben mit Hitze zu beaufschlagen und somit die Kunststoffdübel zu zerstören. Da das Türelement somit nicht mehr fest im Mauerwerk sitzt, wird der durch die Temperatur auftretende Verzug der Zarge nicht aufgehalten. Hierdurch wiederum hat der Mörtel nicht mehr den nötigen Halt und reisst. „Dem Durchtritt von Feuer, Hitze und Rauch steht somit nichts mehr im Wege.

  • Zu großer Luftspalt unter der Türe
Luftspalt 16 mm – Gesehen in einem Flughafengebäude!

In den Zulassungen und Einbauanleitungen von Feuerschutztüren sind die maximal zulässigen Luftspaltmaße zwischen Oberkante fertigem Fußboden und der Unterkante der Türe klar definiert. Die hier eingebaute Türanlage hat in Ihrer Zulassung ein erlaubtes Spaltmaß von 8mm und eine Toleranz von +2mm und – 1mm als Angabe.

„Hier wird das Spaltmaß mit 16 mm gegenüber dem Maximalwert um 60% überschritten.“ Es mag zwar nicht jedem als gravierend vorkommen, wenn man dies jedoch auf das Tempo eines Autos überträgt und innerhalb der Ortschaft ist eine Höchstgeschwindigkeit von 50km angegeben und die Polizei lässt einen Spielraum von 2km (2mm), würde dieser Autofahrer mit 83,5 Stundenkilometer durch die Ortschaften fahren. Dieses bedeutet 160,-€ Strafe, 3 Punkte in Flensburg und 3 Monate Fahrverbot! „ Der Monteur jedoch, der Menschenleben gefährdet läuft frei herum und weiss nicht was er tut.“

Diese Fälle stellen nur einen minimalen Ausschnitt der Montage- und Installationsfehler dar und läßt sich leider beliebig fortsetzen. Warum darf jeder „Depp“ eine Feuerschutztüre montieren, und zur Führung einer Angel muss man eine Ausbildung durchlaufen um einen Fischereierlaubnisschein zu erlangen?

Gerne stehe ich für Projektleitung im Bereich Türen, Türengeneering, Abnahmen,  oder wenn das Kind halt im Brunnen liegt, zur Bestandsaufnahme und Lösungsfindung in Deutschland und dem benachbarten Ausland zur Verfügung. Sachverständigenbüro Faßbender, Euskirchener Straße 89, 53902 Bad Münstereifel – info@sv-fassbender.de; www.sv-fassbender.de

Artikel als PDF zum Download: Montagefehler bei Feuerschutztüren – Sachverständigenbüro „Josef Faßbender“

 

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